Bewilligte Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz

Bewilligte Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz nach §7 (5) "können Ausnahmen im Rahmen des Absatzes 1, 2 oder 2a durch die Aufsichtsbehörde bewilligt werden"
und § 15 (2) und (3) "...Die Aufsichtsbehörde kann über die in diesem Gesetz vorgesehenen Ausnahmen hinaus weitergehende Ausnahmen zulassen.." (Sofern solche existieren)

Oder einen Verweis auf eine Veröffentlichung solcher Ausnahmen im Internet.

Anstatt alle Ausnahmen zu nennen bitte ich sie soweit möglich exemplarisch drei gängige oder empfohlene Beispiele zu nennen. Diese sollten es ermöglichen, dass zwei Arbeitnehmer eine ständige Rufbereitschaft(24/7) gewährleisten die selten abgerufen wird aber im Einzelfall die erlaubte Arbeitszeit und Ruhepausen verletzen.

1) Pro Tag zwei Schichten
2) Tagweise abwechselnd
3) Wochenweise abwechselnd

Senden sie mir bitte außerdem soweit vorliegend die Anzahl aller derzeit genehmigten Ausnahmen (Größenordnung reicht).

Sollten sie nicht die zuständige Aufsichtsbehörde im Sinne des Arbeitszeitgesetz für Würzburg sein bitte ich selbige zu benennen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2019
  • Frist
    2. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bewilligte Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz [#54087]
Datum
31. Januar 2019 22:40
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bewilligte Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz nach §7 (5) "können Ausnahmen im Rahmen des Absatzes 1, 2 oder 2a durch die Aufsichtsbehörde bewilligt werden" und § 15 (2) und (3) "...Die Aufsichtsbehörde kann über die in diesem Gesetz vorgesehenen Ausnahmen hinaus weitergehende Ausnahmen zulassen.." (Sofern solche existieren) Oder einen Verweis auf eine Veröffentlichung solcher Ausnahmen im Internet. Anstatt alle Ausnahmen zu nennen bitte ich sie soweit möglich exemplarisch drei gängige oder empfohlene Beispiele zu nennen. Diese sollten es ermöglichen, dass zwei Arbeitnehmer eine ständige Rufbereitschaft(24/7) gewährleisten die selten abgerufen wird aber im Einzelfall die erlaubte Arbeitszeit und Ruhepausen verletzen. 1) Pro Tag zwei Schichten 2) Tagweise abwechselnd 3) Wochenweise abwechselnd Senden sie mir bitte außerdem soweit vorliegend die Anzahl aller derzeit genehmigten Ausnahmen (Größenordnung reicht). Sollten sie nicht die zuständige Aufsichtsbehörde im Sinne des Arbeitszeitgesetz für Würzburg sein bitte ich selbige zu benennen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Münster
Sehr geehrtAntragsteller/in die Bezirksregierung Münster ist nur für den Regierungsbezirk Münster, nicht aber für…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
AW: Bewilligte Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz [#54087]
Datum
5. Februar 2019 09:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Bezirksregierung Münster ist nur für den Regierungsbezirk Münster, nicht aber für Würzburg zuständig. Die zuständige Aufsichtsbehörde für das Arbeitszeitgesetz in Würzburg ist das Gewerbeaufsichtsamt Würzburg: http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/wir_ueber_uns/organisation/00068/ Das Rechtsgebiet Arbeitszeit ist ein Teil des sozialen Arbeitsschutzes. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für ihre Auskunft bezüglich Zuständigkeit. Bitte beantworten sie …
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bewilligte Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz [#54087]
Datum
5. Februar 2019 20:55
An
Bezirksregierung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für ihre Auskunft bezüglich Zuständigkeit. Bitte beantworten sie noch die anderen inhaltlichen Fragen bezüglich Münster (Meine Formulierung war wohl leider missverständlich): Bewilligte Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz in Münster in Form von Beispielen und Anzahl. Anfragenr: 54087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Münster
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 31.1.2019 nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter b…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
AW: Bewilligte Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz [#54087]
Datum
