Bevölkerungsschutz und - warnung

Die Informationen dazu, wie es zwar möglich ist, gegen Gaffer in den Flutgebieten mit Polizeidurchsagen zu reagieren, aber nicht etwa zum Schutz der Bevölkerung vor einer Woche das gleiche zu tun? Wer hat nach der Information vom DWD keine Maßnahmen ergriffen, bzw. wer hätte dies tun müssen? Es geht hier nicht um eine einmalige Warnung, die versehentlich verschwinden kann, sondern um 3 Tage in Folge, in denen niemand reagiert hat. Einen Krisenstab gibt es bis heute nicht, auch wenn der Herr Innenminister bei seiner PK eben das Gegenteil behauptet hat. Weshalb kann er das einfach so behaupten, das Gegenteil ist leicht zu belegen? Bin sehr gespannt auf jede Antwort!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2021
  • Frist
    21. August 2021
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Sara Großer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Sara Großer
Betreff
Bevölkerungsschutz und - warnung [#225201]
Datum
19. Juli 2021 16:48
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Informationen dazu, wie es zwar möglich ist, gegen Gaffer in den Flutgebieten mit Polizeidurchsagen zu reagieren, aber nicht etwa zum Schutz der Bevölkerung vor einer Woche das gleiche zu tun? Wer hat nach der Information vom DWD keine Maßnahmen ergriffen, bzw. wer hätte dies tun müssen? Es geht hier nicht um eine einmalige Warnung, die versehentlich verschwinden kann, sondern um 3 Tage in Folge, in denen niemand reagiert hat. Einen Krisenstab gibt es bis heute nicht, auch wenn der Herr Innenminister bei seiner PK eben das Gegenteil behauptet hat. Weshalb kann er das einfach so behaupten, das Gegenteil ist leicht zu belegen? Bin sehr gespannt auf jede Antwort!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sara Großer Anfragenr: 225201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225201/ Postanschrift Sara Großer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sara Großer
Sara Großer
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bevölkerungsschutz und - warnung“ vom 19.07.202…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Sara Großer
Betreff
AW: Bevölkerungsschutz und - warnung [#225201]
Datum
21. August 2021 09:07
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bevölkerungsschutz und - warnung“ vom 19.07.2021 (#225201) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sara Großer Anfragenr: 225201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225201/
Sara Großer
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bevölkerungsschutz und - warnung“ vom 19.07.202…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Sara Großer
Betreff
AW: Bevölkerungsschutz und - warnung [#225201]
Datum
21. August 2021 09:07
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bevölkerungsschutz und - warnung“ vom 19.07.2021 (#225201) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sara Großer Anfragenr: 225201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225201/
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
2021-08-24 - Ihre Mitteilung vom 19.07.2021 + 21.08.2021 [#225201] Sehr geehrte Frau Großer, bezugnehmend auf Ihr…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2021-08-24 - Ihre Mitteilung vom 19.07.2021 + 21.08.2021 [#225201]
Datum
24. August 2021 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Großer, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 19.07.2021 kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Die für IFG-Anfragen zuständige Fachabteilung unseres Hauses - IFG-Geschäftsstelle - hat Ihre Eingabe geprüft und mitgeteilt, dass es sich bei Ihrer Eingabe trotz Hinweis und Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz NRW um kein Auskunftsersuchen im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW handelt. Der darin niedergelegte Informationsanspruch erstreckt sich regelmäßig nur auf tatsächliche, bei der jeweiligen angefragten Stelle - hier dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen - vorhandenen amtlichen Informationen. Da Ihr Auskunftsbegehren nicht auf vorhandene amtliche Informationen im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW abzielt, sondern von Ihnen Fragen zur Unwetterwarnung und zum Krisenstab gestellt wurden, wurde diese Bewertung vorgenommen. Eine Beantwortung Ihrer Fragen zur Unwetterwarnung und zum Krisenstab erfolgt von der thematisch betroffenen zuständigen Fachabteilung unseres Hauses. Da die Beantwortung allerdings aufgrund einer Vielzahl von Zuschriften und einem damit einhergehenden hohen Arbeitsaufkommen ein wenig Zeit in Anspruch nimmt, bitten wir höflich um Ihre Geduld. Unsere Fachabteilung kommt unaufgefordert auf Sie zu. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
2021-07-19 - Anfrage - Großer, Sara - Sehr geehrte Frau Großer, Ihre Eingabe vom 19.07.2021 habe ich erhalten. G…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2021-07-19 - Anfrage - Großer, Sara -
Datum
23. September 2021 10:18
Status
image001.png
9,7 KB


Sehr geehrte Frau Großer, Ihre Eingabe vom 19.07.2021 habe ich erhalten. Gerne beantworte ich diese wie folgt: Amtliche Unwetter-Warnungen gibt der Deutsche Wetterdienst (DWD) auf Grundlage des § 4 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (DWD) heraus. Diese Warnungen erstreckten sich nach ersten Konkretisierungen hinsichtlich des Unwetters „Bernd“ auf das Münsterland bis in den Südwesten Nordrhein-Westfalens - also mindestens auf das halbe Land. Zudem wurde in den Wetterprognosen immer wieder betont, dass sich die Niederschlagsmengen räumlich sehr unterschiedlich entwickeln würden und auch sehr kurzfristig verändern könnten. Bis zum 14. Juli 2021,10:28 Uhr, wurde in den DWD-Warnlageberichten für Nordrhein-Westfalen ausgewiesen, dass es nach wie vor sogenannte Modellunsicherheiten in den Prognosen gab, sodass eine exakte räumliche und zeitliche Angabe der Niederschlagsmenge fehlte. Als sich die Warnungen des DWD hinsichtlich der möglicherweise betroffenen Gebiete konkretisierten, wurde seitens des IM am 13. Juli 2021 eine Landeslage für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr per Erlass eingerichtet. Mit Einrichtung der Landeslage wurden die Bezirksregierungen als obere Katastrophenschutzbehörden und nachfolgend die Kreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden eindeutig und unmissverständlich auf die konkrete Gefahrenlage durch die Extremwetterlage hingewiesen (Originalwortlaut des Erlasses des Ministeriums des Innern mit dem AZ 33-52.06.03/2021 vom 13. Juli 2021, 15:12 Uhr: „Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat für Teile von Nordrhein-Westfalen Unwetterwarnungen ausgesprochen. Gewarnt wird vor Gewitter, extrem ergiebigem Dauerregen, Hagel und Sturmböen in einem Zeitfenster von heute und bis Donnerstag, 15. Juli 2021, 06:00 Uhr. Als Schwerpunkt wird der südwestliche Teil Nordrhein-Westfalens ausgewiesen - hier wurde die höchste Warnstufe 4/4 ausgesprochen. Es ist weiträumig mit Überflutungen von Straßen, Flächen und tieferliegenden Geschossen zu rechnen. Auch kleinere Bäche und Flüsse können über die Ufer treten und es besteht die Gefahr von Erdrutschen.“) und zum Berichtswesen aufgefordert. Die Kreise, die kreisfreien Städte und die Gemeinden sind nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) für die Warnung und Information der Bevölkerung (nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr) zuständig. Für die Aufgabe Warnung haben die Kreise, die kreisfreien Städte und die Gemeinden an die Örtlichkeiten angepasste kommunale Warnkonzepte erarbeitet. Das IM hat den Kommunen empfohlen, dabei stets einen Warnmix aus möglichst vielen verschiedenen Warnmitteln (neben Sirenen auch Warnfahrzeuge, Lautsprecher- und Radiodurchsagen oder auch Warn-Apps wie die NINA-App) einzusetzen, um einen größtmöglichen Teil der Bevölkerung zu erreichen. Die unteren Katastrophenschutzbehörden haben die Entwicklung während des Unwetters Bernd beobachtet und bei Konkretisierung der Gefahr im oder für das Zuständigkeitsgebiet lokale Warnungen und Handlungsempfehlungen für die Bevölkerung ausgesprochen. Am Nachmittag des 14. Juli 2021 hat das Innenministerium die Koordinierungsgruppe (KGS) des Krisenstabs der Landesregierung aktiviert. Für Ereignisse, die einen hohen Koordinierungsaufwand auslösen, kann die KGS ganz oder teilweise zur Unterstützung der Aufgabenerledigung herangezogen werden. Der Krisenstab unter Leitung des Ministers des Innern dagegen ist ein Beratungs- und Entscheidungsgremium mit einer anderen Zusammensetzung. Hier kommt die Leitungs- bzw. die politische Ebene der Ministerien zusammen. Aus den Ressorts sind i.d.R. die Staatssekretäre vertreten, mindestens die Abteilungsleitungsebene. Herr Minister Reul hat in der Pressekonferenz vom 19.07.2021 (abrufbar etwa über die ARD Mediathek https://www.ardmediathek.de/video/nrw... , letzter Abruf am 23.09.2021, 10:12 Uhr) auf die Einrichtung der KGS und den Unterschied zur Aktivierung des Krisenstabes hingewiesen (ab Min 08:07). Ich bedanke mich für Ihr Verständnis hinsichtlich der Dauer zur Beantwortung Ihrer Fragen und hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen