Beurteilungsstatistik 2022 für Schwerbehinderte
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es ist in der Beurteilungsrunde zum 01.03.2022 wieder eine Beurteilungsstatistik für die Beurteilungen im Geschäftsbereich des MdFE zu erstellen.
Ich bitte um Darstellung, wie die schwerbehinderten Beamtinnen und Beamten zum 01.03.2022 im Geschäftsbereich des MdFE beurteilt wurden (aufgeteilt wie die allgemeine Beurteilungsstatistik).
Ich gehe davon aus, dass aus einer Statistik der Beurteilungen der schwerbehinderten Bediensteten (m/w/d) entsprechend der Aufteilung der allgemeinen Statistik keine Rückbeziehung auf einzelne Personen möglich ist.
Sollte in einer Besoldungsstufe dennoch ein Rückbezug auf eine einzelne Person möglich sein, bin ich auch mit einer angemessenen Zusammenfassung einzelner Besoldungsstufen einverstanden; bitte unterscheiden Sie dann aber zumindest zwischen mittlerem und gehobenen Dienst.
Ich gehe davon aus, dass diese Anfrage zusammen mit der Erstellung der allgemeinen Beurteilungsstatistik beantwortet werden kann.
Bitte teilen Sie mir daher vorerst nur mit, wann (ungefähr) die Beurteilungsstatistik für die Beurteilungen zum 01.03.2022 erstellt werden wird und beantworten Sie diese Anfrage im Rahmen der Erstellung der (allgemeinen) Beurteilungsstatistik.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.
Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche -spätestens aber innerhalb eines Monats- Antwort zumindest hinsichtlich des Zeithorizontes der Beantwortung (siehe vor) bitten.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum27. Juni 2022
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29. Juli 2022
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