Betriebspläne Braunkohleabbau

- welche Sonderbetriebspläne hat die RWE seit 2010 beantragt? Vorerst genügt eine Auflistung von: Datum, Zweck des Sonderbetriebsplans, welchen Tagebau betreffend, Status der Genehmigung.
- Sämtliche Lagepläne sowie Berichte i.S.d. Pkt. 6-8, 15, 19, 21, 30 des Zulassungsbescheides über den Hauptbetriebsplan Hambach 2018-2020 vom 29.März 2018 für den Zeitraum seit 2010, jeweils für die Tagebaue Hambach, Garzweiler und Inden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Betriebspläne Braunkohleabbau [#182323]
Datum
10. März 2020 13:10
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- welche Sonderbetriebspläne hat die RWE seit 2010 beantragt? Vorerst genügt eine Auflistung von: Datum, Zweck des Sonderbetriebsplans, welchen Tagebau betreffend, Status der Genehmigung. - Sämtliche Lagepläne sowie Berichte i.S.d. Pkt. 6-8, 15, 19, 21, 30 des Zulassungsbescheides über den Hauptbetriebsplan Hambach 2018-2020 vom 29.März 2018 für den Zeitraum seit 2010, jeweils für die Tagebaue Hambach, Garzweiler und Inden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182323 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182323 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!