Betriebsunfall auf dem Cannstatter Wasen

Inwiefern kam es zu Beginn des Cannstatter Volksfestes 2015 (26.09.2015/27.09.2015) zu einem Polizeieinsatz im Zusammenhang mit einem Personenunfall/Mitarbeiter-Betriebsunfall an einem "Riesen-Kettenflieger"?
Wenn ja, bitte ich um Schilderung des Sachverhalts (unter Wahrung des Datenschutzes) bzw. Weiterleitung bzw. Benennung der zuständigen Stelle für diese Anfrage.
Inwiefern wurde ein Ermittlungsverfahren durch die StA eingeleitet? Mit welchem Ergebnis (dies auch unter evtl. entsprechender Würdigung einer verletzten Garantenpflicht im Unterlassen bei Arbeitgebern)?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Januar 2018
  • Frist
    2. Februar 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Inwiefern kam …
An Staatsanwaltschaft Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Betriebsunfall auf dem Cannstatter Wasen [#25886]
Datum
3. Januar 2018 14:07
An
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Inwiefern kam es zu Beginn des Cannstatter Volksfestes 2015 (26.09.2015/27.09.2015) zu einem Polizeieinsatz im Zusammenhang mit einem Personenunfall/Mitarbeiter-Betriebsunfall an einem "Riesen-Kettenflieger"? Wenn ja, bitte ich um Schilderung des Sachverhalts (unter Wahrung des Datenschutzes) bzw. Weiterleitung bzw. Benennung der zuständigen Stelle für diese Anfrage. Inwiefern wurde ein Ermittlungsverfahren durch die StA eingeleitet? Mit welchem Ergebnis (dies auch unter evtl. entsprechender Würdigung einer verletzten Garantenpflicht im Unterlassen bei Arbeitgebern)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatsanwaltschaft Stuttgart
Antrag nach dem LIFG
Von
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem LIFG
Datum
11. Januar 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
62,8 KB