Bettlägerigkeitsbescheinigung, Wegeunfähigkeitsbescheinigung, Reiseunfähigkeitsbescheinigung - Kostennote und Muster

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Das Jobcenter Märkischer Kreis fordert von Kunden bisweilen Bettlägerigkeitsbescheinigungen, (auch Wegeunfähigkeitsbescheinigung oder Reiseunfähigkeitsbescheinigungen genannt) und beruft sich dabei auf die Mitwirkungspflicht und die Sanktionsvorschriften des SGB II.

Im Textbaustein klingt die Forderung so:

"Bitte beachten Sie im Krankheitsfall: Eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwingend, dass Sie nicht in der Lage sind, einen Meldetermin wahrzunehmen. Die Vorlage einer einfachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann daher nicht als wichtiger Grund für Ihr Nichterscheinen zum genannten Meldetermin anerkannt werden. Sollten Sie den genannten Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen können, legen Sie bitte eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes vor, aus der hervorgeht, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen gehindert sind, den Termin wahrzunehmen. Sofern Ihnen Kosten für die Bescheinigung entstehen, werden diese im Umfang von 5,36 € übernommen.

Dies ist eine Einladung nach § 59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser erneuten Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nochmals um 10 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs für die Dauer von drei Monaten gemindert. Die Minderung wegen des Nichterscheinens zum xxx bleibt hiervon unberührt."

Solche Formulare sind bei Ärzten unbekannt und die Gebührenforderungen für Extra-Atteste liegen zwischen 10,00 € und 35,00 €.

1. Bitte übersenden Sie mir das entsprechende Musterformular der Bundesagentur für Arbeit und benennen Sie mir die konkret ermittelte Kostennote.
2. Bitte benennen Sie mir die gesetzlichen Grundlagen zu der Forderung. Immerhin unterstellt die Bundesagentur für Arbeit auf diese Weise zugelassenen Ärzten die Erstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus Gefälligkeit
3. Sofern es zum Thema ministeriale Weisungen oder gefestigte Rechtsprechung gibt, bitte ich um entsprechende Mitteilung

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Während es für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bundeseinheitliche Vordrucke gibt, die auch von allen Arbeitgebern anerkannt werden müssen, gibt es für Jobcenter nicht einmal eine erweiterte gesetzliche Grundlage für sogenannte Bettlägerigkeitsbescheinigungen.
Die Kosten einer Spezialattestierung ist nicht rechtssicher geregelt. Kostenbeschränkungen müssen Ärzte nicht hinnehmen und Betroffene nicht tragen . . .

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Dezember 2018
  • Frist
    8. Januar 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Jobcenter Märkischer…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bettlägerigkeitsbescheinigung, Wegeunfähigkeitsbescheinigung, Reiseunfähigkeitsbescheinigung - Kostennote und Muster [#35099]
Datum
7. Dezember 2018 14:11
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Jobcenter Märkischer Kreis fordert von Kunden bisweilen Bettlägerigkeitsbescheinigungen, (auch Wegeunfähigkeitsbescheinigung oder Reiseunfähigkeitsbescheinigungen genannt) und beruft sich dabei auf die Mitwirkungspflicht und die Sanktionsvorschriften des SGB II. Im Textbaustein klingt die Forderung so: "Bitte beachten Sie im Krankheitsfall: Eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwingend, dass Sie nicht in der Lage sind, einen Meldetermin wahrzunehmen. Die Vorlage einer einfachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann daher nicht als wichtiger Grund für Ihr Nichterscheinen zum genannten Meldetermin anerkannt werden. Sollten Sie den genannten Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen können, legen Sie bitte eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes vor, aus der hervorgeht, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen gehindert sind, den Termin wahrzunehmen. Sofern Ihnen Kosten für die Bescheinigung entstehen, werden diese im Umfang von 5,36 € übernommen. Dies ist eine Einladung nach § 59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser erneuten Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nochmals um 10 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs für die Dauer von drei Monaten gemindert. Die Minderung wegen des Nichterscheinens zum xxx bleibt hiervon unberührt." Solche Formulare sind bei Ärzten unbekannt und die Gebührenforderungen für Extra-Atteste liegen zwischen 10,00 € und 35,00 €. 1. Bitte übersenden Sie mir das entsprechende Musterformular der Bundesagentur für Arbeit und benennen Sie mir die konkret ermittelte Kostennote. 2. Bitte benennen Sie mir die gesetzlichen Grundlagen zu der Forderung. Immerhin unterstellt die Bundesagentur für Arbeit auf diese Weise zugelassenen Ärzten die Erstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus Gefälligkeit 3. Sofern es zum Thema ministeriale Weisungen oder gefestigte Rechtsprechung gibt, bitte ich um entsprechende Mitteilung Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes vom 07.12.2018 wird teil…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Bettlägerigkeitsbescheinigung, Wegeunfähigkeitsbescheinigung, Reiseunfähigkeitsbescheinigung - Kostennote und Muster [#35099]
Datum
27. Dezember 2018 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes vom 07.12.2018 wird teilweise stattgegeben. Zu Ihren Fragen: 1): Es existieren keine zentral seitens der BA zur Verfügung gestellten Mustervorlagen, da es sich bei der Wegeunfähigkeitsbescheinigung um ein vom Arzt auszustellendes Attest handelt. 2) und 3): Anbei erhalten Sie die interne Weisung der BA (siehe Ziffer 32.12.). Die Weisungslage beruht auf einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 9.11.2010 - Az. B 4 AS 27/10 Mit freundlichen Grüßen