Bewertung des secunet-Gutachtens zum beA durch das BMJV

1. Unterlagen, die die Fragen betreffen, wie das BMJV das von der Firma secunet Security Networks AG für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ausgestellte Sicherheitsgutachten bewertet.
2. Unterlagen zur Frage, wie das BMJV die BRAK vorgesehene Wiederinbetriebnahme des beA zum 3. September 2018 bewertet.

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  • Datum
    18. Juli 2018
  • Frist
    21. August 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Unterlagen, d…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Bewertung des secunet-Gutachtens zum beA durch das BMJV [#32054]
Datum
18. Juli 2018 14:32
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Unterlagen, die die Fragen betreffen, wie das BMJV das von der Firma secunet Security Networks AG für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ausgestellte Sicherheitsgutachten bewertet. 2. Unterlagen zur Frage, wie das BMJV die BRAK vorgesehene Wiederinbetriebnahme des beA zum 3. September 2018 bewertet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 634/2018 Sehr geehrtAntragsteller…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Bewertung des secunet-Gutachtens zum beA durch das BMJV [#32054]
Datum
24. Juli 2018 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 634/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem nachstehenden Antrag vom 18. Juli 2018 nach dem Informationsfreiheitsgesetz teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen erbetenen Unterlagen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nicht vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen