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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bewilligung von Fördermitteln

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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg -Vorpommern Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 19048 Schwerin Herr ████ ██ Perleberger Straße 36 19063 Schwerin AZ: 412-18004-2019/032-001 Schwerin, 23 .09.2019 Bescheid aufgrund des Informationsfreiheitsgesetz M -V (IFG M-V) Ihre beiden Anträge auf Auskunft nach dem IFG M-V vom 19.08.2019 Sehr geehrter Herr ███, auf Ihre beiden Anträge 1) IFG-Anfrage per E-Mail vom 19.08.2019, eingegangen am 20.08.2019 2) Schriftliche IFG-Anfrage vom 19.08.2019, eingegangen am 23.08.2019 auf Auskunft über die Förderung des Projektes „Jugend- und Integrationsfirma Insel der Chan- cen auf der Insel Kaninchenwerder“ des Projektträgers VSP gemeinnützige GmbH-Verbund für Soziale Projekte ergeht folgender Bescheid I. 1. Dem Antrag zu 1) wird stattgegeben. 2. Dem Antrag zu 2) wird insoweit stattgegeben, als dass Sie die hier vorliegenden Informationen im Rahmen der nachfolgenden Beantwortung der Fragen ausgehändigt be- kommen, im Übrigen jedoch auf das zuständige Bundesministerium für Arbeit und S oziales verwiesen werden. Ihre Fragen werden folgendermaßen beantwortet: Allgemeine Datenschutzinformationen: Der Kontakt mit dem Ministerium ist mit einer Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen Daten verbunden (Rechtsgrundlage: Art 6 (1) e DSGVO i.V.m. § 4 DSG-MV). Weitere Informationen zu Ihren Datenschutzrechten finden Sie unter www.regierung-mv.de/datenschutz/. 9500026442613 Hausanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin Postanschrift: Telefon : 0385/588-0 19048 Schwerin Telefax : 0385/588-5045 poststelle@wm.mv-regierung.de www.wm.mv-regierung.de
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2 Sie haben zwei Anträge auf Auskunft nach dem IFG M-V gestellt, bei denen die Fragen iden- tisch sind, jedoch im Antrag zu 1) Auskünfte über EU Fördermittel des adressierten Ministeri- ums und in Antrag zu 2) Auskünfte über EU Fördermittel des Bundesministeriums erfragt werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V ist zuständig für die Verwaltung und Steuerung der ESF-Mittel des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Aufgrund dieser Zu- ständigkeit beziehen sich die Antworten ausschließlich auf die Bewilligung und Ausreichung von ESF-Mittel des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Im Hinblick auf gewährte Fördermittel des Bundes müssen Sie sich direkt an das zuständige Bundesministerium wenden. Soweit Sie Informationen zum Projekt „Jugend- und Integrationsfirma Insel der Chancen auf der Insel Kaninchenwerder“ begehren ist ein Projekt mit dieser konkreten Bezeichnung sei- tens des Landes nicht gefördert worden. Allerdings hat der Träger Verbund für Soziale Projek- te VSP gGmbH für ein Projekt mit der Bezeichnung "Insel der Chancen 4 ju" ESF-Mittel des Landes MV erhalten. Ausgehend davon, dass sich Ihre Fragen auf dieses Projekt beziehen, beantworte ich diese wie folgt: Frage 1: Antwort: Wie hoch waren die bewilligten Fördermittel für das oben genannte Pro- jekt? Das Projekt mit dem Titel „Insel der Chancen 4 ju“ wurde aus Mitteln des ESF M-V mit 34.500,00 Euro gefördert. Soweit der Antragsteller Informationen über bewilligte Fördermittel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales begehrt, wird auf die Beant- wortung der Fragen 4. und 5. verwiesen, i.Ü. jedoch gem. § 10 Abs. 3 IFG MV dahingehend informiert, dass weitergehende Informationen beim ge- nannten Bundesministerium zuständigkeitshalber zu erfragen sind. Frage 2: Antwort: Wie viele Anträge wurden gestellt? Ein Antrag. Frage 3: Antwort: Für was wurden Förderanträge gestellt und bewilligt? Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 1 handelte es sich bei dem ge- nannten Projekt um eine Strukturentwicklungsmaßnahme, die auf die Stär- kung regionaler Schwerpunkte der wirtschaftlichen Entwicklung ausgerich- tet war. Frage 4: Gab es im Rahmen des Inselprojektes, Insel der Chancen auf der Insel Kaninchenwerder im Schweriner See noch weitere Förderanträge, anderer Institutionen, Vereine oder Gesellschaften? Ohne dass nähere Informationen zur Verfügung stehen, ist lediglich be- kannt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die nachfol- genden Projekte gefördert hat: Antwort: • XENOS – Integration und Vielfalt; Projekt-Titel: Jugendfirma „Insel 31.12.2011 der Chancen“; 20.02.2009- • XENOS – Integration und Vielfalt; Projekt-Titel: „Brücken für Vielfalt und Beschäftigung MV“; VSP mit Teilprojekt in dem Programm - Jugendfirma „Insel der Chancen“; 01.01.2012 – 31.12.2014
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3 Frage 5: Antwort: Wenn ja, von welchen? Siehe Antwort zu Frage 4. Frage 6: Antwort: Gab es mit der Bewilligung der Fördermittel eine Bindefrist? Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 1 lag der Bewilligungszeitraum in der Zeit vom 01.11.2014 bis 31.10.2015. 2. Gebühren und Auslagen werden für diesen Bescheid nicht erhoben. Aufwendungen Ihrer- seits werden nicht erstattet. II. Begründung Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern legt Ihren schriftlichen Antrag sowie Ihre E-Mail vom 19.08.2019 dahingehend aus, dass es sich jeweils um einen Antrag auf schriftliche Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) han- delt. Mit beiden Anträgen begehren Sie Zugang zu Informationen betreffend der Förderung des Pro- jektes „Jugend- und Integrationsfirma Insel der Chancen auf der Insel Kaninchenwerder“ des Projektträgers VSP gemeinnützige GmbH-Verbund für Soziale Projekte. Zu Ziffer I. 1 Gemäß § 1 Abs. 2 des Informationsfreiheitsgesetzesgesetzes (IFG M-V) vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 277) hat jede Person nach Maßgabe des Informationsfreiheitsgesetzes An- spruch auf freien Zugang zu bei den Behörden vorhandenen Informationen. Nach § 2 Nummer 1 IFG M-V sind Informationen unabhängig von der Art ihrer Speicherung alle amtlichen Zwe- cken dienenden Aufzeichnungen in Form von Schrift, Bild, Ton oder in sonstigen Daten, über die das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern als gemäß § 1 Abs. 1 IFG M-V informationspflichtige Stelle verfügt. Nach § 4 Abs. 1 IFG M-V kann die Informationserteilung durch schriftliche oder mündliche Aus- kunftserteilung oder durch das Zugänglichmachen der Informationsträger erfolgen. Sie haben den Zugang der Informationen in Form der elektronischen Auskunftserteilung beantragt. Der schriftlichen Auskunft im Sinne dieser Vorschrift kann nach dem Gesetzeszweck eine elektroni- sche Auskunft unter den Voraussetzungen des § 3a VwVfG M-V gleichgestellt sein. Dessen Voraussetzungen liegen hier jedoch nicht vor. Insoweit wird Ihr Antrag dahingehend ausgelegt, dass Sie zumindest eine schriftliche, jedoch keine mündliche Auskunftserteilung wünschen. Zu Ziffer I. 2 Rechtsgrundlagen der Kostenentscheidung sind § 13 Abs. 1 Satz 2 IFG M-V, § 1 Abs. 1 in Ver- bindung mit Nr. 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses A der Informationskostenver- ordnung (IFGKostVO MV) vom 1. Juli 2008 (GVOBl. M-V S. 556).
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4 III. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eine s Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklen- burg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin, schriftlich oder zur Nieder- schrift zu erheben. IV. Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Daneben kann der Landesbeauftragte für den Datenschutz in seiner Funktion als Beauftragter für die Informationsfreiheit angerufen werden (Schloss Schwerin, Lennéstraße 1, 19053 Schwe- rin). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ████████ ██████████der Abteilung Arbeit
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