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Betriebsrahmenplan und Betriebspläne Tagebau Welzow-Süd

Den aktuell gültigen Betriebsrahmenplan, die Betriebspläne der letzten 10 Jahre, sowie den Sonderbetriebsplan Natur und Landschaft für den Tagebau Welzow-Süd.
Inklusive, sofern vorhanden, der Umweltverträglichkeitsprüfung und den naturschutzfachlichen Beiträgen nach BNatSchG (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsprüfung, Eingriffsregelung)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
Leonhard Lenz
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >…
An Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Details
Von
Leonhard Lenz
Betreff
Betriebsrahmenplan und Betriebspläne Tagebau Welzow-Süd [#150291]
Datum
12. Juni 2019 15:42
An
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den aktuell gültigen Betriebsrahmenplan, die Betriebspläne der letzten 10 Jahre, sowie den Sonderbetriebsplan Natur und Landschaft für den Tagebau Welzow-Süd. Inklusive, sofern vorhanden, der Umweltverträglichkeitsprüfung und den naturschutzfachlichen Beiträgen nach BNatSchG (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsprüfung, Eingriffsregelung)
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonhard Lenz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Leonhard Lenz
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Antrag auf Akteneinsicht Sehr geehrter Herr Lenz, mit Ihrer E-Mail vom 12.06.2019 haben Sie einen Antrag auf Akte…
Von
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht
Datum
19. Juli 2019 18:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lenz, mit Ihrer E-Mail vom 12.06.2019 haben Sie einen Antrag auf Akteneinsicht beim LBGR gestellt. Auf Grund der Urlaubssituation komme ich leider erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten. Bitte haben Sie Verständnis dafür. Ihren Antrag habe ich geprüft. Im Ergebnis dessen wird der Akteneinsicht stattgegeben. Von Interesse sind für Sie der gültige Rahmenbetriebsplan, die Betriebspläne der letzten 10 Jahre sowie der Sonderbetriebsplan Natur und Landschaft für den Tagebau Welzow-Süd sowie Umweltprüfungen. Zum Rahmenbetriebsplan ist festzuhalten, dass das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe auf Antrag der Lausitz Energie Bergbau AG vom 28.11.2017 die Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes zum Vorhaben Weiterführung des Tagebaues Welzow-Süd 1994 bis Auslauf; räumlicher Teilabschnitt I in der Fassung der Abänderung/Ergänzung Nr. 01/98 mit Bescheid vom 18.04.2018 zugelassen hat. Den Rahmenbetriebsplan und den Zulassungsbescheid finden Sie unter folgenden Link: https://lbgr.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.366453.de Angefügt habe ich Ihnen zur Information die Zulassung des letzten Hauptbetriebsplanes 2017 - 2019, die Zulassung des Sonderbetriebsplanes Natur und Landschaft und den Erlaubnisbescheid für Gewässerbenutzungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Tagebaues Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt I, 2009 bis 2022. Die Hauptbetriebspläne gelten in der Regel 3 Jahre und beinhalten zahlreiche Abänderungen, Ergänzungen oder Verlängerungen und in Ihnen sind ebenso zahlreiche Sonderbetriebspläne integriert. Umweltprüfungen wie UVP und FFH sind insbesondere Bestandteil des Wasserrechtes. Diese Unterlagen nehmen insgesamt mehrere Aktenmeter ein. Die Unterlagen liegen in der Regel nicht elektronisch vor und auch nur im Original. Eine Anfertigung von Kopien inclusive der Versendung ist wegen des damit verbundenen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes nicht möglich. Von daher wäre es sehr hilfreich, wenn Sie konkret benennen würden, was Sie einsehen möchten. Gern können Sie die Unterlagen auch in unserem Hause einsehen. Einen Termin können wir kurzfristig vereinbaren und die Einsicht ist auch kurzfristig möglich. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Leonhard Lenz
AW: Antrag auf Akteneinsicht [#150291] Sehr geehrte<< Anrede >> da der UVP-Bericht im Rahmen der Öffe…
An Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Details
Von
Leonhard Lenz
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht [#150291]
Datum
28. Juli 2019 17:45
An
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> da der UVP-Bericht im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteilung(§19 UVPG) im Internet veröffentlicht werden muss(§20 UVPG), sollten diese zumindest für die neueren Umweltverträglichkeitsprüfungen auch in digitaler Form vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Leonhard Lenz Anfragenr: 150291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonhard Lenz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Juli 2019 17:45
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
AW: Antrag auf Akteneinsicht [#150291] Sehr geehrter Herr Lenz, es ist vollkommen richtig, dass die zuständige Be…
Von
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht [#150291]
Datum
5. August 2019 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lenz, es ist vollkommen richtig, dass die zuständige Behörde den Inhalt der Bekanntmachung nach § 19 Absatz 1 und die in § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 UVPG genannten Unterlagen über das einschlägige zentrale Internetportal zugänglich zu machen hat (§ 20 Abs. 2 UVPG) und alle in das zentrale Internetportal einzustellenden Unterlagen elektronisch vorzulegen sind (§ 20 Abs. 5 UVPG). Für den Tagebau Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt I stellt sich die Situation so dar, dass im Rahmen der bergrechtlichen Verfahren bisher keine UVP durchgeführt wurde bzw. durchzuführen war. Sollte die Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitt II im Jahr 2020 entschieden werden, so ist hierfür ein obligatorischer bergrechtlicher Rahmenbetriebsplan vorzulegen und ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit UVP zu führen. Selbstverständlich ist dabei die oben genannte Regelung anzuwenden. Für den Tagebau Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt I wurde im Rahmen des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren 2009 - 2022 eine UVP durchgeführt. Den Erlaubnisbescheid aus dem Jahr 2008 hatte ich Ihnen bereits mit meiner E-Mail vom 19.07.2019 zugesandt. Für die neue wasserrechtliche Erlaubnis ab 2023 wird das Bergbauunternehmen im nächsten Jahr den Antrag einreichen. Auf Grund der zu hebenden Sümpfungswassermenge ist wiederum eine UVP durchzuführen. Die Einstellung der Unterlagen in das Portal wird wie oben beschrieben erfolgen. Von daher kann ich Ihnen leider keine neueren UVP-Unterlagen übersenden. Mit freundlichen Grüßen