Sehr geehrte Frau Großer,
Ihre Eingabe vom 19.07.2021 habe ich erhalten. Gerne beantworte ich diese wie folgt:
Amtliche Unwetter-Warnungen gibt der Deutsche Wetterdienst (DWD) auf Grundlage des § 4 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (DWD) heraus. Diese Warnungen erstreckten sich nach ersten Konkretisierungen hinsichtlich des Unwetters „Bernd“ auf das Münsterland bis in den Südwesten Nordrhein-Westfalens - also mindestens auf das halbe Land. Zudem wurde in den Wetterprognosen immer wieder betont, dass sich die Niederschlagsmengen räumlich sehr unterschiedlich entwickeln würden und auch sehr kurzfristig verändern könnten. Bis zum 14. Juli 2021,10:28 Uhr, wurde in den DWD-Warnlageberichten für Nordrhein-Westfalen ausgewiesen, dass es nach wie vor sogenannte Modellunsicherheiten in den Prognosen gab, sodass eine exakte räumliche und zeitliche Angabe der Niederschlagsmenge fehlte.
Als sich die Warnungen des DWD hinsichtlich der möglicherweise betroffenen Gebiete konkretisierten, wurde seitens des IM am 13. Juli 2021 eine Landeslage für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr per Erlass eingerichtet. Mit Einrichtung der Landeslage wurden die Bezirksregierungen als obere Katastrophenschutzbehörden und nachfolgend die Kreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden eindeutig und unmissverständlich auf die konkrete Gefahrenlage durch die Extremwetterlage hingewiesen (Originalwortlaut des Erlasses des Ministeriums des Innern mit dem AZ 33-52.06.03/2021 vom 13. Juli 2021, 15:12 Uhr: „Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat für Teile von Nordrhein-Westfalen Unwetterwarnungen ausgesprochen. Gewarnt wird vor Gewitter, extrem ergiebigem Dauerregen, Hagel und Sturmböen in einem Zeitfenster von heute und bis Donnerstag, 15. Juli 2021, 06:00 Uhr. Als Schwerpunkt wird der südwestliche Teil Nordrhein-Westfalens ausgewiesen - hier wurde die höchste Warnstufe 4/4 ausgesprochen. Es ist weiträumig mit Überflutungen von Straßen, Flächen und tieferliegenden Geschossen zu rechnen. Auch kleinere Bäche und Flüsse können über die Ufer treten und es besteht die Gefahr von Erdrutschen.“) und zum Berichtswesen aufgefordert.
Die Kreise, die kreisfreien Städte und die Gemeinden sind nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) für die Warnung und Information der Bevölkerung (nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr) zuständig. Für die Aufgabe Warnung haben die Kreise, die kreisfreien Städte und die Gemeinden an die Örtlichkeiten angepasste kommunale Warnkonzepte erarbeitet. Das IM hat den Kommunen empfohlen, dabei stets einen Warnmix aus möglichst vielen verschiedenen Warnmitteln (neben Sirenen auch Warnfahrzeuge, Lautsprecher- und Radiodurchsagen oder auch Warn-Apps wie die NINA-App) einzusetzen, um einen größtmöglichen Teil der Bevölkerung zu erreichen. Die unteren Katastrophenschutzbehörden haben die Entwicklung während des Unwetters Bernd beobachtet und bei Konkretisierung der Gefahr im oder für das Zuständigkeitsgebiet lokale Warnungen und Handlungsempfehlungen für die Bevölkerung ausgesprochen.
Am Nachmittag des 14. Juli 2021 hat das Innenministerium die Koordinierungsgruppe (KGS) des Krisenstabs der Landesregierung aktiviert. Für Ereignisse, die einen hohen Koordinierungsaufwand auslösen, kann die KGS ganz oder teilweise zur Unterstützung der Aufgabenerledigung herangezogen werden. Der Krisenstab unter Leitung des Ministers des Innern dagegen ist ein Beratungs- und Entscheidungsgremium mit einer anderen Zusammensetzung. Hier kommt die Leitungs- bzw. die politische Ebene der Ministerien zusammen. Aus den Ressorts sind i.d.R. die Staatssekretäre vertreten, mindestens die Abteilungsleitungsebene.
Herr Minister Reul hat in der Pressekonferenz vom 19.07.2021 (abrufbar etwa über die ARD Mediathek
https://www.ardmediathek.de/video/nrw... , letzter Abruf am 23.09.2021, 10:12 Uhr) auf die Einrichtung der KGS und den Unterschied zur Aktivierung des Krisenstabes hingewiesen (ab Min 08:07).
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis hinsichtlich der Dauer zur Beantwortung Ihrer Fragen und hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen