Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin ein Betriebriebsarzt aus << Adresse entfernt >>, ich habe 14 Jahre Erfahrung als medizinische Direktor in einer großen Erdgas Firma ( 7000 Mitarbeiter)
Kann ich mich um eine ähnliche Stelle in Rheinland-Pfalz bewerben.
Was brauche ich bzw Abschluss, Weiterbildung, usw.
Ich habe schon Goethe B2-Zertifikat
Und auch ein Diplom in Healthcare and Hospital management.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>
Es gibt eine umfangreiche Homepage mit mannigfaltigen Informationen:
https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/…
Ausserdem hat Rheinland-Pfalz eine Beratungs- und Auskunftsstelle in Mainz eingerichtet:
MIP – Medici in Posterum GmbH
Frauenlobstraße 15-19
55118 Mainz
Telefon 06131 2144-848
Kontakt: www.mip.consulting/beratung
Dazu führt es aus:
Unser Kooperationspartner MIP GmbH unterhält im Rahmen des Netzwerks „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ die landesweite Beratungsstelle für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Die MIP-Beraterinnen und -Berater beantworten Ihre Fragen zu Zuständigkeit, Antragstellung und Qualifizierungsmaßnahmen, wenn Sie als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker mit abgeschlossener Ausbildung im Ausland eine Approbation und/oder Berufserlaubnis (Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen oder pharmazeutischen Berufs) möchten.
M.E. sind die gewährten Information insgesamt aktuell, umfangreich, leicht lesbar und die angebotenen Auskünfte ausreichend.