fhg-genehmigungen-ab-1990.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Betriebsgenehmigungen Flughafen Hamburg“
’ UND HANSESTADT HAMBURG Ä WIRTSCHAFT R Ä ER chnologie, Luft- und Schiffährt iröschaft und Beteiligungen hörde !- Postfach 112109, 20421 Hamburg I Telefon 3504- - " | | 0 Behördennetz 9.41- Dokument: vasis-papi ughafen Hamburg GmbH "Postfach 630100 22331 Hamburg Datum und Zeichen Ihres Schreibens Geschäftzzeichen ‚» 0 Datum .. 22.6.1994 /BM-Ho/Mz ee ‚VB 21/764,530-8/08 13, Februar 19551 Umstellung des Gleitwinkelbefeuerungssystens von VASIS auf PAPT hier: .- Aufstellung und Inbetriebnahme der Präzision-Anflug-Gleitwinikel- feuer PAPI für die Landerichtungen 05 und 23 der S/L-Bahn I. Bezuc: — . \ a Unsere Genehmigung (VT 41/764.530-8/08) vom 13.4.1983 Sehr geehrte Damen ünd Herren, | entsprechend Ihrem 0.9. Schreiben wird Ihnen gemäß S 6 Absatz 4 : Satz 2 des Luftverkehrsgesetzes vom 14. Januar 1981 in Verbindung mit 88 38ff Luftverkehrs-Zulassungsordnung vom 13. März 1979 und N. B - den Richtlinien für die Gleitwegbefeuerung auf Flughäfen (PAPI- A Anlage-Richtlinien) des Bundesverkehrsministeriums von 24. Juni 1993 die Genehmigung erteilt, die Präzision-Anflug-Gleitwinkelbe- feuerung PAPI für die Landerichtungen 05 und 23 der S/L-Bahn I “ ‘auf. dem Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel zu errichten. Diese FAPI- | — Anlage ersetzt entsprechend den ICAO-Richtlinien,, Anhang 14, Band 1 (Ausgabe Juli 1992) die bisherige VASIS-Anlage. : Gleichzeitig wird .Ihnen aufgrund der am 18. und 22. August 1994 äurchgeführten Abnahmeprüfung gem. SS 44 Absatz 1 und 4 Luftver- ' kehrs-Zulassungsordnung der Betrieb bei. gleichzeitiger Abschal- tung der VASIS-Anlage gestattet. Die entsprechende Veröffentli- chung -N£L- ist unter A 2359/94, gültig ab 2. September 1994 er- folgt. Das Abnahmeprotokoll haben Sie bereits erhalten. Sitz:- 20459 Hamburg, Alter Steinweg 4/Wexstraße 7 (S-Bahn: Stadthausbrücke) Telefon:(040)35040, Telegrammadresse:Wirtschaftsbehörde, Telex:211100 wühhd, Teiefax:(040)35042078 Bankkonto:Landeshauptkasse Hamburg, Hamburgische Landesbank, Konto-Nr.101600,BLZ 20050000 |
Dieser = Baachei ergänzt unsere Genehmigung vom 13. April 1983. über die Errichtung und Betrieb der Gleitwinkelbefeuerung VASIS, ‚Die Auflagen und Nebenbestimmungen dieser Genehmigungen bleiben hinsichtlich der noch bestehenden VASIS-Anlage unverändert. Für die Errichtung der neuen 'PAPTI-Anlage galten folgenden Aufla- gen: \ i.: Die ‚Geometrie des PAPI- Systens zum vorhandenen vasıs- System darf sich nicht ändern. - - 2.: Die Richtlinien für die Gleitwinkelbefeuerung aus Flughäfen “- {PAPI-Anläge-Richtlinen) ‚des Bundesverkehrsministeriums vom 24, Juni 1993, insbesondere die Ziffern 5-10 in ihrer jeweils geltenden Fassung sind Bestandteil dieser Genehmigung. 3.: Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) ist durch Sie gutacht- lich zu beteiligen. (Gemäß Schreiben. vom 19. Juli 1994 an uns ist die DFS mit der Aufstellung der PAPI-Anlage entspfechend Ihren Plonungeunterlagen einverstanden. } Für den Betrieb der neuen PAPI-Anlage ‚gelten folgenden Auflagen: 1;: Die PAPI-Anlage-Richtlinien, insbes. die Ziffern 9-10 und’ 12 sind Bestandteil dieser Genehmigung. . 2.: Eine Funktionskontrolle aus der Luft gemäß Ziffer 11. 2 der PAPI-Anlage-Richtlinen und eine damit verbundene bodenseiti- ge Kontrolle ist jährlich unter der Beteiligung eines Vertre- ters der- Landesluftfahrtbehörde durchzuführen. Die Termine sind mindestens 1 Monat vorher mE uns abzustimmen. Diese Gsneimigung- und de En srfolgte Abnahneprtj£ung gemäß: 8 44 Abs. 1 und 4 LuftVZ20 i.V.m. Zi. 11 der PAPI-Anlage-Richtlinien ist gemäß SS 1 und 2 der Kostenverordnung der Tuff fahrtverwaltung (LuftKkostV) vom 1. Februar 1984 : kostenpflichtig. oo. Für die | \ - Genehmigung wird gemäß Ziffer 5a-eine Gebühr in: Höhe von 550,00 DM, . 'Abnahmeprüfung wird gemäß Ziffer 6a eine Gebühr in Höhe von 750,00 DM festgesetzt. Hierüber erhalten Sie eine separate Zahlungsauf- forderung. - Mit freundlichen Grüssen Rn Rechtsbehelfsbelehrun Gegen diesen Bescheid können sie innerhalb eines Monats nech Be- kanntgäbe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niedersshrift bei der im Briefkopf genannten. Behörde zu erheben h FeB. ad a VBA b.0- (ortfaen au) 2 N. 8 - b. Bali Dada Dali m vs u =
/ FREIE UND HANSESTADT HAMBURG = WIRTSCHAFTSBEHÖRDE Amt "Häfen, Dienstleistungen und Wirtschaftsinfrastruktur Abt. Hafen und Luftverkehr Ke E \ B 0°: 4 ; . . Wirtschaftsbehörde_- Postfach 112 109 20421 Hamburg Telefon 3 504- . . . sn . Behördennez 9.41- FlughafenHamburg GmbH . u Dokumet vorPAP1l5-> Postfach 22331 . : 22331 Hamburg L J . Datum und Zeichen Ihres Schreibens . Geschäfiszeichen ‚ 5 Datum \ 7.9.1995 . .... EW/B 31/764.530-8708 22. September: 1995 Betreff: : Genehmigung von 2 vorübergehenden Installationen der Gleitwinkel- befeuerungsanlagen PAPI für die Landerichtungen 15 und 33: Sehr geehrte Damen und--Herren, entsprechend Ihrem o.g. Schreiben und der auch Ihnen vorliegenden “Stellungnahmen der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS), Offenbach vom 18. September 1995 (DFS-FLF 13/EDDH) und 20. September 1995 (DFS-FLF 26-233, Ha 1036) wird Ihnen gemäß $ 6 Absatz 4 Satz 2 des Luftverkehrsgesetzes vom 14. Januar 1981 in Verbindung mit ss 38ff Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftV20) vom 13. März 1979 und. den Richtlinien für die Gleitwegbefeuerung. auf Flughäfen (PA- " PI-Anlage-Richtlinien) vom 24. Juni 1993 die Genehmigung erteilt, die Anflug-Gleitwinkelbefeuerungen PAPI für die Landerichtungen 15 und 33 der Start- Und Landebahn II auf. dem Flughafen Hamburg-. . Fuhlsbüttel vorübergehend für ‘die Bauzeit des neuen Krohnstieg- tunnels, voraussichtlich vom März 1996 bis September 1996, an den in den. Planüngsunterlagen genannten Aufstellpositionen (ı 1+894,0 m -PAPI 15- und ’V 04370,3 m -PAPI 33-). zu errichten. Die von Ihnen hierzu eingereichten Planungsunterlagen . '30/95/1418/7 vom 15.6.1995 mit Änderung vom 12.7.1995 und BT. 12/94/2148/1 vom 4.1.1995, die technischen Beschreibungen usw. der Firma Siemens (A 351/155999HBG) vom 31.8.1995 für den Anflug 15 (Provisorium) und Anflug 33 (Provisorium) sowie die PAPI-Anla- gen-Richtlinien. sind Bestandteil dieser Genehmigung. a Erläuterung: - | 0 M Beide PAPI-Standorte sind nichts Endgültiges und stellen insofern nur ein Provisorium für die: Zeit vom März 1996 bis September 1996 dar. . . oo. . Sitz: 20459 Hamburg (Neustadt), Alter Steinweg 4/Wexstraße 7 (S-Bahn Sindthausbrücke) . Telefon:(040)35040, Telegrammadresse:Wirtschaftsbehörde, Telex:211100 wbhhd, Telefax:(040)35042073 » Bankkonto:Landeshauptkasse Hamburg, Hamburgische Landesbank, Konto-Nr.101600, BLZ, 20050000.
"ur YO, Die während der o.g. Baumaßnahme auf den Punkt DER. 5 vorverlegte Landeschwelle 33. wird nach Beendigung der Baumaßnahme (Bauphase II) wieder auf ihre ursprüngliche Position 446m bahneinwärts zu- rückverlegt. nu ee, Gleichzeitig wird auch der nur. für diese Bauzeit auf 3,5 Grad an- gehobene Anflug-Gleitwinkel 33 wieder auf 3 Grad zurückgeführt. Abnahme: . : . Die vorübergehend: installierten Gleitwinkelbefeuerungsanlagen PA- PI 15 und PAPI 33 sind vor der Inbetriebnahme gemäß S 44 Abs. T und. 3 LuftVZO i.V.m. Ziffer Il der PAPI-Anlagen-Richtlinien vom 24.6.1993 (NfL I - 201/93 vom 22.7.1993) von uns abzunehmen. Der ' Abnahmetermin ist rechtzeitig mit uns Zu vereinbaren, Veröffentlichung: Die Installation der provisorischen PAPI 15 für den. Anflug auf die vorübergehend verlegte Schwelle 15.und die Installation der verlegte Schwelle 33 machen. Verfahrensänderungen erföderlich, die zu: veröffentlichen sind. Bu . ® Die Verfahrensänderungen wird die DFS-Hauptverwaltung durchführen - und auch veröffentlichen. Seitens der DFS ist eine Veröffentlichung als "Supplement" im AGA-Teil und .im VFR-Teil des ILuftfährthandbuches Deutschland im Dezember 1995 geplant. Bis dahin sollte die Abnahme erfolgt sein. Kosten: - Diese Genehmigung ist. gemäß Ss 1 Abs. 1 der Kostenverördnung der . Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) vom 14.2.1984, zuletzt geändert am:28.3.1995, gebührenpflichtig. Die Gebühr wird gemäß Abschnitt "V, Ziffer 5 des Gebührenverzeichnisses der LuftKosty auf 1.500,00 om festgesetzt; sie wird Ihnen durch ein gesondertes Schreiben in Rechnung gestellt werden. : . Mit freundlichen Grüssen N Rechtsbehelf belehrun Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der im Briefkopf genannten Behörde einlegen. .
vi “ % F _ FREIE UND HANSESTADT HAMBURG ‚WIRTSCHAFTSBEHÖRDE. Amt Häfen, Dienstleistungen und Wirtschaftsinfrastruktur Abt. Hafen und Luftverkehr r u - Wirtschaftsbehörde - Postfach 112109,:20421 Hambur 2 j Telefon - 35 04 - Tr in: ZZ \ Behöfdennetz 94- .- Mit Postzustellungsurkunde ” Telefax 289 Dokument VERFUE3.DOC = “Datum und Zeichen Ihres Schreibens . Geschäftszeichen Bu Datum u ze EW/H3/764.530-3/3/10 ° 10.12.1997 - Betreff: Einschränkungen des Nachtflugverkehrs _ Die Wirtschaftsbehörde erläßt folgenden BESCHEID: Die von der Wirtschäftsbehöfde erteilte Genehmigung für den Verkehrsflughafen Hamburg- _ Fuhlsbüttel vom 1.7.1956, zuletzt geändert mit Bescheid vom 2.7. 1985, wird hinsichtlich.der Benutzungszeiten teilweise widerrufen und wie folgt neugefaßt (Zeitangaben in Ortszeit): 1... ‚Strahlflugzeuge ohne Lärmzulassung nach ICAO-Anhang 6 Starts und Landungen sind in der Zeit von 20.00 bis 07.00 Uhr unzulässig. . 2. Strahlflugzeuge mit Lärmzulassung nach ICAO-Anhang 16, Band 1, Kapitel 2 2.1 Starts sind in der Zeit von 20.00 bis 07.00 Uhr unzulässig, \ 2.2 Landungen sind in der Zeit von 21.00 bis 07.00 Uhr unzulässig. 2.3 Für Starts im planmäßigen Fluglinien- und regelmäßigen Pauschalflugreiseverkehr, deren. planmäßige Abflugzeit vor 20.00 Uhr liegt, gilt im Rahmen nachweisbar unvermeidbarer . Verspätungen eine Ausnahmegenehmigung von der Nachtflugbeschränkung bis 21.00 Uhr als erteilt. en oo“ er .. Die neue Regelung tritt zum 01.04.1998 in Kraft, . ‚ Sitz: 20459 Hamburg, Alter Steinweg 4 / Wexstraße 7 (S-Bahn Stadthausbrlicke) Telefon: [040] 35 04 - 0, Telegramimadresse: Wirtschaftsbehörde, Telex: 211100 wbhhd, Telefax: 1040] 35 04 - 1620 Bankkonto: Landeshauptkasse Hamburg, Hamburgische Landesbank, Konto-Nr. 101600, BLZ 200 500.00 .
-2= Folgende Regelungen bleiben umyardindert: 3. Strahlflugzeuge mit Lärmzulassung nach TCAO- "Anhang 16, Band 1, Kapitel 3 und Flugzeuge mit Propellerantrieb 3.1 Starts und Landungen sind in der Zeit von 23.00 bis 06.00 Uhr unzulßsiie, 3.2 Für Starts und Landungen im planmäßigen Fluglinien- und regelmäßigen Pauschalflugreiseverkehr, deren planmäßige Ankunfts- und. Abflugzeit vor 23.00 Uhr legt, güt im Rahmen nachweisbar unvermeidbarer Verspätungen eine Ausnahmegenchmigung von der Nachtflugbeschränkung bis 24.00 Uhr als erteilt. 4. Abweichend von den vorstehend genannten Regelungen kann der Fluglärmschutzbeauftagte : im Einzelfall insbesondere dann Ausnahmen zulassen, wenn dies zur Vermeidung erheblicher ' Störungen im Luftverkehr oder in Fällen besonderen Seutkehört Interesses erforderlich ist. Anträge sind zurichten an: . Umweltbehörde . - Der Fioglärmschutzbeauftrage- - Flughafen 22335 Hamburg Tel. (040) 5075-2348 ..... Fax (040) 5075-2349 5. DievomF Iugverkehrskontrolldienst erieitle Flugverkehrsfreigabe beinhaltet nicht die nach. Nr. 4 erforderliche Ausnahmegeriehmigung des Fluglärmschutzbeauftragten. ' 6. Die Nachtflugbeschränkungen gelten nicht für Luftfahrzeuge, no 6.1. die nachweisbar aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen den. Flughafen Hamburg als Ausweich- oder Notflughafen benutzen, 6.2 die sich im Katastrophen-, ineitenischen Hilfsleistungs-, Such-, Rettungs- oder dringenden polizeilichen Einsatz befinden, 6.3 die - nachnäherer Bestimmung durch die Wirischafisbehörde- -im Nachtluftpostdienst der Deutsche Post AG eingesetzt sind. en . B Sachverhalt Für den m Flughafen Hamburg-Fublsbittel beiten zur Zeit folgende Flugbeschränkungen On: l: Strahlflugzeuge ohne Lärmzulassung nach ICAO-Anhang 16. : Starts und Landungen sind in der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr unzulässig. 2. Strahlflugzeuge mit Lärmzulassung nach ICAO-Anhang 16, Band 1, Kapitel2 2.1 ‚Starts sind in der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr unzulässig. 2.2 Landungen sind in der Zeit von 23.00 bis. 06.00 Uhr unzulässig. ‘2.3 ‚Für Starts im planmäßigen Fluglinien- und regelmäßigen Pauschalflugreiseverkehr, deren . planmäßige Abflugzeit vor 22.00 Uhr liegt, gilt im Rahmen nachweisbar unvermeidbarer Verspätungen eine Ausnahmegenchmigung von n der Nachtflugbeschränkung bis 23.00 Uhr als erteilt. . Die Wirtschaftsbehörde hat von Amts wegen ein Verwaltungsveifähren zur Ameweltung der Nachtflugbeschränkungen eingeleitet. Das bisherige Nachtflugverbot soll in der Weise ausgedehnt werden, daß für Kapitel-2-Flugzeuge künftig Starts auch in der Zeit von’20.00 bis 22.00 Uhr und Landungen von 21.00 bis 23.00 Uhr und von 06.00 Bis 07.00 Uhr unterbleiben. Die Verspätungsregelung für Landungen wird entsprechend um. zwei Stunden vorverlegt. Für Strahlflugzeuge obne Lärmzulassung wird der ie des Verbots für Starts und Landungen - ' um zwei Stunden auf 20 Uhr vorverlegt. =
\ ° -3- , Die Wirtschaftsbehörde hat den Fluggesellschaften, die. den Flughafen regelmäßig im Fluglinien- bzw. Pauschalflugreiseverkehr anfliegen, sowie der Flughafen Hamburg GmbH in einem Anhörungstermin Gelegenheit gegeben, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Der Vertreter von Aeroflot Russian International Airlines hat erklärt, seine Gesellschaft werde ab Sommerflugplan 1998 auf den Flügen nach Hamburg keine Kapitel-2-Flugzeuge mehr einsetzen. Die Vertreterin von Istanbul Airlines hat ebenfalls keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet. = .n . Der Vertreter der Flughafen Hamburg GmbH hat erklärt, gegen die Ausweitung der Nachtflugbeschränkungen bestünden dann keine Bedenken, wenn in Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden könnten, sofern infolge technischer Fehler die Zeiten nicht einzuhalten seien. nn Die Wirtschaftsbehörde hat dartiberhinaus mit Schreiben vom 9.10.1997 den Betroffenen Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben. Das Schreiben wurde gerichtet an: Flughafen Hamburg GmbH, British Airways, Istanbul Airlines, Aeroflot Russian International Airlines, Finnair, SAS Scandinavian Airlines System, Board of Airlines Represantitives in Germany, AOPA Germany, Bundesministerium für Verkehr, DFS- Deutsche Flugsicherung, Flugplankoordinator der Bundesrepublik Deutschland; Lärmschutzkommission für den Flughafen Hamburg und Handelskammer Hamburg. ' on on . . Die Fluglärmschutzkommission hat das Vorhaben als einen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet, er sei aber nicht ausreichend. = Die Handelskammer hat erklärt, die Absicht der Wirtschaftsbehörde zur Kenntnis zu nehmen. Weitere Stellungnahmen sind nicht abgegeben worden. c Erlaß des Bescheides nach $ 39 Abs. 2 LuffVZO zugestimmt. Der Teilwiderruf der Genehmigung für den Verkehrsflughafen Hamburg-Fuhlsbütiel und die Festsetzung neuer Betriebsbeschränkungen beruhen auf$ 6 Abs.2Satz3 1ufvG. . Danach kann die.Genehmigung für einen Flugplatz widerrufen werden, wenn sich Tatsachen derartigen Fall kann die Genehmigungsbehörde weitere Betriebsbeschränkungen i.V.m, einem Teilwiderruf festlegen. . ; Die von der Ausweitung der Nachtflugbeschränkung betroffenen Zeiträume gehören unter chronobiologischem Aspekt zu den so genannten instabilen Phasen (Übergang Rühe-Wachzeit bzw.
a. Fluglärmbedingtes Aufwachen bzw. Einschlafstörungen werden als negative Auswirkungen des : Fluglärms empfunden. Sie beeinflussen das menschliche Wollbefedien, sie Eöprem auch zu einer Gesundheitsgefährdung führen. Eine Einschränkung der Betriebszeiten für Starts und Landungen der erwähnten Flngzeue i indem vorgesehenen Maße ist danach gerechtfertigt. Sofern Starts nach 20.00 Uhr (verspätet 21.00 Uhr) und Landungen nach 21.00 Uhr entfallen, wird zumindest ein Teil der wichigen Einschlafphase u von den lauten Schallereignissen freigehalten.. In der Zeit von 06.00 bis 07.00 Uhr schlafen viele Menschen noch. In aller Regel befinden sie sich allerdings nicht mehr im Tiefschlaf, so daß ein einziges, herausragend lautes Flugereignis zum Aufwachen führen kaun. Bei regelmäßiger täglicher ‚Wiederholung führt dies zu einer ständigen Verkürzung der Schlafzeit. Die Ausdehnung des Landeverbots für Kapitel-2-Flugzeuge auf 06.00 bis 07.00 Uhr ist gerechffertigt. Dem Anliegen:der Flughafen Hamburg GmbH wird Rechnung getragen. Die Ermächtigung für den: Huglitmsplutzbepnitregien, Ausnahmen im Einzelfall ayzülansen, bleibt auch für diese Fälle erhalten. ‘Das Bundesministerium für Verkehr hat gegen den Teilwiderruf und die Neufestsetzung der Betriebsbeschränkungen keine Bedenken erhoben. Kostenschuldnerin ist gemäß $$ 1, ‚13 Abs, 1 Nr. 1 des Vervaltngskotenget des Bundes die Fiugkafen Hamburg GmbH. Rechtsbehelfsbelchrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach: Zugang schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle Widerspruch eingelegt werden. I. Ausfertigung an Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Tands Schleswig-Holstein 2. Umweltbehörde - F Inglärnsehutzbeaufiragter - | EINBEARSER 2 23, Den BET
Freie und Hansestadt Hamburg Wirtschaftsbehörde, Postfach 11 21 09, D-20441 Herb Flughafen Hamburg GmbH Postfach 630 100 Wirtschaftsbehörde ‚Amt Häfen, Dienstleistungen und “ Wirtschaftsinfrastruktur Hafen und Luftverkehr Luftverkehr Alter Steinweg 4. D-20458. Harn! burg . - ‚Telefon 040 - 42841 - Zenirale - 0 Telefax 040 - 42541 -zurz ‚22331 Hamburg Ansprechpartner t Zimmer 228. Az.:H3/764.530-305 Hamburg, den 11. Mai 1999 A 5.00 \ l Einführung eines Lärmkontingents auf dem Flughafen Hamburg Die Wirtschaftsbehörde erläßt folgenden‘ u BESCHEID: . “ A Die von der Wirtschaftsbehörde erteilte ‚Genehmigung für den Verkehrsfiughafen Bembturg- Fuhlsbüttel vom 1.7.1956, zuletzt geändert mit Bescheid vom 1.4.1999, Wird durch Einführung. folgender Bestimmungen geändert: Der vom Betrieb des Flughafens ausgehende Fluglärm darf im Vergleich zum ; gähr 1997 nicht .anwachsen. Maßgeblich für den Vergleich ist die Größe der Fläche, die von der Isophone von 62 dB des energieäquivalenten Dauerschallpegel Leg-3 über die sechs verkehrsreichsten Monate eines Jahres umschlossen wird. Die Größe der Fläche darf den Wert des Jahres 1997 (Referenzjahr) nicht. überschreiten. Die Größe der Fläche des Referenzjahres betrug 20,39 qkm. . Die Fläche ist nach der „Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen. an zivilen und ‚ militärischen .Flugplätzen nach dem Gesetz. zum - Schutz gegen Fluglärm vom 30. 3.1971" vorzunehmen. Die für die. Berechnung erforderliche Flugzeuggruppeneinteilung ist nach der jeweils aktuellen Version des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt vorzunehmen. . ‚ Der Betreiber des Flughafens hat die Einhaltung des Lärmkontingents jährlich zu überprüfen und "nachzuweisen. Dabei ist eine Verteilung der Flugbewegungen auf die Start- und Landebahnen wie im Jahr 1997 zugrundezulegen. Der Wirtschaftsbehörde jst bis zum 1. März des jeweils , folgenden Jahres der Nachweis vorzulegen, erstmalig zum 1.3.2000. Ist:die Fläche größer als die Bezugsfläche, so hat der Betreiber des Flughafens mit eigenen . Maßnahmen darauf hinzuwirken, daß die Größe der Bezugsfläche im darauf folgenden Jahr .. wieder eingehalten wird. Gelingt dies nicht, so ist die Behörde berechtigt, ab dem dann folgenden Jahr die Herabsetzung des Koordinierungssckwertes soweit und solange anzuordnen, bis die- Größe der Bezugsfläche wieder eingehalten wird:
B Sachverhalt Die Wirtschaftsbehörde hat von Amts wegen ein Verwaltungsverfahren zur Anfahren eines ‘Lärmkontingents für den Flughafen Fuhlsbüttel eingeleitet- °- - Die Wirtschaftsbehörde hat der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) mit Schreiben vom 5.11. 1998 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die FHG hat mit Schreiben vom 7.12.1998 Einwendungen gegen einige technische Einzelheiten der Umsetzung des Lärmkortingents erhoben. Diese sindganz ° überwiegend berücksichtigt worden. . - Die Wirtschaftsbehörde hat femer den Fluggesellschaften, die den Flüghafen regelmäßig im Fluglinien- bzw. Pauschalflugreiseverkehr anfliegen, in einem Anhörungstermin Gelegenheit gegeben, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Die anwesenden Vertreter lehnten überwiegend die Einführung eines Lärmkontingents wegen der damit künftig möglicherweise verbundenen Verkehrsbeschränkungen ab. im übrigen trugen sie Bedenken zu den Bedingungen einer‘ Herabsetaung des Kegidinlanmgsarkwaries vor. c Entscheidungsgründe Die Einfügung der Bestimmungen über das Lärnkontingent schränkt die bestehende Betriebsgenehmigung ein und enthält insoweit einen teilweisen Widerruf. Für den Widerruf der geltenden Betriebsgenehmigung und die Festsetzung neuer Betriebsbeschränkungen ist die Wirtschaftsbehörde gemäß 8 6 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftvG) i.V.m. $ 39 der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) zuständig. Die Wirtschaftsbehörde handelt dabei im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung (Art. 874 GG, $ 31. Abs. 2 Nr. 4 LuftVG). Das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein hat dem Erlaß des Bescheides nach $ 39 Abs. 2 LuftVZO zugestimmt. Der Teilmderruf der Genehmigung für den Verkehrsflughafen Hamburg-Fuhlsbüttel und die . . Festsetzung neuer Betriebsbeschränkungen beruhen auf 8 6 Abs. 2 Satz 3 LuftVG. Danach kann die Genehmigung für einen Flugplatz widerrufen werden, wenn sich Tatsachen ergeben haben, die die Annahme rechtfertigen, daß durch den Flugbetrieb die öffentliche Sichere oder Ordnung gafährdet wird. Dies wäre der Fall, wenn die Zahl der Flugbewegungen am Flughafen Fuhlsbüttel in den nächsten ‚Jahren - entsprechend den vorliegenden Prognosen über die Zunahme des Flugverkehrs - anwächst, sofern damit ein proportionales Anwachsen der Lärmbelastung verbunden ist. Die Verstärkung des Fluglärms würde die Akzeptanz des Flughafens bei der betroffenen Bevölkerung und damit seine Entwicklungsmöglichkeiten erheblich gefährden. Dies karin durch die Festschreibung des Länmniveaus ass Jahres 1997 als künftige Obergrenze verhindert werden. Das Bundesministeriuin für Verkehr hat gegen den Teilwiderruf und die Festsetzung des Lärmkontingents keine Bedenken arnöben. . . Kosienschuldnerin- ist gemäß 88 1, 13 Abs. 4 Nr. 1 des Veratungskosengesiz des Bundes die Flughafen Hamburg GmbH. . u ; :