Betriebsgenehmigung

Betriebsgenehmigung zu dem Betrieb http://www.cityboys.eu

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. März 2024
  • Frist
    20. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Be…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Betriebsgenehmigung [#303373]
Datum
17. März 2024 16:47
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Betriebsgenehmigung zu dem Betrieb http://www.cityboys.eu
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303373/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Betriebsgenehmigung“ vom 17.03.2024 (#303373) wurde von Ihnen nich…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Betriebsgenehmigung [#303373]
Datum
25. April 2024 07:07
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Betriebsgenehmigung“ vom 17.03.2024 (#303373) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Betriebsgenehmigung“ [#303373]
Datum
25. April 2024 07:07
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/303373/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ohne Grund eine Beantwortung nicht erfolgt ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 303373.pdf Anfragenr: 303373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303373/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 25.04.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Betriebsgenehmigung“ [#303373]
Datum
25. April 2024 11:14
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 25.04.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank!  Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Frau [geschwärzt] Helbings auf Informationszugang…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Betriebsgenehmigung"
Datum
26. April 2024 09:10
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Frau [geschwärzt] Helbings auf Informationszugang vom 17.3.2024 Aktenzeichen: 14.209.2.3.2.6-3425/24 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Frau [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen bzw. bei der Polizeibehörde den o.g. Antrag auf Informationszugang zu der Betriebsgenehmigung derCity Boys GmbH über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/betriebsgenehmigung-19/) gestellt zu haben. Bislang habe sie trotz Erinnerung keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe der Antragstellerin eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihr Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt]
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Sehr << Antragsteller:in >> nach §1 Absatz 1 DVO ProstSchG NRW bin ich für die Überwachung der Prosti…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Betriebsgenehmigung"
Datum
29. April 2024 07:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> nach §1 Absatz 1 DVO ProstSchG NRW bin ich für die Überwachung der Prostitutionsbetriebe und die Überwachung der Ausübung der Prostitution im Rhein-Kreis Neuss zuständig. Nach dieser Vorschrift werden die Aufgaben der zuständigen Behörde nach den Abschnitten 2 bis 7 ProstSchG mit Ausnahme des §10 (Gesundheitliche Beratung) auf die Kreise und kreisfreien Städte als Kreisordnungsbehörden übertragen. Meine örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus §3 Absatz 1 und §4 Absatz 1 OBG. Nach § 13 Abs. 2 IFG NRW bitten Sie um Informationszugang zu der Betriebsgenehmigung derCity Boys GmbH. Durch §34 Abs. 2 ProstSchG dürfen personenbezogene Daten nur für die Überwachung der Ausübung eines Prostitutionsgewerbes verwendet werden, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt. Dies ist hier nicht der Fall. Übermittlungen der nach diesem Gesetz erhobenen personenbezogenen Daten sind im Übrigen nur zulässig, soweit die Kenntnis der Daten zur Verfolgung von Straftaten oder von Ordnungswidrigkeiten wegen eines Verstoßes gegen dieses Gesetz erforderlich ist. Daher muss ich Ihren Antrag nach §9 Abs. 1 Buchstabe a IFG NRW ablehnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> es handelt sich hier um einen erlaubnispflichtigen Prostitutionsbetrieb. Ihre Ausfü…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Betriebsgenehmigung" [#303373]
Datum
29. April 2024 08:25
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es handelt sich hier um einen erlaubnispflichtigen Prostitutionsbetrieb. Ihre Ausführungen zu personenbezogenen Daten sind insofern hier gar nicht relevant. Es handelt sich auch um eine GmbH Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303373/
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Sehr << Antragsteller:in >> auch in der entsprechenden Betriebserlaubnis einer GmbH sind personenbezo…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Betriebsgenehmigung" [#303373]
Datum
29. April 2024 08:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auch in der entsprechenden Betriebserlaubnis einer GmbH sind personenbezogene Daten der Geschäftsführung. Vielleicht reicht es Ihnen aus, dass die City Boys GmbH eine Erlaubnis zum Betreiben einer Prostitutionsstätte besitzt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sie können die Namen schwärzen, wobei es sich hier um Pflichtangaben handeln dürfte, die auch im Hande…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Betriebsgenehmigung" [#303373]
Datum
29. April 2024 18:01
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie können die Namen schwärzen, wobei es sich hier um Pflichtangaben handeln dürfte, die auch im Handelsregister abrufbar sind. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303373/
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Sehr << Antragsteller:in >> die City Boys GmbH hat eine Erlaubnis nach §12 des Prostituiertenschutzge…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Betriebsgenehmigung" [#303373]
Datum
30. April 2024 13:19
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
anlage-2-erlaubniserteilung12prostschg_konvertiert.pdf
50,5 KB
Sehr << Antragsteller:in >> die City Boys GmbH hat eine Erlaubnis nach §12 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) zum Betreiben einer Prostitutionsstätte, einer Prostitutionsvermittlung und einer Prostitutionsveranstaltung für die Betriebsstätte Büttgener Straße 2 in 41564 Karrst. Die Erlaubnis wurde nach Anlage 2 (siehe Anlage) des Antrags zur Ausübung eines Gewerbes nach §12 ProstSchG erstellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, finden Sie dies alles als ein Spiel? Es geht hier nicht darum, dass Sie mir ein imaginäres Muster über…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Betriebsgenehmigung" [#303373]
Datum
30. April 2024 16:26
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, finden Sie dies alles als ein Spiel? Es geht hier nicht darum, dass Sie mir ein imaginäres Muster übermitteln, sondern um die Herausgabe eines konkreten Dokuments. Ich darf einerseits bitten, mit Ihren Dienstvorgesetzten mitzuteilen und Ihrer Auskunftspflicht nachzukommen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303373/
<< Anfragesteller:in >>
14.209.2.3.2.6-3425/24 Sehr << Anrede >> der Landrat scheint sic seinen Pflichten nicht ganz bewusst…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Betriebsgenehmigung“ [#303373]
Datum
30. April 2024 16:27
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
14.209.2.3.2.6-3425/24 Sehr << Anrede >> der Landrat scheint sic seinen Pflichten nicht ganz bewusst zu sein. Er hat nun ein Muster übersandt, ohne Angabe der Gründe. Die Gründe des Datenschutzes treffen auf Unternehmen nicht zu und die gesetzlichen Vertreter sind durch Einsicht in das Handelsregister bekannt. Insofern dürften die Gründe, die für eine Schwärzung hier nicht relevant sein. Insbesondere wurde aber auch kein Muster verlangt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 303373.pdf - 2024-04-30_1-anlage-2-erlaubniserteilung12prostschg.docx Anfragenr: 303373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303373/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Sehr << Antragsteller:in >> meine Dienstvorgesetzte ist Frau Kreisamtsrätin Maike Hauswald-Textoris. …
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Betriebsgenehmigung" [#303373]
Datum
30. April 2024 17:28
Status
Sehr << Antragsteller:in >> meine Dienstvorgesetzte ist Frau Kreisamtsrätin Maike Hauswald-Textoris. Welche Betriebserlaubnis nach §12 ProstSchG möchten Sie denn von der City Boys GmbH einsehen, da Sie lediglich einen Antrag auf Informationszugang der Betriebsgenehmigung der City Boys GmbH gestellt haben. Ihre Anfrage wurde mir von der Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW erst am 26. April 2024 zugestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> wieviele Betriebserlaubnisse haben Sie denn für den Betrieb erstellt? Ihre Frage is…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Betriebsgenehmigung" [#303373]
Datum
30. April 2024 18:41
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wieviele Betriebserlaubnisse haben Sie denn für den Betrieb erstellt? Ihre Frage ist sehr merkwürdig, denn Sie müssten doch wissen, welche Erlaubnisse Sie erteilt haben? Und darum geht es. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303373/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 17.3.2024 Aktenzei…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Betriebsgenehmigung"
Datum
13. Mai 2024 19:37
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 17.3.2024 Aktenzeichen: 14.209.2.3.2.6-3425/24 ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> wie Ihnen der Rhein-Kreis Neuss in seinem Schreiben vom 29. April mitgeteilt hat, enthält die von Ihnen beantragte Betriebsgenehmigung der City Boys GmbH personenbezogene Daten der Betreiber. Soweit diese nicht in die Offenbarung eingewilligt haben, musste Ihr Antrag nach § 9 Abs. 1 lit. a IFG NRW tatsächlich abgelehnt werden. Diese gebundene Entscheidung der Verwaltung ist unabhängig vom ausgeübten Gewerbe. Hätten Sie etwa Zugang zur Betriebsgenehmigung einer inhabergeführten Bäckerei beantragt, hätte die Entscheidung nicht anders ausgesehen. Aus diesem Grund kann ich Ihr Anliegen nicht weiter gegenüber dem Rhein-Kreis Neuss verfolgen. Insoweit hoffe ich auf Ihr Verständnis. Bei Rückfragen können Sie mich gerne unter der u.g. Telefonnummer erreichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, diese Aussage ist hier nicht nachvollziehbar. Der Betrieb ist betrieben durch eine GmbH. Alle Angaben …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Betriebsgenehmigung" [#303373]
Datum
14. Mai 2024 19:57
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, diese Aussage ist hier nicht nachvollziehbar. Der Betrieb ist betrieben durch eine GmbH. Alle Angaben für eine GmbH sind öffentlich über das Handelsregister und über handelsregister.de zwischenzeitlich auch kostenfrei abrufbar. Es handelt sich hier also um Daten, die bereits öffentlich sind und daher nicht einem besonderen Schutz unterliegen, weil sie der Gesetzgeber für öffentlich erklärt hat. Daher unterscheiden sich diese Daten von dem eines Bäckerbetriebes. Soweit dieser nicht ebenfalls im Handelsregister nachgewiesen ist (z.B. weil keine rechtsfähige Gesellschaft), die Daten nicht öffentlich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303373/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen: 14.209.2.3.2.6-3425/24 Sehr << Antragsteller:in >> wird eine GmbH von einer Einzelpers…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Betriebsgenehmigung" [#303373]
Datum
15. Mai 2024 08:24
Status
Aktenzeichen: 14.209.2.3.2.6-3425/24 Sehr << Antragsteller:in >> wird eine GmbH von einer Einzelperson gegründet, sind alle damit in Verbindung stehenden Informationen solche mit Personenbezug. So verhält es sich auch im vorliegenden Fall. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn ich mit dieser Rückmeldung den Vorgang als erledigt betrachte und abschließe. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Sache kann nicht beendet sein. Die Frage ist nicht, ob die GmbH von einer Einzelperson gegründet w…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Betriebsgenehmigung" [#303373]
Datum
16. Mai 2024 03:38
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Sache kann nicht beendet sein. Die Frage ist nicht, ob die GmbH von einer Einzelperson gegründet wird oder von mehreren Personen. Die Thematik ist, dass die Angaben zu den Namen der Geschäftsführung, und um nichts anderes geht es hier auch in der Betriebsgenehmigung, im Handelsregister nachweisbar sind. In der Genehmigung sind nicht die Namen der Anteilseigner verzeichnet, sondern die Namen der Geschäftsführung. Ich darf daher bitten, sich etwas besser mit der Thematik auseinanderzusetzen, bevor Sie hier fachlich unrichtige Dinge aufschreiben! Insofern erwarte ich eine Anweisung an die Behörde und die Nennung Ihres Dienstvorgesetzten! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303373/