Bewerbungen der Pächter für Schlossparkrestaurant

Anfrage an: Stadt Weinheim

Die Bewerbungen der sechs Bewerber für die Pacht des Schlossparkrestaurants.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Januar 2019
  • Frist
    23. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bewerbunge…
An Stadt Weinheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bewerbungen der Pächter für Schlossparkrestaurant [#35709]
Datum
10. Januar 2019 14:55
An
Stadt Weinheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bewerbungen der sechs Bewerber für die Pacht des Schlossparkrestaurants.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Weinheim
Anfrage nach Auskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz. Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen Ihn…
Von
Stadt Weinheim
Betreff
Anfrage nach Auskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz.
Datum
6. Februar 2019 08:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrags zu Informationen nach 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) und den weiteren von Ihnen genannten Vorschriften. Wir haben Ihren Antrag geprüft und uns mit dem Landesdatenschutzbeauftragten beraten, wie weit wir Ihnen Auskunft geben können. Nach § 7 Abs. 2 LIFG-BW muss der Antrag erkennen lassen, zu welchen Informationen der Zugang gewünscht wird. Sie haben angegeben, dass Sie die Bewerbungen der potenziellen Pächter haben möchten. Diese Angabe ist zu unbestimmt. Die Bewerbungen enthalten allerdings personenbezogene Daten, die wir nicht herausgeben ohne das Einverständnis der Bewerber dürfen, sowie konkrete Geschäftsmodelle, die möglicherweise Rückschlüsse auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erlauben. Zum Teil sind Referenzen beigefügt, die selbst bei einer Schwärzung der Namen Rückschlüsse auf die Personen zulassen. Um abwägen zu können, welche Daten wir Ihnen zur Verfügung stellen können, möchten wir Sie bitten, Ihre Anfrage zu präzisieren. Soweit personenbezogene Daten betroffen wären, sind wir gehalten bei den betroffenen Personen nachzufragen, ob sie einer Veröffentlichung der Informationen zustimmen. Wir verweisen dazu auf § 7 Abs. 4 LIFG. Nach der Präzisierung Ihrer Anfrage können wir den Aufwand ermitteln und Ihnen möglicherweise entstehende Kosten mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach Auskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz. [#35709] Sehr geehrt<< Anrede >>…
An Stadt Weinheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach Auskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz. [#35709]
Datum
6. Februar 2019 10:46
An
Stadt Weinheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte senden Sie mir die Informationen zu, die für die Entscheidung für bzw. gegen einen Pächter ausschlaggebend sind um den Prozess der Auswahl transparent zu halten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Weinheim
Anfrage nach Auskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz. Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Nac…
Von
Stadt Weinheim
Betreff
Anfrage nach Auskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz.
Datum
18. Februar 2019 07:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Nachricht erhalten. Da wir prüfen, welche Teile der Bewerbungen geschwärzt werden müssen, um die Persönlichkeitsrechte der Pächter zu wahren, bitten wir noch um einige Tage Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach Auskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz. [#35709] Sehr geehrte Damen und Herren, mei…
An Stadt Weinheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach Auskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz. [#35709]
Datum
17. April 2019 10:07
An
Stadt Weinheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bewerbungen der Pächter für Schlossparkrestaurant“ vom 10.01.2019 (#35709) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Weinheim
Antw: AW: Anfrage nach Auskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz. [#35709] Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
Stadt Weinheim
Betreff
Antw: AW: Anfrage nach Auskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz. [#35709]
Datum
17. April 2019 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
ZusammenfassungBewerber2019.xlsx
14,6 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bedauern die Verzögerung in der Beantwortung Ihrer Anfrage. Zwischenzeitlich wurde die Verpachtung des Schloßpark-Restaurants aufgehoben. Aufgrund einer größeren Renovierung am Gebäude (Dachsanierung) wäre es zu Beeinträchtigungen des Gaststättenbetriebs gekommen. Die Verpachtung wurde daher auf die Zeit nach der Baumaßnahme verschoben. Die Verpachtung wird dann neu ausgeschrieben werden. Unser Fachamt hat uns dazu folgende Stellungnahme abgegeben. Wir fügen zu Ihrer Information die Auswertung der Bewerbungen bei, aus der Sie die Kriterien und die Bewertungen der einzelnen Bewerber erkennen können. Der Hauptausschuss hat in der Sitzung am 10.10.2018 die Ausschreibung der Verpachtung des Schlossparkrestaurants zu den in der Ausschreibung genannten Bedingungen beschlossen. Schon in dieser Sitzung wurde diskutiert, ob eine sofortige Neuverpachtung zu empfehlen ist oder nicht, da das Dachgeschoss des Gebäudes im Jahr 2020 umgebaut wird und in diesem Zuge auch das Dach- und die Fassade saniert wird. Allerdings wollte man einen Leerstand des Objektes vermeiden. Somit wurde die Verpachtung ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endete am 07.01.2019. Es wurde eine Kommission "Verpachtung Schlossparkrestaurant" gebildet aus Mitgliedern der Verwaltung und des Gemeinderates. Die Kommission kann als beratendes Gremium eine gewisse Vorauswahl treffen und dem beschließenden Gremium - dem Hauptausschuss - eine entsprechende Empfehlung aussprechen. Begleitet wurde das Auswahlverfahren sowie auch die Kommissionssitzungen von einem Berater des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes. Die Kommission tagte am 23.01.2019 und fasste drei Bewerber in die engere Wahl. Diese Bewerber wurden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Ein Bewerber sagte ab. Die zwei Bewerber stellten sich am 18.02.2019 in der Kommission vor. In dieser Sitzung (sowie auch in der Sitzung davor) wurde wieder das Thema "Sanierung" und "Kann ein Pächter unter diesen Bedingungen wirtschaftlich einen Betrieb führen" stark diskutiert. Somit musste der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 13.03.2019 darüber entscheiden, ob die Pachtung nicht doch bis nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen zurückgestellt werden sollte. Es gab einige Argumente, die für die sofortige Verpachtung des Restaurants gesprochen haben - jedoch haben letztendlich die Argumente für die jetzt beschlossene Unterbrechung überwogen. Es ist damit zu rechnen ist, dass die Einbußen für einen Pächter insbesondere beim Terrassen- und Veranstaltungsgeschäft durch die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sehr hoch sein können. Nach aktuellen Erfahrungen können bei solch großen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen immer wieder Verzögerungen (sei es schon bei der Ausschreibung, zu der die Stadt verpflichtet ist, oder direkt bei der Ausführung) und unvorhergesehenen Maßnahmen kommen, deren Umfang und Ausmaß nicht abgeschätzt werden können. Nach derzeitigen Planungen kann in ca. einem Jahr die Verpachtung nochmals ausgeschrieben werden und die Verpachtung zum Herbst / Winter 2020 erfolgen. Mit freundlichen Grüßen