Bettenverteilung/Krankenhausplanung für die Station H3 des Deutschen Herzzentrum Berlin (DHZB)

Laut Zimmerbeschriftungen und der Webseite des DHZB hat die Station für Transplantationsmedizin H3 zwölf Einzelzimmer und ein Aufnahmezimmer. Ich möchte eine Stellungsnahme ob diese Bettenverteilung noch aktuell ist?

Falls Ja.

Ist eine dauerhafte Belegung des Aufnahmezimmers durch stationäre Patienten im Sinne eines Einzelzimmer 13 rechtens?

Falls Nein.

Wann werden die Stationsmitarbeiter über diese Veränderung konsequent informiert?
Inwiefern ändern sich Personalschlüssel bei einen zusätzlichen Bettenplatz?

Des weiteren möchte ich gerne eine Stellungsnahme ob es sich bei der Station H3 um eine Intermediate Care (IMC) handelt und möchte zusätzlich noch Auskunft erhalten über die Anzahl der Mitarbeiter mit fachspezifischen Weiterbildungen? Bitte gliedern sie die einzelnen Weiterbildungen aus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2019
  • Frist
    5. Februar 2019
  • Kosten dieser Information:
    10,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bettenverteilung/Krankenhausplanung für die Station H3 des Deutschen Herzzentrum Berlin (DHZB) [#35504]
Datum
3. Januar 2019 13:10
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Zimmerbeschriftungen und der Webseite des DHZB hat die Station für Transplantationsmedizin H3 zwölf Einzelzimmer und ein Aufnahmezimmer. Ich möchte eine Stellungsnahme ob diese Bettenverteilung noch aktuell ist? Falls Ja. Ist eine dauerhafte Belegung des Aufnahmezimmers durch stationäre Patienten im Sinne eines Einzelzimmer 13 rechtens? Falls Nein. Wann werden die Stationsmitarbeiter über diese Veränderung konsequent informiert? Inwiefern ändern sich Personalschlüssel bei einen zusätzlichen Bettenplatz? Des weiteren möchte ich gerne eine Stellungsnahme ob es sich bei der Station H3 um eine Intermediate Care (IMC) handelt und möchte zusätzlich noch Auskunft erhalten über die Anzahl der Mitarbeiter mit fachspezifischen Weiterbildungen? Bitte gliedern sie die einzelnen Weiterbildungen aus.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Ihr Auskunftsersuchen gemäß IFG Sehr geehrtAntragsteller/in ihr Auskunftsersuchen zum DHZB gemäß IFG ist zuständi…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen gemäß IFG
Datum
9. Januar 2019 15:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ihr Auskunftsersuchen zum DHZB gemäß IFG ist zuständigkeitshalber von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung an mich weitergeleitet worden. Ich möchte Ihnen vorab auch mitteilen, dass gemäß Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) v. 24.November 2009 entsprechend Tarifstelle 1004 eine schriftliche Auskunft mit einer Gebühr von 5 - 100 Euro belegt wird, im Falle der Akteneinsicht voraussichtlich 100 - 250 Euro zu benennen wären. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Auskunftsgesuch gemäß IFG Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übermittle ich Ihnen die Auskunft bzgl. Ihres Ersuche…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
Auskunftsgesuch gemäß IFG
Datum
21. Januar 2019 15:29
Status
geschwärzt
1,4 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übermittle ich Ihnen die Auskunft bzgl. Ihres Ersuchens gemäß IFG. Mit freundlichen Grüßen