Bewerbung von Parteiveranstaltungen durch Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Akten, die nachvollziehbar machen, welchen Voraussetzungen muss eine Parteiveranstaltungen erfüllen, damit:
* ein Staatsminister diese Veranstaltung besucht
* das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) diese Parteiveranstaltungen durch den Versand einer Pressemitteilung bewirbt. Wie dies das BPA mit der Pressemitteilung 161/2013 "Staatsminister Neumann bei CDU-Media-Night: „Keine Zweiklassengesellschaft im Netz!“ [1] für eine Parteiveranstaltung der CDU am 14.05.2013 gemacht hat.

1. http://bit.ly/nemann-pm-bpa - Staatsminister Neumann bei CDU-Media-Night: „Keine Zweiklassengesellschaft im Netz!“. Pressemitteilung: 161, Ausgabejahr: 2013

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Mai 2013
  • Frist
    29. Juni 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten, die nachv…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
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Betreff
Bewerbung von Parteiveranstaltungen durch Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Datum
28. Mai 2013 06:03
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, die nachvollziehbar machen, welchen Voraussetzungen muss eine Parteiveranstaltungen erfüllen, damit: * ein Staatsminister diese Veranstaltung besucht * das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) diese Parteiveranstaltungen durch den Versand einer Pressemitteilung bewirbt. Wie dies das BPA mit der Pressemitteilung 161/2013 "Staatsminister Neumann bei CDU-Media-Night: „Keine Zweiklassengesellschaft im Netz!“ [1] für eine Parteiveranstaltung der CDU am 14.05.2013 gemacht hat. 1. http://bit.ly/nemann-pm-bpa - Staatsminister Neumann bei CDU-Media-Night: „Keine Zweiklassengesellschaft im Netz!“. Pressemitteilung: 161, Ausgabejahr: 2013
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Staatsminister Neumann für eine Parteiveranstaltung gewinnen
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Via
Briefpost
Betreff
Staatsminister Neumann für eine Parteiveranstaltung gewinnen
Datum
29. Mai 2013
Status
Information nicht vorhanden

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Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Adresse hat sich geändert, meine vollständige Adresse finden Sie am Ende die…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
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Betreff
Nachtrag: Bewerbung von Parteiveranstaltungen durch Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Datum
30. Mai 2013 08:50
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Adresse hat sich geändert, meine vollständige Adresse finden Sie am Ende dieser Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>