Betriebsgenehmigung für die KVB - Baureihe K 4500

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Laut dem Presseartikel des Kölner Stadt-Anzeiger wurde nun nach etwa über 10 Jahren die Zulassung für die Baureihe K 4500 der KVB erteilt. (Handelsname: Bombardier Flexity Swift)
Quelle: http://www.ksta.de/koeln/-kvb-bahn-frei-nach-zehn-jahren,15187530,27339154.html

Hiermit bitte ich um Übersendung der Kopie der Betriebsgenehmigung die an die KVB übersendet worden ist.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    4. Juni 2014
  • Frist
    8. Juli 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut dem Pressea…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
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Betreff
Betriebsgenehmigung für die KVB - Baureihe K 4500 [#6529]
Datum
4. Juni 2014 11:03
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut dem Presseartikel des Kölner Stadt-Anzeiger wurde nun nach etwa über 10 Jahren die Zulassung für die Baureihe K 4500 der KVB erteilt. (Handelsname: Bombardier Flexity Swift) Quelle: http://www.ksta.de/koeln/-kvb-bahn-frei-nach-zehn-jahren,15187530,27339154.html Hiermit bitte ich um Übersendung der Kopie der Betriebsgenehmigung die an die KVB übersendet worden ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Betriebsgenehmigung für die KVB - Baureih…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Betriebsgenehmigung für die KVB - Baureihe K 4500 [#6529]
Datum
19. Juli 2014 15:23
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Betriebsgenehmigung für die KVB - Baureihe K 4500" vom 04.06.2014 (#6529) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Eisenbahn-Bundesamt
Anfrage nach IFG Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage (Nr. 6529) vom 19.07.2014 ist hier eingegangen. …
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Anfrage nach IFG
Datum
28. Juli 2014 10:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage (Nr. 6529) vom 19.07.2014 ist hier eingegangen. Eine abschließende Bearbeitung kann noch nicht stattfinden, weil - Ihr Antrag auf Informationszugang nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Eisenbahn-Bundesamt gerichtet wurde, sich aber auf Informationen bezieht, die im Zuständigkeitsbereich der für die Eisenbahnaufsicht zuständigen Landesbehörde liegen, hier: Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen - Landeseisenbahnverwaltung - - durch Bekanntgabe der begehrten Dokumente ggf. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten offengelegt werden, der bei diesem Verfahren beteiligt werden muss. Die Stellungnahme des Betroffenen, ob er mit der Offenbarung einverstanden ist, kann bis zu einem Monat dauern. Sobald uns die entsprechenden Auskünfte der Landeseisenbahnverwaltung bzw. des betroffenen Dritten vorliegen, werden wir sie informieren. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Auskunft gebührenpflichtig sein wird. Über die Höhe der Gebühren kann ich z.Zt. noch keine Angaben machen, da sich diese nach dem tatsächlichen Zeitaufwand richtet und es neben uns - wie eingangs geschildert - noch weitere Beteiligte in diesem Verfahren gibt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach IFG [#6529] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie schreiben,…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach IFG [#6529]
Datum
28. Juli 2014 10:38
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie schreiben, dass die Auskunft kostenpflichtig sein wird, können jedoch nicht die Kosten beziffern. Hiermit erkläre ich, dass ich mit einer Kostenübernahme von bis zu 30 Euro einverstanden bin. Sollten die Kosten höher sein, so erkläre ich das ich meine Anfrage zurückziehe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Eisenbahn-Bundesamt
AW: Anfrage nach IFG [#6529] Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, nach § 8 Abs. 2 Satz 1 IFG ergeht die Entsc…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: Anfrage nach IFG [#6529]
Datum
29. Juli 2014 07:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, nach § 8 Abs. 2 Satz 1 IFG ergeht die Entscheidung im Verfahren bei Beteiligung Dritter schriftlich. Mit dem Bescheid werden auch die Gebühren und Auslagen des Verfahrens festgesetzt. Diese richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung) vom 2. Januar 2006 (BGBl. I S. 6) in der aktuellen Fassung. Gebühren werden mindestens in Höhe von 60 Euro erhoben (s. Gebühren- und Auslagenverzeichnis, Teil A, Ziff. 1.3). Sollten bei Ihnen Gründe für eine Befreiung oder Ermäßigung von den Gebühren vorliegen (s. § 2 Informationsgebührenverordnung), bitte ich Sie, mir dies mitzuteilen. Die tatsächlichen Auslagen richten sich nach dem Umfang der hergestellten Abschriften und Ausdrucke (s. Teil B des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses). Mit freundlichen Grüßen

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AW: AW: Anfrage nach IFG [#6529] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht. hiermit ziehe ic…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anfrage nach IFG [#6529]
Datum
29. Juli 2014 15:42
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht. hiermit ziehe ich meine IFG Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>