Beurlaubung von Beamten zum Kommerziellen Arm der GIZ - International Service

Die GIZ betreibt über ihren kommerziellen Arm IS International Service in Saudi-Arabien das Technical Trainers College (https://www.giz.de/de/weltweit/18371.html) und das College for Applied Studies in Yanbu. Aus dem Saarland ist hier XXX tätig.
Normaler Weise ist eine Beurlaubung nur zum Zwecke der Entwicklungshilfe zulässig. Hier handelt es sich jedoch um keine Entwicklungshilfe, sondern GIZ IS betreibt hier auf kommerzieller Basis und im Wettbewerb zu Mitbewerbern Colleges. Deshalb ist die Beurlaubung von Rechts wegen nicht zulässig.

Ich frage deshalb das Ministerium
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgen Beurlaubungen von Beamten zu GIZ IS?
2. Wie erfolgt die Verteilung der Pensionslasten? Wenn GIZ IS keine Kosten hier übernimmt, wie hoch ist die Subventionierung von GIZ IS durch das Land Thüringen pro Jahr?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. April 2015
  • Frist
    30. Mai 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die GIZ betrei…
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beurlaubung von Beamten zum Kommerziellen Arm der GIZ - International Service [#9564]
Datum
28. April 2015 07:28
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die GIZ betreibt über ihren kommerziellen Arm IS International Service in Saudi-Arabien das Technical Trainers College (https://www.giz.de/de/weltweit/18371.html) und das College for Applied Studies in Yanbu. Aus dem Saarland ist hier tätig. Normaler Weise ist eine Beurlaubung nur zum Zwecke der Entwicklungshilfe zulässig. Hier handelt es sich jedoch um keine Entwicklungshilfe, sondern GIZ IS betreibt hier auf kommerzieller Basis und im Wettbewerb zu Mitbewerbern Colleges. Deshalb ist die Beurlaubung von Rechts wegen nicht zulässig. Ich frage deshalb das Ministerium 1. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgen Beurlaubungen von Beamten zu GIZ IS? 2. Wie erfolgt die Verteilung der Pensionslasten? Wenn GIZ IS keine Kosten hier übernimmt, wie hoch ist die Subventionierung von GIZ IS durch das Land Thüringen pro Jahr? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte darauf hinweisen, dass die gesetzliche Frist zur Beantwortung meiner An…
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beurlaubung von Beamten zum Kommerziellen Arm der GIZ - International Service [#9564]
Datum
23. Mai 2015 15:36
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte darauf hinweisen, dass die gesetzliche Frist zur Beantwortung meiner Anfrage in wenigen Tagen abläuft. Leider habe ich bislang keine Eingangsbestätigung erhalten. Ich bitte, mir ggf. mitzuteilen, ob Hinderungsgründe vorliegen, die die Beantwortung verzögern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG Saarland. Die bi…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Beurlaubung von Beamten zum Kommerziellen Arm der GIZ - International Service" [#9564]
Datum
30. Mai 2015 06:23
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG Saarland. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/9564 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich hatte das Ministerium für Bildung und Kultur am 28.04.2015 um Auskunft gebeten, welche rechtliche Grundlage es gibt, Beamte des Saarlandes zum kommerziellen Arm der GIZ abzuordnen und wie hoch die daraus entstandenen Kosten sind. Das Ministerium hat trotz eines Hinweises meinerseits vom 23.05.2015 nicht auf meine Anfrage reagiert und etwaige Hinderungs- oder Verzögerungsgründe mitgeteilt. Ich bitte daher um Vermittlung, damit das Ministerium seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt. Nachdem das Ministerium sich bislang „taub“ gestellt hat, ist nicht damit zu rechnen, dass es ohne Ihre Vermittlung zu einer Beantwortung kommt. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. Juni 2015 16:14
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. Juli 2015 09:43
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Beurlaubung von Beamten Sehr geehrtAntragsteller/in Beurlaubungen sind nach den geltenden beamtenrechtlichen oder …
Von
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Betreff
Beurlaubung von Beamten
Datum
29. Juli 2015 11:53
Status
image001.jpg
1,3 KB
image002.png
31,9 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Beurlaubungen sind nach den geltenden beamtenrechtlichen oder tarifvertraglichen Regelungen aus verschiedenen Gründen zulässig.Antragsteller/in Welche Beurlaubungsart in Betracht kommt und welche Konsequenzen sich daraus u.Antragsteller/in a.Antragsteller/in für das Gehalt oder die Versorgung ergeben,Antragsteller/in kann immer nur im jeweiligen konkreten Einzelfall festgestellt werden.Antragsteller/in Beurlaubungen zur Entwicklungszusammenarbeit erfolgen in der Regel auf der Grundlage des Antragsteller/in§Antragsteller/in 15 Urlaubsverordnung.Antragsteller/in Antragsteller/in Soweit während der Beurlaubung Tätigkeiten ausgeübt werden,Antragsteller/in die im dienstlichen oder Antragsteller/inöffentlichen Interesse liegen,Antragsteller/in kann die Beurlaubungszeit bei der späteren Versorgung wie eine unmittelbare dienstliche Tätigkeit Berücksichtigung finden,Antragsteller/in wobei je nach Lage des Einzelfalles u.Antragsteller/in U.Antragsteller/in Versorgungsbeiträge von dem Beamten/der Beamtin oder der aufnehmenden Stelle gezahlt werden.Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/inÜber die Verfahrensweise in Thüringen kann ich mangels eigener Kenntnis keine Auskünfte geben.Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen GrüAntragsteller/inßen