Bewerbung von Parteiveranstaltungen durch Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Akten, die nachvollziehbar machen, welchen Voraussetzungen muss eine Parteiveranstaltungen erfüllen, damit:
* ein Staatsminister diese Veranstaltung besucht
* das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) diese Parteiveranstaltungen durch den Versand einer Pressemitteilung bewirbt. Wie dies das BPA mit der Pressemitteilung 161/2013 "Staatsminister Neumann bei CDU-Media-Night: „Keine Zweiklassengesellschaft im Netz!“ [1] für eine Parteiveranstaltung der CDU am 14.05.2013 gemacht hat.
1. http://bit.ly/nemann-pm-bpa - Staatsminister Neumann bei CDU-Media-Night: „Keine Zweiklassengesellschaft im Netz!“. Pressemitteilung: 161, Ausgabejahr: 2013
Information nicht vorhanden
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Datum28. Mai 2013
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29. Juni 2013
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