11. Februar 2019 12:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 31.1.2019 nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens sehen vor, dass ein Antrag auf Informationszugang inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrags auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Zudem handelt es sich bei der Beantwortung Ihres Antrags um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Bei einer E-Mail-Nachricht ist dieser Zeitpunkt für die Behörde nicht erkennbar. Ich bitte für diese Rechtsförmlichkeit um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine postalische Adresse obwohl es mir weder sachlich noch nach dem Buchsta…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bewilligte Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz [#54087]
Datum
11. Februar 2019 22:13
An
Bezirksregierung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine postalische Adresse obwohl es mir weder sachlich noch nach dem Buchstaben des Gesetzes nachvollziehbar ist wieso diese relvant ist da ich eine Auskunft in elektronischer Form erbeten habe (IFG §5(1)). "Fragdenstaat.de" ist in dieser Sache bevollmächtigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 54087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bezirksregierung Münster
Sehr geehrtAntragsteller/in die Angabe des Namens und der Postanschrift sind wichtig, weil nach IFG NRW nur natürl…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Bewilligte Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz [#54087]
Datum
13. Februar 2019 10:16
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in die Angabe des Namens und der Postanschrift sind wichtig, weil nach IFG NRW nur natürliche Personen Anspruch auf amtliche Informationen haben (§4 Abs. 1). Die Zahl der in NRW in 2018 erteilten Ausnahmebewilligungen vom Arbeitszeitgesetz liegt zurzeit noch nicht vor. Im Jahr 2017 wurden in NRW insgesamt 5118 Ausnahmebewilligungen und Feststellungsbescheide nach dem Arbeitszeitgesetz erteilt. Diese Zahlen werden in den Jahresberichten der Arbeitsschutzverwaltung veröffentlicht, und zwar in den Tabellen 4 "Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten" in der Spalte "erteilte Genehmigungen" und der Zeile "Arbeitszeit". https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/arbeitsschutz_jahresbericht_2017_mags_nrw.pdf Die Erstellung der Jahresberichte wird gemäß der "Anleitung für die Erstattung der Jahresberichte der Arbeitsschutzbehörden" durchgeführt. Die Anzahl von Ausnahmebewilligungen nach Arbeitszeitgesetz bezogen auf einzelne Rechtsgrundlagen wird nicht ermittelt, weil dies nicht vorgesehen ist. Dementsprechend kann Ihre Anfrage diesbezüglich auch nicht beantwortet werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links: https://www.mags.nrw/service-jahresberichte-und-statistik (Link zu den Statistischen Jahresberichten der Arbeitsschutzverwaltung NRW der Jahre 2007 bis 2017) https://lasi-info.com/publikationen/jahresberichte-der-laender/ (Link zu den Jahresberichten der einzelnen Bundesländer) Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die statistischen Informationen. Ich nehme an, dass ihnen die…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bewilligte Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz [#54087]
Datum
13. Februar 2019 19:15
An
Bezirksregierung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die statistischen Informationen. Ich nehme an, dass ihnen die Ausnahmebewilligungen vom Arbeitszeitgesetz im Volltext vorliegen. Können sie mir bitte drei davon exemplarisch zusenden? Oder alle? was ihnen einfacher ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 54087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bezirksregierung Münster
Sehr geehrtAntragsteller/in Ausnahmebewilligungen vom Arbeitszeitgesetz werden nur auf Antrag erteilt. Dabei hand…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
AW: Bewilligte Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz [#54087]
Datum
20. Februar 2019 11:10
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ausnahmebewilligungen vom Arbeitszeitgesetz werden nur auf Antrag erteilt. Dabei handelt es sich jeweils um Einzerlfallentscheidungen. Erteilte Ausnahmebewilligungen beinhalten betriebsbezogene Daten. Diese kann ich Ihnen aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltungspflicht der Behörde nicht zusenden. Was ich Ihnen zuschicken kann, sind Mustertexte für Ausnahmebewilligungen, die als Arbeitshilfen für häufiger vorkommende Fälle erstellt wurden und dann jeweils einzelfallbezogen zu ergänzen sind. Mit freundlichen Grüßen