Bewertungskriteren für WLAN-Komponenten

in Vergabeverfahren "WLAN in der Überseestadt", das die Wirtschaftsförderung Ende 2016 durchgeführt hat, wurden die WLAN-Komponenten der Bewerber qualitativ bewertet. Welches sind die Bewertungskriteren und woraus errechnet sich die Gesamtbewertung?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Juni 2018
  • Frist
    31. Juli 2018
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in Ve…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
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Betreff
Bewertungskriteren für WLAN-Komponenten [#31369]
Datum
29. Juni 2018 15:31
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in Vergabeverfahren "WLAN in der Überseestadt", das die Wirtschaftsförderung Ende 2016 durchgeführt hat, wurden die WLAN-Komponenten der Bewerber qualitativ bewertet. Welches sind die Bewertungskriteren und woraus errechnet sich die Gesamtbewertung?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang zum Thema „Bewertungskriteren für WLAN-Komponenten“…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: Bewertungskriteren für WLAN-Komponenten [#31369]
Datum
2. Juli 2018 13:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang zum Thema „Bewertungskriteren für WLAN-Komponenten“ wurde an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und befindet sich in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Ihr Auskunftsantrag nach dem BremIFG vom 29.06.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in den anliegenden Bescheid erhalten…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
Ihr Auskunftsantrag nach dem BremIFG vom 29.06.2018
Datum
23. Juli 2018 12:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in den anliegenden Bescheid erhalten Sie vorab per EMail. Mit freundlichen Grüssen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsantrag nach dem BremIFG vom 29.06.2018 [#31369] Sehr geehrt<< Anrede >> das ist ja m…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsantrag nach dem BremIFG vom 29.06.2018 [#31369]
Datum
24. August 2018 14:28
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> das ist ja mal lustig. Ihr Haus behauptet also ernsthaft, sich an das Vergaberecht zu halten, aber zeigt keinerlei Bereitschaft, die Bewertungskriterien offen zu legen? Nicht einmal gegenüber den Bietern bei einer Vergabe?! Und damit halten Sie den Transparenzgrundsatz ein und gewährleisten einen fairen Wettbewerb?!? Gibt es in Ihrem Hause allgemeine Bewertungskriterien für WLAN-Komponenten, oder werden die bei jeder Vergabe neu ausgewürfelt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
AW: Ihr Auskunftsantrag nach dem BremIFG vom 29.06.2018 [#31369] Sehr geehrtAntragsteller/in da sich Ihre Rückfra…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: Ihr Auskunftsantrag nach dem BremIFG vom 29.06.2018 [#31369]
Datum
29. August 2018 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in da sich Ihre Rückfrage ausweislich des Betreffs Ihrer EMail offenbar auf meinen Bescheid vom 23.07.2018 zu Ihrem Antrag auf Auskunft nach § 7 BremIFG vom 29.06.2018 bezieht, kann ich hier nur noch einmal darauf hinweisen, dass ausweislich des Urteils des Verwaltungsgerichts Bremen vom 17.05.2018 kein Anspruch auf Mitteilung dieser Information besteht. Allgemeine Vorgaben zu Bewertungskriterien für Vergabeverfahren, mit denen WLAN-Komponenten beschafft werden sollen, bestehen in der Behörde des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen nicht. Die Bewertungskriterien werden bezogen auf den konkreten Auftragsgegenstand in dem betreffenden Vergabeverfahren diskriminierungsfrei festgelegt. Mit freundlichen Grüssen