Bevorzugte Corona Tests in Pflegeeinrichtungen / eingehen in die Statistik?

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Herr Spahn sagt in der Pressekonferenz vom 29.04.2020, dass in Kürze alle Pflegeeinrichtungen weitreichend getestet werden sollen.
Da ja besonders Pflegeinrichtungen sehr gefährdet sind, steht zu befürchten, dass dort überproportional positiv getestete zu finden sind.
Da Meldepflicht besteht, fließen diese ja dann in Ihre Statistik ein. Das würde aber ja dann dazu führen, dass Infektionszahlen (die Sie ja nicht im Verhältnis sondern immer nur absolut angeben) in die Höhe schießen werden, die Reproduktionszahl vermutlich wieder steigen würde und somit die Regierung wieder die Panik-Keule nach oben halten wird und dies zum Anlass nehmen könnte, die Regelungen wieder zu verschärfen.

Wie werden Sie das statistisch darstellen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. April 2020
  • Frist
    3. Juni 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Herr Spahn sagt in …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bevorzugte Corona Tests in Pflegeeinrichtungen / eingehen in die Statistik? [#185640]
Datum
29. April 2020 14:03
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Herr Spahn sagt in der Pressekonferenz vom 29.04.2020, dass in Kürze alle Pflegeeinrichtungen weitreichend getestet werden sollen. Da ja besonders Pflegeinrichtungen sehr gefährdet sind, steht zu befürchten, dass dort überproportional positiv getestete zu finden sind. Da Meldepflicht besteht, fließen diese ja dann in Ihre Statistik ein. Das würde aber ja dann dazu führen, dass Infektionszahlen (die Sie ja nicht im Verhältnis sondern immer nur absolut angeben) in die Höhe schießen werden, die Reproduktionszahl vermutlich wieder steigen würde und somit die Regierung wieder die Panik-Keule nach oben halten wird und dies zum Anlass nehmen könnte, die Regelungen wieder zu verschärfen. Wie werden Sie das statistisch darstellen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185640 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. April 2020 14:03
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in da Ihre Anfrage nicht auf Zugang zu hier vorhandenen Aufzeichnungen gerichtet ist, u…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Bevorzugte Corona Tests in Pflegeeinrichtungen / eingehen in die Statistik? [#185640]
Datum
30. April 2020 21:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in da Ihre Anfrage nicht auf Zugang zu hier vorhandenen Aufzeichnungen gerichtet ist, unterfällt sie nicht dem Informationsfreiheitsgesetz. Allgemeine Bürgeranfragen können derzeit kapazitätsbedingt nicht beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen