Bewertung Grundrechtseingriff bei Wahl

Anfrage an: Stadt Pforzheim

die "Badischen Neusten Nachrichten" berichteten am 26.02. (Link: https://bnn.de/pforzheim/pforzheim-stadt/tuersteher-bewachen-wahllokale-in-pforzheim-kein-zugang-fuer-verweigerer-der-corona-massnahmen), dass bei der Wahl private Sicherheitskräfte zum Einsatz kommen und ggf. den Zutritt von Wählern bei Verstößen gegen Coronamaßnahmen verweigern. Diese Grundrechtseinschränkung durch private Akteure bzw. die Abwägung von Grundrechten (Wahlrecht und Gesundheitsschutz) wird sicherlich in einem Rechtsgutachten bewertet worden sein. Bitte stellen Sie dieses bzw. jegliche andere Form der Rechtseinschätzung zur Verfügung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
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Florian Horn
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die "Badi…
An Stadt Pforzheim Details
Von
Florian Horn
Betreff
Bewertung Grundrechtseingriff bei Wahl [#214760]
Datum
10. März 2021 09:52
An
Stadt Pforzheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die "Badischen Neusten Nachrichten" berichteten am 26.02. (Link: https://bnn.de/pforzheim/pforzheim-stadt/tuersteher-bewachen-wahllokale-in-pforzheim-kein-zugang-fuer-verweigerer-der-corona-massnahmen), dass bei der Wahl private Sicherheitskräfte zum Einsatz kommen und ggf. den Zutritt von Wählern bei Verstößen gegen Coronamaßnahmen verweigern. Diese Grundrechtseinschränkung durch private Akteure bzw. die Abwägung von Grundrechten (Wahlrecht und Gesundheitsschutz) wird sicherlich in einem Rechtsgutachten bewertet worden sein. Bitte stellen Sie dieses bzw. jegliche andere Form der Rechtseinschätzung zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Horn Anfragenr: 214760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214760/ Postanschrift Florian Horn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Horn
Stadt Pforzheim
Sehr geehrter Herr Horn, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10.03.2021. Ihr Antrag auf Informationszugang wird vom …
Von
Stadt Pforzheim
Betreff
WG: Bewertung Grundrechtseingriff bei Wahl [#214760]
Datum
10. März 2021 12:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Horn, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10.03.2021. Ihr Antrag auf Informationszugang wird vom Rechtsamt der Stadt Pforzheim bearbeitet. Ihre Anfrage wird an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Nach Rückmeldung des Fachamtes werden Sie vom Rechtsamt eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Pforzheim
Sehr geehrter Herr Horn, Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 10.03.2021 teilen wir folgendes mit: Bei der Stadt Pf…
Von
Stadt Pforzheim
Betreff
WG: Bewertung Grundrechtseingriff bei Wahl [#214760]
Datum
12. März 2021 12:47
Status
Sehr geehrter Herr Horn, Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 10.03.2021 teilen wir folgendes mit: Bei der Stadt Pforzheim werden während der Landtagswahl am Sonntag, 14.03.2021, keine Türsteher vor den Wahllokalen eingesetzt. Der von Ihnen angeführte Presseartikel enthält diesbezüglich Falschmeldungen. Bei dieser Wahl werden nicht wie sonst üblich drei Wahlhelfer pro Wahlbezirk in den Wahllokalen eingesetzt, sondern aufgrund der Corona-Pandemie eine Person mehr, d.h. vier Wahlhelfer je Wahlbezirk. Der zusätzliche vierte Wahlhelfer soll die Einhaltung der Corona bedingten Hygieneregeln überwachen und zwischendurch Oberflächen im Wahlraum desinfizieren. Der vierte Wahlhelfer kann auch den vor der Tür stehenden Wählern den Hinweis geben, dass sich Corona bedingt nur eine gewisse Anzahl von Personen zeitgleich im Wahllokal aufhalten darf, diese gerade erreicht ist und sie deshalb kurz warten müssen. Wir hoffen, Ihre Anfrage ausreichend beantwortet zu haben. Gebühren fallen hierfür keine an. Mit freundlichen Grüßen