Beweise für erste Infektion

Die tagesschau (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-reinfektion-101.html), eine seriöse Quelle, berichtet bezugnehmend auf das Landesgesundheitsamt bzw. Frau Christine Wagner-Wiening, dass eine bereits genesenne Person sich nochmal am Corona-Virus infiziert hat und verstorben ist. Basierend auf welchen Fakten hat das Landeesgesundheitsamt den positiv ausgefallenen PCR Test im April als Infektion mit dem Corona-Virus gewertet?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
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Philipp Nagel
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die tagesschau…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
Philipp Nagel
Betreff
Beweise für erste Infektion [#209209]
Datum
20. Januar 2021 21:36
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die tagesschau (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-reinfektion-101.html), eine seriöse Quelle, berichtet bezugnehmend auf das Landesgesundheitsamt bzw. Frau Christine Wagner-Wiening, dass eine bereits genesenne Person sich nochmal am Corona-Virus infiziert hat und verstorben ist. Basierend auf welchen Fakten hat das Landeesgesundheitsamt den positiv ausgefallenen PCR Test im April als Infektion mit dem Corona-Virus gewertet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209209/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Philipp Nagel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Nagel

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Nagel, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Landesge…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
AW: DSV 13-0221/1 2830 Beweise für erste Infektion [#209209]
Datum
28. Januar 2021 08:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Nagel, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen