Beurteilungen im höheren Dienst

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Wie viele der Beamtinnen und Beamten der BNetzA, die zum letzten Beurteilungsstichtag im höheren Dienst in den Vergleichsgruppen A13, A14, A15 und A16 waren, haben in ihrer dienstlichen Beurteilung zu diesem Stichtag eine schlechtere Gesamtnote erhalten als im vorangegangenen Beurteilungszeitraum in der gleichen Vergleichsgruppe? Bitte geben Sie jeweils die absolute Anzahl der Betroffenen an sowie den prozentualen Anteil der Betroffenen an der jeweiligen Vergleichsgruppe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele der Beamt…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beurteilungen im höheren Dienst [#174276]
Datum
15. Januar 2020 18:40
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele der Beamtinnen und Beamten der BNetzA, die zum letzten Beurteilungsstichtag im höheren Dienst in den Vergleichsgruppen A13, A14, A15 und A16 waren, haben in ihrer dienstlichen Beurteilung zu diesem Stichtag eine schlechtere Gesamtnote erhalten als im vorangegangenen Beurteilungszeitraum in der gleichen Vergleichsgruppe? Bitte geben Sie jeweils die absolute Anzahl der Betroffenen an sowie den prozentualen Anteil der Betroffenen an der jeweiligen Vergleichsgruppe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174276 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174276
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in wunschgemäß bestätige ich den Eingang Ihrer u.a. Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Beurteilungen im höheren Dienst [#174276]
Datum
16. Januar 2020 12:12
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wunschgemäß bestätige ich den Eingang Ihrer u.a. Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in da die von Ihnen gewünschten Daten hier nicht ohne weiteren Aufwand abrufbar sind, w…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Beurteilungen im höheren Dienst [#174276]
Datum
27. Januar 2020 14:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in da die von Ihnen gewünschten Daten hier nicht ohne weiteren Aufwand abrufbar sind, wird Ihre Anfrage nach vorläufiger Einschätzung nicht kostenfrei ergehen können. Die maximal zulässige Gebühr beträgt laut IFGGebV "bis zu 500 Euro". Die Gebühr richtet sich nach dem individuell zurechenbaren Bearbeitungsaufwand, der erst nach Bearbeitung der Anfrage genau bezifferbar ist. Sollten Sie an Ihrem Informationszugangsbegehren festhalten, teilen Sie mir dies bitte mit. Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass wir in diesem Fall Ihren Namen und Ihre Postanschrift zur Übersendung der Auskunft einschl. der angefallenen Gebühren benötigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich kann nicht nachvollziehen, warum es sich vorliegend nicht um eine gebührenfreie …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Beurteilungen im höheren Dienst [#174276]
Datum
18. Februar 2020 22:12
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich kann nicht nachvollziehen, warum es sich vorliegend nicht um eine gebührenfreie einfache Auskunft handeln soll. Nach § 6 E-Government-Gesetz sind ab dem 01.01.2020 alle Bundesbehörden verpflichtet, ihre Akten elektronisch zu führen. Der interne Abruf der betreffenden Informationen dürfte insoweit praktisch keinen Aufwand verursachen. Da die Vergabe einer schlechteren Gesamtnote durch den jeweiligen Beurteiler besonders begründet werden muss, müsste unabhängig davon, jeder Beurteiler über diese Information verfügen. Hätte ich die Möglichkeit jeden der betreffenden Beurteiler direkt um diese Information zu bitten, würde niemand daran zweifeln, dass es sich um eine einfache Auskunft handelt. Insoweit ließe sich ein etwaiger Aufwand auch insoweit praktisch auf Null reduzieren, indem meine IFG-Anfrage behördenintern per Mail an die jeweiligen Beurteiler weitergeleitet wird und deren Antworten dann wiederum in gebündelter Form an mich weitergeleitet werden. Schließlich möchte ich darauf hinweisen, dass andere Bundesbehörden vor dem Hintergrund vergleichbarer Anfragen die betreffenden Informationen bereits erteilt haben und die entsprechenden Antworten jeweils als einfache und gebührenfreie Auskunft behandelt haben. Ich bitte Sie daher, mir mitzuteilen, ob Sie an Ihrer Einschätzung hinsichtlich der Gebührenpflicht festhalten, bevor Sie Weiteres veranlassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174276 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174276
Bundesnetzagentur
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. Februar 2020 22:13
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in auch unter Berücksichtigung der von Ihnen vorgetragenen Punkte muss ich an der Gebüh…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: WG: Beurteilungen im höheren Dienst [#174276]
Datum
27. Februar 2020 13:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auch unter Berücksichtigung der von Ihnen vorgetragenen Punkte muss ich an der Gebührenpflicht der verlangten Auskunft festhalten. Zurzeit befindet sich die Bundesnetzagentur in der Umstellungsphase zur elektronischen Aktenführung. Der Abschluss der Phase wird sicher noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Jedenfalls werden die Personalakten nicht elektronisch geführt. Die von Ihnen gewünschten Daten können aus dem bestehenden elektronischen Personalsystem nicht automatisch generiert werden, sie sind für jeden der ca. 550 theoretisch in Frage kommenden Beschäftigten einzeln zu ermitteln. Damit kann aus unserer Sicht nicht mehr von einer einfachen Auskunft ausgegangen werden. Ihr Vorschlag, die IFG-Anfrage behördenintern an die jeweiligen Beurteiler weiterzuleiten, wäre nicht zielführend, da die Beurteiler nicht über die von Ihnen gewünschten Daten verfügen. Nach der für die Bundesnetzagentur geltenden Beurteilungsrichtlinie sind Beurteilungen zur Personalakte zu nehmen. Außerhalb der Personalakte dürfen keine Durchschriften von Beurteilungen oder deren Entwürfe aufbewahrt werden. Unzulässig ist auch eine IT-gestützte oder datenmässige Erfassung bzw. Speicherung von Informationen aus Beurteilungen außerhalb der Personalverwaltung nach Erstellung der Endfassung. Aus welchen Gründen andere Bundesbehörden Ihre Anfrage als einfache und gebührenfreie Auskunft behandelt haben, kann von hier nicht beurteilt werden. Wenn Sie an Ihrem Antrag festhalten, bitte ich um kurze Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich halte an meiner Informationsfreiheitsanfrage fes…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Beurteilungen im höheren Dienst [#174276]
Datum
9. März 2020 13:53
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich halte an meiner Informationsfreiheitsanfrage fest. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, gegen die angekündigte Gebührenforderung dem Grunde oder ggf. der Höhe nach vorzugehen, da ich persönlich nach wie vor der Ansicht bin, dass es sich hierbei um eine einfache Auskunft handelt, die gebührenfrei ergehen sollte. Ich persönlich habe das Gefühl, dass die Ankündigung einer solch hohen Gebührenforderung hier abschreckende Wirkung entfalten sollte. Anbei übermittle ich meine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174276 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174276 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in zu der u.a. Anfrage wurden die folgenden Daten ermittelt: - In der BesGr A13 höher…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Beurteilungen im höheren Dienst [#174276]
Datum
11. März 2020 15:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu der u.a. Anfrage wurden die folgenden Daten ermittelt: - In der BesGr A13 höherer Dienst haben 4 Beamtinnen/Beamte zum letzten Beurteilungsstichtag eine schlechtere Gesamtnote erhalten als im vorangegangenen Beurteilungszeitraum in der gleichen Vergleichsgruppe. Das entspricht einem Anteil von 2,2 % an der Gesamtzahl von 181 Beamtinnen/Beamte. - In der BesGr A14 haben 2 Beamtinnen/Beamte zum letzten Beurteilungsstichtag eine schlechtere Gesamtnote erhalten als im vorangegangenen Beurteilungszeitraum in der gleichen Vergleichsgruppe. Das entspricht einem Anteil von 1,8 % an der Gesamtzahl von 111 Beamtinnen/Beamte. - In der BesGr A15 haben 21 Beamtinnen/Beamte zum letzten Beurteilungsstichtag eine schlechtere Gesamtnote erhalten als im vorangegangenen Beurteilungszeitraum in der gleichen Vergleichsgruppe. Das entspricht einem Anteil von 15,11 % an der Gesamtzahl von 139 Beamtinnen/Beamte. - In der BesGr A16 haben 4 Beamtinnen/Beamte zum letzten Beurteilungsstichtag eine schlechtere Gesamtnote erhalten als im vorangegangenen Beurteilungszeitraum in der gleichen Vergleichsgruppe. Das entspricht einem Anteil von 10 % an der Gesamtzahl von 40 Beamtinnen/Beamte. Wie bereits angekündigt, werden für diese Auskunft Gebühren erhoben. Der Gebührenbescheid wird Ihnen in Kürze an die von Ihnen angegebene Adresse zugestellt. Mit freundlichen Grüßen