Vorgangskennzeichen: 0723/001-2020.0075
Sehr geehrter Jonas Meyne,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. Dezember 2020 in der Sie um Auskunft über die Treibhausgasemissionen aus der Nutzung der Kernenergie nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, die ich Ihnen gerne beantworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt.
Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) die gewünschte Information durch die folgende schriftliche Auskunft zugänglich.
Zu den von Ihnen angesprochenen Treibhausgasemissionen aus der Nutzung der Kernenergie kann ich Ihnen mitteilen, dass das Umweltbundesamt diese regelmäßig in der UBA-Publikation "Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger" veröffentlicht. Die letzten Ausgabe, die sich auf das Jahr 2018 bezieht, können Sie auf folgender Seite herunterladen:
https://www.umweltbundesamt.de/publikat…. In der Publikation finden Sie auch die methodische Details die der Berechnung zugrunde liegen.
Die nachfolgend angegebenen Daten für 2019 wurden im August 2020 ermittelt, weichen aufgrund von Datenaktualisierungen leicht von dem in der Publikation dargestellten Datenstand ab. Für den gewünschten Energieträger-Vergleich ist dies m.E. jedoch nicht maßgeblich. Für den Ausstieg aus der Kernenergienutzung in Deutschland ist ja auch weniger die CO2-Bilanz der Kernenergie entscheidend, sondern Risiko- und andere Erwägungen.
Bezugsjahr 2019
Emissionsfaktor mit Vorkettenemissionen
[g / kWh-Strom]
Energieträger bzw. Technologie
CO2-Äq. (CO2+CH4+N2O)
CO2
Wasserkraft
4,0
3,4
Windenergie onshore
11,1
10,3
Windenergie offshore
6,7
6,1
Photovoltaik
66,3
61,9
feste Biomasse
72,3
57,1
flüssige Biomasse
252,2
137,7
Biogas
341,2
76,3
Biomethan
287,8
111,3
Klärgas
123,5
50,0
Deponiegas
124,3
45,0
biogener Anteil des Abfalls
4,8
0,0
Tiefengeothermie
176,0
166,7
Rohbraunkohlen
1.037,2
1.026,8
Steinkohlenkohlen
869,4
824,1
Erdgas, Erdölgas
428,6
396,1
Heizöl leicht
832,8
820,6
Kernenergie
55,2
52,7
Ich bitte Sie um Mitteilung, falls Sie der Auffassung sind, dass Ihrem Antrag hiermit nicht entsprochen worden ist. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung.
Die Auskunftserteilung erfolgt gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen