Bewertung des secunet-Gutachtens zum beA durch das BMJV
Anfrage an:
Bundesministerium der Justiz
1. Unterlagen, die die Fragen betreffen, wie das BMJV das von der Firma secunet Security Networks AG für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ausgestellte Sicherheitsgutachten bewertet.
2. Unterlagen zur Frage, wie das BMJV die BRAK vorgesehene Wiederinbetriebnahme des beA zum 3. September 2018 bewertet.
Information nicht vorhanden
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Datum18. Juli 2018
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21. August 2018
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vielleicht war Ihre Anfrage ungünstig gestellt und es wäre besser gewesen, zusätzlich nach Korrespondenz zwischen BMJV und BRAK zum beA und nach internen vorbereitenden Stellungnahmen zu fragen. Denn wenn das BMJV noch in der Phase der Sachverhaltsaufklärung ist oder der BRAK im Rahmen der Rechtsaufsicht Weisungen nur ankündigt hat bzw. nur eine Anhörung durchgeführt ist oder, ist darin ggf. noch keine Bewertung des BMJV im Sinne der Anfrage zu sehen. Außerdem können auch Bewertungen eines Referenten, der sich die Hausspitze noch nicht angeschlossen hat, möglicherweise auch nur eine Vorbereitung der Bewertung, aber nicht die Bewertung des BMJV selbst sein. Ich schlage daher vor, die Anfrage breiter zu fassen.
Viele Grüße
D. K.