betrifft Bezieher von Leistungen aus dem SGB II

Ist ein Studium über das Vermittlungsbudget oder anderen Mitteln des SGBIII oder SGB II förderfähig?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist ein Studium übe…
An Agentur für Arbeit Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
betrifft Bezieher von Leistungen aus dem SGB II [#191007]
Datum
26. Juni 2020 08:50
An
Agentur für Arbeit Nürnberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist ein Studium über das Vermittlungsbudget oder anderen Mitteln des SGBIII oder SGB II förderfähig?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191007/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Agentur für Arbeit Nürnberg
Ihre Nachricht vom 26.06.2020 um 08:51 Uhr Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre E-Mail. Ein Studium …
Von
Agentur für Arbeit Nürnberg
Betreff
Ihre Nachricht vom 26.06.2020 um 08:51 Uhr
Datum
1. Juli 2020 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre E-Mail. Ein Studium kann nicht aus Mitteln des SGB III oder über das Vermittlungsbudget gefördert werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Service Rufnummer 0800 4 5555 00. Antworten Sie nicht auf diese E-Mailadresse, Ihre Nachricht wird ungelesen gelöscht. Mit freundlichen Grüßen