Betriebserlaubnis des Kohlekraftwerk Trianel Lünen (BNetzA ID: BNA1508, Thru ID: 06-05-900-9141660)

Anfrage an: Bundesnetzagentur

1. Die Betriebserlaubnis des oben genannten Kraftwerks.
2. Das Datum an dem die Betriebserlaubnis erstmals erteilt worden ist.
3. Das Datum an dem die Betriebserlaubnis zuletzt überprüft worden ist.
4. Das Datum an dem die Betriebserlaubnis erstmals beantragt worden ist.

Hintergrund der Anfrage ist, dass seit dem Gerichtsbeschluss des VG Gelsenkirchen, Az.: 9 K 2735114 vom 14.01.2020 erhebliche Zweifel an der Betriebsfähigkeit des oben genannten Steinkohlekraftwerks bestehen. Im Vergleichsfall - Tagebau Jänschwalde - hat eine Staatsanwaltschaft von Amts wegen die einstweilige Untersagung des Betriebs angeordnet.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. März 2021
  • Frist
    21. Mai 2021
  • Kosten dieser Information:
    90,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Betriebserlaubnis d…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
Betriebserlaubnis des Kohlekraftwerk Trianel Lünen (BNetzA ID: BNA1508, Thru ID: 06-05-900-9141660) [#215057]
Datum
13. März 2021 22:42
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Betriebserlaubnis des oben genannten Kraftwerks. 2. Das Datum an dem die Betriebserlaubnis erstmals erteilt worden ist. 3. Das Datum an dem die Betriebserlaubnis zuletzt überprüft worden ist. 4. Das Datum an dem die Betriebserlaubnis erstmals beantragt worden ist. Hintergrund der Anfrage ist, dass seit dem Gerichtsbeschluss des VG Gelsenkirchen, Az.: 9 K 2735114 vom 14.01.2020 erhebliche Zweifel an der Betriebsfähigkeit des oben genannten Steinkohlekraftwerks bestehen. Im Vergleichsfall - Tagebau Jänschwalde - hat eine Staatsanwaltschaft von Amts wegen die einstweilige Untersagung des Betriebs angeordnet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215057 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215057/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Betriebserlaubnis des Kohlekraftwerkes Trianel Lünen Sehr [geschwärzt], Ihr Antrag auf Informationsgewährung ist a…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Betriebserlaubnis des Kohlekraftwerkes Trianel Lünen
Datum
7. April 2021 17:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Ihr Antrag auf Informationsgewährung ist am [geschwärzt] hier eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen [geschwärzt] geführt. Sie bitten mit Ihrer Anfrage über das Internetportal "Fragdenstaat.de" um Übersendung 1. der Betriebserlaubnis des Kraftwerks Trianel Lünen, 2. das Datum an dem die Betriebserlaubnis erstmals erteilt worden ist, 3. das Datum an dem die Betriebserlaubnis zuletzt überprüft worden ist und 4. das Datum an dem die Betriebserlaubnis erstmals beantragt worden ist. Ich gehe davon aus, dass Sie mit den jeweiligen Betriebserlaubnissen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen meinen, die durch die jeweils zuständigen Immissionsschutz-Behörden der Länder geprüft und erteilt werden. Eine darüberhinausgehende Betriebserlaubnis durch die Bundesnetzagentur oder andere Stellen gibt es nicht. Gleichzeitig bitten Sie um Mitteilung, falls der Informationszugang kostenpflichtig sein sollte und widersprechen der Weitergabe Ihrer Daten an behördenexterne Dritte. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Zu 2.) und 4.): Wie sich aus öffentlich im Internet zugänglichen Quellen ergibt, wurde erstmals im Februar/März 2007 bei der Bezirksregierung Arnsberg die Erteilung eines Vorbescheids sowie mehrerer Teilgenehmigungen beantragt. Am 06.05.2008 erteilte die Bezirksregierung den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid und die 1. Teilgenehmigung. Diese wurden 2011 gerichtlich aufgehoben und 2013 neu beschieden. Zu 3.): Wann die Betriebserlaubnis zuletzt überprüft wurde, ist bei der Bundesnetzagentur nicht bekannt, da diese nicht für die Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zuständig ist. Informationen hierüber könnten bei der Bezirksregierung Arnsberg vorliegen. Zu 1.): Der von Ihnen beantragte Informationszugang könnte, soweit und sofern er nach abschließender Prüfung gewährt würde, nach vorläufiger Einschätzung voraussichtlich nicht kostenfrei erteilt werden. Grund hierfür ist, dass das betroffene Unternehmen nach § 8 IFG bzw. § 9 Abs. 1 UIG anzuhören ist, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die begehrten Informationen zu schützende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des betroffenen Unternehmens enthalten. Damit handelt es sich nicht mehr um eine einfache Auskunft im Sinne des § 10 Abs. 1 S. 2 IFG bzw. § 12 Abs. 1 S. 2 UIG. Die maximal zulässige Gebühr beträgt laut IFGGebV bzw. UIGGebV "bis zu 500 Euro". Die konkrete Höhe der Gebühr richtet sich nach dem individuell zurechenbaren Bearbeitungsaufwand, der erst nach Bearbeitung der Anfrage genau bezifferbar ist. Zudem hat das anzuhörende Unternehmen im Drittbeteiligungsverfahren einen Anspruch darauf, Ihre Identität zu kennen. Sollten Sie an Ihrem Informationszugangsbegehren festhalten, teilen Sie mir dies bitte mit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Referat 617 [geschwärzt] Umsetzung Ausschreibungsverfahren Bundesnetzagentur [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Tulpenfeld 4 53113 Bonn [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Kosten zu hoch angesetzt: Betriebserlaubnis des Kohlekraftwerkes Trianel Lünen [#215057] Sehr << Anrede >…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten zu hoch angesetzt: Betriebserlaubnis des Kohlekraftwerkes Trianel Lünen [#215057]
Datum
8. April 2021 10:07
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Da es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach IFG handelt gehe ich davon aus, dass Kosten von 500,00 € überhöht sind. Ich sichere Ihnen gerne zu Kosten i.H.v. 200,00 € zu übernehmen. Da ich nicht weiß welche Firma der Kraftwerkseigentümer ist und diese Firma von der benannten Stelle des Einspeisers am entsprechenden Zugangspunkt (mutmaßlich 380kV Höchstspannung) abweicht möchte ich informiert werden: Welche Firma ist der Eigentümer des Kraftwerks? Welche Firma verkauft an der EEX den eingespeisten Strom? Welche Firma hat die Zulassung bei der BNetzA beantragt? Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215057 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215057/
<< Anfragesteller:in >>
Erinnerung: Kosten zu hoch angesetzt: Betriebserlaubnis des Kohlekraftwerkes Trianel Lünen [#215057] Sehr <<…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erinnerung: Kosten zu hoch angesetzt: Betriebserlaubnis des Kohlekraftwerkes Trianel Lünen [#215057]
Datum
20. April 2021 06:52
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Betriebserlaubnis des Kohlekraftwerk Trianel Lünen (BNetzA ID: BNA1508, Thru ID: 06-05-900-9141660)“ vom 13.03.2021 (#215057) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 215057 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215057/
Bundesnetzagentur
Kosten zu hoch angesetzt: Betriebserlaubnis des Kohlekraftwerkes Trianel Lünen [#215057] Sehr [geschwärzt], mit E…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Kosten zu hoch angesetzt: Betriebserlaubnis des Kohlekraftwerkes Trianel Lünen [#215057]
Datum
26. April 2021 08:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], mit E-Mail vom [geschwärzt] haben Sie auf meine Nachricht vom [geschwärzt] geantwortet und zugesagt, Gebühren in einer Höhe von 200,00 € zu übernehmen. Wie bereits in meiner ersten E-Mail erläutert, kann die Gebührenhöhe vorab nicht sicher bestimmt werden. Derzeit gehe ich grundsätzlich davon aus, dass die Gebühren den Betrag von 200,00 € nicht übersteigen werden. Die konkrete Höhe der Gebühr richtet sich aber nach dem individuell zurechenbaren Bearbeitungsaufwand, der erst nach Bearbeitung der Anfrage genau bezifferbar ist. In Ihrer E-Mail vom [geschwärzt] stellen Sie zudem drei weitere Fragen. Diese verstehe ich als Erweiterung Ihres ursprünglichen Antrags vom [geschwärzt], der bei uns mit dem Aktenzeichen 617-IFG-1-2021 geführt wird. Ich werde nun zunächst das Drittbeteiligungsverfahren einleiten, bei dem das anzuhörende Unternehmen, die Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG, einen Anspruch darauf geltend machen kann, Ihre Identität zu kennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Missverständnis und Zug-um-Zug nach BGB: Betriebserlaubnis des Kohlekraftwerkes Trianel Lünen [#215057] Sehr <&…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Missverständnis und Zug-um-Zug nach BGB: Betriebserlaubnis des Kohlekraftwerkes Trianel Lünen [#215057]
Datum
26. April 2021 12:59
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> selbstverständlich können Sie das betroffene Unternehmen am Verfahren beteiligen. Da es sich hierbei aber um ein Unternehmensgeflecht des Rechtskonstrukts GmbH & Co. KG handelt, bitte ich um Mitteilung: 1. dessen Anschrift 2. dessen Kommanditisten (samt Anschrift) 3. dessen Komplementär (samt Anschrift) Da Sie die benannten Anschriften aufgrund des berechtigten Interesses (Verfahrensbeteiligung) der Verfahrensgegnerin kennen, gehe ich davon aus, dass hierfür keine Kosten anfallen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215057 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215057/
Bundesnetzagentur
Betriebserlaubnis des Kohlekraftwerkes Trianel Lünen [#215057] Sehr [geschwärzt], beiliegend übersende ich Ihnen …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Betriebserlaubnis des Kohlekraftwerkes Trianel Lünen [#215057]
Datum
24. Juni 2021 15:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], beiliegend übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihren Informationsanträgen vom 13.03.2021, 08.04.2021 und 26.04.2021 - wie von Ihnen erbeten - per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] Referat 617 [geschwärzt] Umsetzung Ausschreibungsverfahren Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Mail: kohleausstieg@bnetza.de<mailto:kohleausstieg@bnetza.de> <mailto:kohleausstieg@bnetza.de> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

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Bundesnetzagentur
Betriebserlaubnis für das Kohlekraftwerk Trianel Lünen [#215057] Sehr Antragsteller/in nachdem mein Bescheid vom …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Betriebserlaubnis für das Kohlekraftwerk Trianel Lünen [#215057]
Datum
10. August 2021 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in nachdem mein Bescheid vom 24.06.2021 auch gegenüber der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG bestandskräftig geworden ist, stelle ich Ihnen die im Anhang dieser E-Mail befindlichen Dokumente - wie von Ihnen erbeten - per E-Mail zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente