Bewerbung um die Kulturhauptstadt Europas

1. die geplanten Kosten, der Stadt Magdeburg, für die Bewerbung um die Kulturhauptstadt Europas 2025
2. eine Übersicht über die Einrichtungen und Institutionen die im Rahmen der Kulturhauptstadt Europas gefördert werden sollen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Mai 2017
  • Frist
    30. Juni 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1…
An Landeshauptstadt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bewerbung um die Kulturhauptstadt Europas [#21600]
Datum
24. Mai 2017 08:29
An
Landeshauptstadt Magdeburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. die geplanten Kosten, der Stadt Magdeburg, für die Bewerbung um die Kulturhauptstadt Europas 2025 2. eine Übersicht über die Einrichtungen und Institutionen die im Rahmen der Kulturhauptstadt Europas gefördert werden sollen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Magdeburg
Antw.: Bewerbung um die Kulturhauptstadt Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 29.05.2017 baten Sie…
Von
Landeshauptstadt Magdeburg
Betreff
Antw.: Bewerbung um die Kulturhauptstadt
Datum
9. Juni 2017 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 29.05.2017 baten Sie um Zusendung einer Aufstellung über die geplanten Kosten der Stadt Magdeburg für die Bewerbung um die Kulturhauptstadt Europa 2025 sowie eine Übersicht über die Einrichtungen/Institutionen die im Rahmen der Kulturhauptstadt Europas gefördert werden sollen. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass es sich bei den von Ihnen erbetenen Informationen um allgemein zugängliche Informationen i.S.d. § 9 Abs. 2 IZG LSA handelt. Die gewünschten Informationen sind aus den öffentlichen Drucksachen des Stadtrates zu entnehmen, welche über das Ratsinformationssystem/Bürgerinfoportal (http://ratsinfo.magdeburg.de/infobi.asp) auch für Bürger frei zugänglich abrufbar sind. Teilweise lassen sie sich sogar bereits der Homepage des Organisationsbüro Kulturhauptstadt (http://www.magdeburg.de/Start/Kultur-Sport/Kulturhauptstadt-werden) entnehmen. Über die Recherchefunktion auf den Bürgerinfoportal können Sie nach den entsprechenden Drucksachen bzw. Informationsvorlagen suchen. Allein durch die Eingabe des Suchbegriffs "Kulturhauptstadt" finden Sie die gewünschten Drucksachen. Da diese zum Teil bereits aus den letzten Jahren stammen, müssen Sie das Datum in der Suchmaske entfernen. Da Sie vorab um eine Information zu der Gebührenpflicht gebeten haben, weise ich insofern nur vorsorglich daraufhin, dass im Falle von allgemein zugänglichen Informationen die Landeshauptstadt Magdeburg nicht verpflichtet ist, die begehrten Informationen zusammenzustellen, sondern vielmehr berechtigt wäre den Antrag (kostenpflichtig) abzulehnen (§ 9 Abs. 2 IZG LSA). Die Gebührenpflicht ergibt sich aus § 10 IZG LSA i.V.m. der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt. Allgemein zugängliche Quellen sind z.B. behördliche Publikationen, Zeitungen, Zeitschriften, Fernsehen oder das Internet. Im Hinblick darauf, dass die Möglichkeit der Informationsbeschaffung über das Bürgerinfoportal bzw. die Homepage des Organisationsbüros unter Umständen unbekannt war, habe ich von einer (kostenpflichtigen) Bescheidung abgesehen. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende! Freundlichen Grüßen