Beurteilungen im höheren Dienst

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Wie viele der Beamtinnen und Beamten des BVA, die zum letzten Beurteilungsstichtag im höheren Dienst in den Vergleichsgruppen A13, A14, A15 und A16 waren, haben in ihrer dienstlichen Beurteilung zu diesem Stichtag eine schlechtere Gesamtnote erhalten als im vorangegangenen Beurteilungszeitraum in der gleichen Vergleichsgruppe? Bitte geben Sie jeweils die absolute Anzahl der Betroffenen an sowie den prozentualen Anteil der Betroffenen an der jeweiligen Vergleichsgruppe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele der Beamt…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beurteilungen im höheren Dienst [#174274]
Datum
15. Januar 2020 18:36
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele der Beamtinnen und Beamten des BVA, die zum letzten Beurteilungsstichtag im höheren Dienst in den Vergleichsgruppen A13, A14, A15 und A16 waren, haben in ihrer dienstlichen Beurteilung zu diesem Stichtag eine schlechtere Gesamtnote erhalten als im vorangegangenen Beurteilungszeitraum in der gleichen Vergleichsgruppe? Bitte geben Sie jeweils die absolute Anzahl der Betroffenen an sowie den prozentualen Anteil der Betroffenen an der jeweiligen Vergleichsgruppe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174274 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174274
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres nachstehenden Antrages nach dem Informationsfreiheit…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [Extern]Beurteilungen im höheren Dienst [#174274]
Datum
22. Januar 2020 17:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres nachstehenden Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Für die weitere Bearbeitung des Antrages bitte ich um Übersendung einer zustellfähigen Postanschrift. Eine Beantwortung von IFG-Anfragen ohne gültige Postanschrift ist leider nicht möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass die Anforderung der Anschrift als Vorauss…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Extern]Beurteilungen im höheren Dienst [#174274]
Datum
26. Januar 2020 16:37
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass die Anforderung der Anschrift als Voraussetzung der Bearbeitung eines IFG-Antrages bereits einen datenschutzrechtlichen Verstoß darstellt, wenn sie zur Beantwortung der Anfrage nicht erforderlich ist. Bitte beachten Sie insoweit die diesbezüglichen Rundschreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten. Mir persönlich ist im vorliegenden Kontext nicht klar, inwieweit Sie für eine einfache Auskunft, die gebührenfrei ergeht, meine zustellfähige Anschrift benötigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174274 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174274 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in bei dem IFG-Verfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, für das die Maßst…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [Extern]AW: [Extern]Beurteilungen im höheren Dienst [#174274]
Datum
13. Februar 2020 11:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bei dem IFG-Verfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, für das die Maßstäbe des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten. Der Zugang nach IFG setzt einen Antrag voraus. Mit diesem Antrag tritt der Antragsteller in Rechtsbeziehung zu der Behörde, wodurch zwischen ihm und der Behörde ein Verfahrensrechtsverhältnis begründet wird. Mit der Tätigkeit der Behörde (aufgrund des Antrags) beginnt das Verwaltungsverfahren (vgl. § 22 Satz 2 Nr. 1 VwVfG). Daher haben wir Ihre Postanschrift erbeten. Ich bitte Sie für die Beantwortung der Anfrage noch um etwas Geduld und werde mich unaufgefordert wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage vom 15.01.2020 erhalten, die wir wie folgt beantworten können…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [Extern]AW: [Extern]Beurteilungen im höheren Dienst [#174274]
Datum
19. Februar 2020 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage vom 15.01.2020 erhalten, die wir wie folgt beantworten können: Die Auswertung der Noten zum Stichtag 01.10.2018/01.12.2017 hat Folgendes ergeben: A16: keine schlechtere Note im Vergleich zum Vorjahr A15: keine schlechtere Note im Vergleich zum Vorjahr A14: 4 von 62 Personen (6,5 %) haben eine schlechtere Noten im Vergleich zum Vorjahr erhalten A13: 5 von 26 Personen (19,2 %) haben eine schlechtere Noten im Vergleich zum Vorjahr erhalten Hinweise: Es wurden nur die Personen berücksichtigt, die zu beiden Stichtagen in der gleichen Vergleichsgruppe waren. Personen, die zwischenzeitlich befördert wurden, haben wir nicht berücksichtigt. Aktuellere Daten liegen nicht vor, da das derzeitige Beurteilungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Informationserteilung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Extern]AW: [Extern]Beurteilungen im höheren Dienst [#174274]
Datum
24. Februar 2020 16:12
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Informationserteilung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174274 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174274