Bevorzugung einiger Bundesländer bei der Filmförderung durch den Bund

Wieviel Filmfördermittel des Bundes wurden durch welche Förderung jährlich in den letzten 20 Jahren in die jeweiligen Bundesländer vergeben? Gibt es eine Untersuchung darüber, ob strukturschwache Gebiete überhaupt eine reele Chance haben an eine Filmförderung durch den Bund zu kommen? Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) und die Filmförderanstalt (FFA) werden eindeutig durch den Bund getragen. Auch ist der Bund mittlerweile am Kuratorium junger deutscher Film beteiligt. Grund der Anfrage ist die Vermutung, dass mit Blick auf den Bundesländerbezug eine extreme Schieflage bzgl. der Verteilung der bundesweit verteilten Filmfördermittel exisitert. Hier bitte ich die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters mehr Licht ins Dunkel bzw.treffender mehr Licht in dunkle Kinos zu bringen. Bundesländer wie Bayern, NRW oder Baden-Württemberg bilden ihren Nachwuchs an Filmhochschulen aus und haben zahlreich Zugang zu Filmfördermittel. In Rheinland-Pfalz fehlen professionelle Filmfördermittel gänzlich neben einer Nachwuchsförderung von 100.000 Euro jährlich bei mehr als 1.000 Studierenden im Filmbereich. Die Landesregierung will eine Filmförderung nicht weiterausbauen und verweist u.a. auf die Haushaltslage. Unter demokratischen Gesichtspunkten finde ich die Situation fatal. Während sich die ein oder andere Filmhochschule schon bundesunfreundlich bzgl. der Aufnahmemodalitäten verhält, drücken andere Bundesländer mit einer mageren oder keinerlei Filmförderung (und dies obwohl sie sogar schonmals in Millionenhöhe versprochen wurde). Vielmehr besteht die Befürchtung, dass bei einem desolaten Umfeld des Fehlens einer Landesfilmförderung keine reele Möglichkeit besteht auf eine weitere FIlmförderung des Bundes zuzugreifen bzw. dies aus Konkurrenzgründen enorm erschwert ist. Der Kulturauftrag soll ja stärker in das Grundgesetz verankert werden, aber wann ist damit zu rechnen und wird es die bestehenden Missstände tatsächlich verändern?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviel Filmförd…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
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Betreff
Bevorzugung einiger Bundesländer bei der Filmförderung durch den Bund [#9266]
Datum
9. April 2015 23:31
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel Filmfördermittel des Bundes wurden durch welche Förderung jährlich in den letzten 20 Jahren in die jeweiligen Bundesländer vergeben? Gibt es eine Untersuchung darüber, ob strukturschwache Gebiete überhaupt eine reele Chance haben an eine Filmförderung durch den Bund zu kommen? Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) und die Filmförderanstalt (FFA) werden eindeutig durch den Bund getragen. Auch ist der Bund mittlerweile am Kuratorium junger deutscher Film beteiligt. Grund der Anfrage ist die Vermutung, dass mit Blick auf den Bundesländerbezug eine extreme Schieflage bzgl. der Verteilung der bundesweit verteilten Filmfördermittel exisitert. Hier bitte ich die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters mehr Licht ins Dunkel bzw.treffender mehr Licht in dunkle Kinos zu bringen. Bundesländer wie Bayern, NRW oder Baden-Württemberg bilden ihren Nachwuchs an Filmhochschulen aus und haben zahlreich Zugang zu Filmfördermittel. In Rheinland-Pfalz fehlen professionelle Filmfördermittel gänzlich neben einer Nachwuchsförderung von 100.000 Euro jährlich bei mehr als 1.000 Studierenden im Filmbereich. Die Landesregierung will eine Filmförderung nicht weiterausbauen und verweist u.a. auf die Haushaltslage. Unter demokratischen Gesichtspunkten finde ich die Situation fatal. Während sich die ein oder andere Filmhochschule schon bundesunfreundlich bzgl. der Aufnahmemodalitäten verhält, drücken andere Bundesländer mit einer mageren oder keinerlei Filmförderung (und dies obwohl sie sogar schonmals in Millionenhöhe versprochen wurde). Vielmehr besteht die Befürchtung, dass bei einem desolaten Umfeld des Fehlens einer Landesfilmförderung keine reele Möglichkeit besteht auf eine weitere FIlmförderung des Bundes zuzugreifen bzw. dies aus Konkurrenzgründen enorm erschwert ist. Der Kulturauftrag soll ja stärker in das Grundgesetz verankert werden, aber wann ist damit zu rechnen und wird es die bestehenden Missstände tatsächlich verändern?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
AW: Bevorzugung einiger Bundesländer bei der Filmförderung durch den Bund [#9266]
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
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Briefpost
Betreff
AW: Bevorzugung einiger Bundesländer bei der Filmförderung durch den Bund [#9266]
Datum
6. Mai 2015
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung. Ich möchte meinen ursprünglichen Antrag…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
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Betreff
AW: AW: Bevorzugung einiger Bundesländer bei der Filmförderung durch den Bund [#9266]
Datum
6. Mai 2015 22:29
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung. Ich möchte meinen ursprünglichen Antrag korrigieren. Die 100.000 Euro Nachwuchsförderung in RLP beziehen sich auf einen Doppelhaushalt. Die film + medien Nachwuchsförderung RLP beträgt somit 50.000 Euro jährlich. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 9266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bevorzugung einiger Bundesländer bei der …
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
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Betreff
AW: AW: AW: Bevorzugung einiger Bundesländer bei der Filmförderung durch den Bund [#9266]
Datum
12. Mai 2015 13:00
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bevorzugung einiger Bundesländer bei der Filmförderung durch den Bund" vom 09.04.2015 (#9266) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 9266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Bescheid
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Bescheid
Datum
18. Mai 2015
Status
Anfrage abgeschlossen

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bevorzugung einiger Bundesländer bei der …
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: AW: Bevorzugung einiger Bundesländer bei der Filmförderung durch den Bund [#9266]
Datum
18. Mai 2015 09:44
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bevorzugung einiger Bundesländer bei der Filmförderung durch den Bund" vom 09.04.2015 (#9266) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 9266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>