Beurteilung der seit dem 1. Mai 2021 neu in das BMJ eingetretenen Beamtinnen und Beamten.

1.) Wie viele Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes werden aufgrund von Neueinstellungen im BMJ im Beurteilungszeitraum zum Stichtag 1. Mai 2023 erstmals an der Beurteilungsrunde teilnehmen?

2.) Wie viele Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes werden aufgrund von Neueinstellungen im BMJ im Beurteilungszeitraum zum Stichtag 1. Mai 2023 erstmals an der Beurteilungsrunde teilnehmen?

3.) Wie viele der unter 1.) genannten Beamtinnen und Beamten werden in der Stichtagsbeurteilung zum 1. Mai 2023 im Gesamturteil mit der Note D beurteilt?

4.) Wie viele der unter 2.) genannten Beamtinnen und Beamten werden in der Stichtagsbeurteilung zum 1. Mai 2023 im Gesamturteil mit der Note D beurteilt?

5.) Gibt es Fälle zu 1.), in denen entsprechende Beamtinnen und Beamte mit der Note C oder besser beurteilt wurden?

6.) Gibt es Fälle zu 2.), in denen entsprechende Beamtinnen und Beamte mit der Note C oder besser beurteilt wurden?

Sollten die Daten zu diesem Zeitpunkt nicht oder noch nicht vollständig vorliegen, wird die Anfrage dahingehend geändert, dass die Daten der Bewertungsrunde zum Stichtag 1. Mai 2021 zugrunde gelegt werden. In diesem Fall wird eine erneute Anfrage mit den oben genannten Daten zu einem späteren Zeitpunkt gestellt.

/team investigativ

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
Nina Küster
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Wie viele Beamtinnen und Beamte d…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Nina Küster
Betreff
Beurteilung der seit dem 1. Mai 2021 neu in das BMJ eingetretenen Beamtinnen und Beamten. [#279987]
Datum
29. Mai 2023 14:12
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Wie viele Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes werden aufgrund von Neueinstellungen im BMJ im Beurteilungszeitraum zum Stichtag 1. Mai 2023 erstmals an der Beurteilungsrunde teilnehmen? 2.) Wie viele Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes werden aufgrund von Neueinstellungen im BMJ im Beurteilungszeitraum zum Stichtag 1. Mai 2023 erstmals an der Beurteilungsrunde teilnehmen? 3.) Wie viele der unter 1.) genannten Beamtinnen und Beamten werden in der Stichtagsbeurteilung zum 1. Mai 2023 im Gesamturteil mit der Note D beurteilt? 4.) Wie viele der unter 2.) genannten Beamtinnen und Beamten werden in der Stichtagsbeurteilung zum 1. Mai 2023 im Gesamturteil mit der Note D beurteilt? 5.) Gibt es Fälle zu 1.), in denen entsprechende Beamtinnen und Beamte mit der Note C oder besser beurteilt wurden? 6.) Gibt es Fälle zu 2.), in denen entsprechende Beamtinnen und Beamte mit der Note C oder besser beurteilt wurden? Sollten die Daten zu diesem Zeitpunkt nicht oder noch nicht vollständig vorliegen, wird die Anfrage dahingehend geändert, dass die Daten der Bewertungsrunde zum Stichtag 1. Mai 2021 zugrunde gelegt werden. In diesem Fall wird eine erneute Anfrage mit den oben genannten Daten zu einem späteren Zeitpunkt gestellt. /team investigativ
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nina Küster Anfragenr: 279987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279987/ Postanschrift Nina Küster << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nina Küster

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0221 Sehr geehrte Frau Küster, mein IFG-Bescheid vom 19. …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Beurteilung der seit dem 1. Mai 2021 neu in das BMJ eingetretenen Beamtinnen und Beamten. [#279987]
Datum
23. Juni 2023 14:45
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0221 Sehr geehrte Frau Küster, mein IFG-Bescheid vom 19. Juni 2023 konnte unter der von Ihnen in Ihrem IFG-Antrag angegebenen Postanschrift nicht zugestellt werden, da Sie laut Postzusteller unter dieser Anschrift nicht zu ermitteln seien. Ich bitte daher um Mitteilung Ihrer aktuellen zustellfähigen Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen