Beurteilungen im höheren Dienst

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Wie viele der Beamtinnen und Beamten des BfJ, die zum letzten Beurteilungsstichtag im höheren Dienst in den Vergleichsgruppen A13, A14, A15 und A16 waren, haben in ihrer dienstlichen Beurteilung zu diesem Stichtag eine schlechtere Gesamtnote erhalten als im vorangegangenen Beurteilungszeitraum in der gleichen Vergleichsgruppe? Bitte geben Sie jeweils die absolute Anzahl der Betroffenen an sowie den prozentualen Anteil der Betroffenen an der jeweiligen Vergleichsgruppe.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele der Beamt…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beurteilungen im höheren Dienst [#174303]
Datum
16. Januar 2020 07:41
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele der Beamtinnen und Beamten des BfJ, die zum letzten Beurteilungsstichtag im höheren Dienst in den Vergleichsgruppen A13, A14, A15 und A16 waren, haben in ihrer dienstlichen Beurteilung zu diesem Stichtag eine schlechtere Gesamtnote erhalten als im vorangegangenen Beurteilungszeitraum in der gleichen Vergleichsgruppe? Bitte geben Sie jeweils die absolute Anzahl der Betroffenen an sowie den prozentualen Anteil der Betroffenen an der jeweiligen Vergleichsgruppe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174303
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Beurteilungen im höheren Dienst“ vom 16.01.2020 …
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beurteilungen im höheren Dienst [#174303]
Datum
18. Februar 2020 22:19
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Beurteilungen im höheren Dienst“ vom 16.01.2020 (#174303) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Ich gehe nach wie vor davon aus, dass die Informationserteilung als einfache Auskunft erfolgt, die gebührenfrei ergeht. Sollten Sie diese Einschätzung nicht teilen, bitte ich Sie um Mitteilung, bevor Sie Weiteres veranlassen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174303

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Bundesamt für Justiz
Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 51/2020 Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] […
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Beurteilungen im höheren Dienst -
Datum
26. Februar 2020 14:27
Status
Warte auf Antwort
Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 51/2020 Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]