Bettlägerigkeitsbescheinigung, Wegeunfähigkeitsbescheinigung, Reiseunfähigkeitsbescheinigung - Kostennote und Muster

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Das Jobcenter Märkischer Kreis fordert von Kunden bisweilen Bettlägerigkeitsbescheinigungen, (auch Wegeunfähigkeitsbescheinigung oder Reiseunfähigkeitsbescheinigungen genannt) und beruft sich dabei auf die Mitwirkungspflicht und die Sanktionsvorschriften des SGB II.

Im Textbaustein klingt die Forderung so:

"Bitte beachten Sie im Krankheitsfall: Eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwingend, dass Sie nicht in der Lage sind, einen Meldetermin wahrzunehmen. Die Vorlage einer einfachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann daher nicht als wichtiger Grund für Ihr
Nichterscheinen zum genannten Meldetermin anerkannt werden. Sollten Sie den genannten Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen können, legen Sie bitte eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes vor, aus der hervorgeht, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen gehindert sind, den Termin wahrzunehmen. Sofern Ihnen Kosten für die.Bescheinigung entstehen, werden diese im Umfang von 5,36 € übernommen.

Dies ist eine Einladung nach § 59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser erneuten Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr
Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nochmals um 10 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs für die Dauer von drei Monaten gemindert. Die Minderung wegen des Nichterscheinens zum xxx bleibt hiervon unberührt."

Solche Formulare sind bei Ärzten unbekannt und die Gebührenforderungen für Extra-Atteste liegen zwischen 10,00 € und 35,00 €.

Bitte übersenden Sie mir das entsprechende Musterformular der Bundesagentur für Arbeit und benennen Sie mir die konkret ermittelte Kostennote.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Das Jobcenter fordert Bescheinigungen, die es nicht gibt, und will Ärzten eine Kostennote vorschreiben ohne Benennung einer gesetzlichen Grundlage für eine solche Attestierung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Dezember 2018
  • Frist
    8. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Jobcenter Märkische…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bettlägerigkeitsbescheinigung, Wegeunfähigkeitsbescheinigung, Reiseunfähigkeitsbescheinigung - Kostennote und Muster [#35098]
Datum
7. Dezember 2018 14:05
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Jobcenter Märkischer Kreis fordert von Kunden bisweilen Bettlägerigkeitsbescheinigungen, (auch Wegeunfähigkeitsbescheinigung oder Reiseunfähigkeitsbescheinigungen genannt) und beruft sich dabei auf die Mitwirkungspflicht und die Sanktionsvorschriften des SGB II. Im Textbaustein klingt die Forderung so: "Bitte beachten Sie im Krankheitsfall: Eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwingend, dass Sie nicht in der Lage sind, einen Meldetermin wahrzunehmen. Die Vorlage einer einfachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann daher nicht als wichtiger Grund für Ihr Nichterscheinen zum genannten Meldetermin anerkannt werden. Sollten Sie den genannten Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen können, legen Sie bitte eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes vor, aus der hervorgeht, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen gehindert sind, den Termin wahrzunehmen. Sofern Ihnen Kosten für die.Bescheinigung entstehen, werden diese im Umfang von 5,36 € übernommen. Dies ist eine Einladung nach § 59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser erneuten Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nochmals um 10 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs für die Dauer von drei Monaten gemindert. Die Minderung wegen des Nichterscheinens zum xxx bleibt hiervon unberührt." Solche Formulare sind bei Ärzten unbekannt und die Gebührenforderungen für Extra-Atteste liegen zwischen 10,00 € und 35,00 €. Bitte übersenden Sie mir das entsprechende Musterformular der Bundesagentur für Arbeit und benennen Sie mir die konkret ermittelte Kostennote. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Jobcenter Märkischer Kreis
IFG # 35098 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie mein Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Gr…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
IFG # 35098
Datum
10. Dezember 2018 15:04
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,3 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie mein Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen