Bewertung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Social Media Nutzung durch den Bundestag

Seit dem 31.08.2020 twittert der Bundestag unter dem Twitternamen @hib_Nachrichten. In einem Tweet am 01.09.2020 wird auf eine Frage der datenschutzrechtlichen Bewertung der Nutzung von Twitter durch den Bundestag geantwortet: "Danke für die Frage, @winfriedveil. Der BfDI hat den Einsatz unter Nichtnutzung bestimmter Funktionen als datenschutzkonform durchführbar bewertet. Mehr dazu finden Sie in unserem Nutzungskonzept https://www.bundestag.de/services/nutzu… & in den Datenschutzhinweisen https://www.bundestag.de/services/daten…"

Bitte übersenden Sie mir ihre Bewertung der Social Media Nutzung durch den Bundestag.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. September 2020
  • Frist
    3. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit dem 31.08.2…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bewertung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Social Media Nutzung durch den Bundestag [#196396]
Datum
1. September 2020 09:44
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit dem 31.08.2020 twittert der Bundestag unter dem Twitternamen @hib_Nachrichten. In einem Tweet am 01.09.2020 wird auf eine Frage der datenschutzrechtlichen Bewertung der Nutzung von Twitter durch den Bundestag geantwortet: "Danke für die Frage, @winfriedveil. Der BfDI hat den Einsatz unter Nichtnutzung bestimmter Funktionen als datenschutzkonform durchführbar bewertet. Mehr dazu finden Sie in unserem Nutzungskonzept https://www.bundestag.de/services/nutzu… & in den Datenschutzhinweisen https://www.bundestag.de/services/daten…" Bitte übersenden Sie mir ihre Bewertung der Social Media Nutzung durch den Bundestag.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 196396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/196396/upload/5fe0d1111412537a254353e285724c654ef1226f/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesbeauftragten fü…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) # 25-736/001 II#0682
Datum
4. September 2020 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend finden Sie ein Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Mit freundlichen Grüßen

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