Betriebsfunkfrequenzen Landkreis Karlsruhe

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Die Liste aller im Landkreis Karlsruhe (incl. Stadt Karlsruhe) zugewiesenen Betriebsfunkfrequenzen für den Zeitraum seit Anfang 2017.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    5. April 2019
  • Frist
    7. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
Franziska Kunsmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Liste aller …
An Bundesnetzagentur Details
Von
Franziska Kunsmann
Betreff
Betriebsfunkfrequenzen Landkreis Karlsruhe [#120412]
Datum
5. April 2019 21:59
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Liste aller im Landkreis Karlsruhe (incl. Stadt Karlsruhe) zugewiesenen Betriebsfunkfrequenzen für den Zeitraum seit Anfang 2017.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Franziska Kunsmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Franziska Kunsmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franziska Kunsmann

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrte Frau Kunsmann, Ihr Antrag via "Frag den Staat" bezüglich Betriebsfunkfrequenzen in der Sta…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Betriebsfunkfrequenzen Landkreis Karlsruhe [#120412]
Datum
9. April 2019 13:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kunsmann, Ihr Antrag via "Frag den Staat" bezüglich Betriebsfunkfrequenzen in der Stadt und dem Landkreis Karlsruhe kann nicht ohne Weiteres beantwortet werden. Kommunen und Landkreise werden in unserem Frequenzverwaltungssystem (IT/EDV) nicht erfasst. Eine automatische Auswertung ist schon aus diesem Grunde nicht möglich. Dann stellt sich die Frage, was Sie unter "Betriebsfunkfrequenzen" verstehen (welche Technik, welche Dienste, nur feste Funkstellen oder auch mobile Funkstellen...) sowie welche Angaben Sie genau möchten (nur die Frequenz oder auch andere Daten)? Aufgrund der geschilderten Sachlage wäre eine Auskunft nicht kostenlos, es wäre eine Gebühr für den entstehenden Aufwand zu entrichten, siehe https://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/BJNR000600006.html Wegen der erforderlichen Präzisierung Ihrer Frage(n) wenden Sie sich bitte an unsere Außenstelle Karlsruhe, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen