Bewertung der Standorte für die Forschungsfabrik Batterie vom Frauenhofer-Institut

Die Bewertung der einzelnen Standorte für die Forschungsfabrik Batterie die vom Frauenhofer-Institut angefertigt wurde (vgl. http://www.tagesschau.de/inland/karliczek-129.html)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Oktober 2019
  • Frist
    26. November 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bewertung der e…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
Bewertung der Standorte für die Forschungsfabrik Batterie vom Frauenhofer-Institut [#169104]
Datum
23. Oktober 2019 10:22
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bewertung der einzelnen Standorte für die Forschungsfabrik Batterie die vom Frauenhofer-Institut angefertigt wurde (vgl. http://www.tagesschau.de/inland/karliczek-129.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 523-18501/116(2019) Bonn, den 2…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Bewertung der Standorte für die Forschungsfabrik Batterie vom Frauenhofer-Institut [#169104]
Datum
20. November 2019 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 523-18501/116(2019) Bonn, den 20.11.2019 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 23.10.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Bewertung der einzelnen Standorte für die Forschungsfabrik Batteriezelle (FFB), die vom Fraunhofer-Institut angefertigt wurde. Hierzu möchte ich Ihnen wie folgt antworten: Ihr Antrag wurde entsprechend Ihrem Begehren ausgelegt („[…] Bewertung der einzelnen Standorte für die Forschungsfabrik Batterie […]“) und demnach wird Ihnen das beigefügte Dokument „Standorte – Bewertung FhG“ übermittelt. Diese von der Geschäftsstelle Standortbewerbungsprozess FFB der Fraunhofer Gesellschaft auf eigene Initiative angefertigte Bewertung der Standortkonzepte wurde an das BMBF übermittelt und in dieser Form nicht an Dritte weitergereicht. Dennoch ist sie Bestandteil der Akte des BMBF und wurde dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vorgelegt. Eine weitere, von der FhG überarbeitete Version dieser Bewertung, die keine quantitativen Angaben mehr enthielt, sondern lediglich die Vorzüge bzw. Nachteile der einzelnen Standorte separat aufführte (qualitative Analyse), wurde der Gründungskommission als Orientierungshilfe im Vorfeld und nur zur Vorbereitung der Sitzung am 25.06.2019 von Seiten der o.g. FhG-Geschäftsstelle übermittelt. Diese Information ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen