bmi-bezahlkarte-bescheid_geschwaerzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bezahlkarte für Asylbewerber:innen“
, Bundesministerium des Innern und für Heimat Bundesministerium des Innern und für Heimat, 11014 Berlin Frau Alt-Moabit 140 Vera Deleja-Hotko 10557 Berlin Postanschrift c/o Open Knowledge Foundation 11014 Berlin Singerstraße 109 Tel +49 30 █████████ 10179, Berlin Fax +49 30 18 ██████ bearbeitet von: █████████████ Informationsfreiheitsgesetz - Bezahlkarte für Asylbewerber:innen IFG@bmi.bund,de www,bmi.bund.de [#244108] [#243493] Ihr Antrag vom 21, März 2022 Zil4-130002/4#3374 Berlin, 13. Juli 2022 Seite 1 von 3 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, mit E-Mail vom 21. März 2022 bitten Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (!FG) Ihnen folgendes zuzusenden: 1) Sämtliche Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Ver- träge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) 2) sowie interner und externer Schriftverkehr inkl. Anhänge in Bezug auf die Etablierung einer Bezahlkarte für Asylbewerber:innen, I. Entscheidung: 1. Ihrem Antrag wird stattgegeben. 2. Für den Informationszugang wird eine Gebühr von 250 Euro festgesetzt. II. Begründung: Mit Schreiben vom 21. März 2022 beantragten Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) Informationszugang zu sämtlichen Informationen und Dokumen- Zustell- und Lieferanschrift: Ingeborg-Drewitz-Allee 4, 10557 Berlin Verkehrsanbindung; S+ U-Bahnhof Hauptbahnhof
Seite 2 von 3 ten (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungs- unterlagen, Protokolle) sowie internen und externen Schriftverkehr inkl. Anhänge in Be- zug auf die Etablierung einer Bezahlkarte für Asylbewerber:innen. Mit Schreiben vom 5. April 2022 wurden Sie auf voraussichtlich anfallende Gebühren hingewiesen. Mit E-Mail vom 26. April 2022 haben Sie mitgeteilt, dass Sie trotz anfallen- der Gebühren an Ihrem Antrag festhalten. Anliegend erhalten Sie 5 teilgeschwärzte Dokumente. Für die Bearbeitung Ihres Antrages ist folgender Verwaltungsaufwand entstanden: • für Aktenrecherche ein Mitarbeiter des höheren Dienstes 8 Stunden (a 60 Euro), ein Mit- arbeiter des gehobenen Dienstes 1,5 Stunden (a 45 Euro) und ein Mitarbeiter des mittle- ren Dienstes 6 Stunden (a 30 Euro), • für Sichtung und Prüfung der Unterlagen auf Grundlage des !FG ein Mitarbeiter des hö- heren Dienstes 4,25 Stunden (a 60 Euro) und ein Mitarbeiter des gehobenen Dienstes 3,5 Stunden (a 45 Euro), • für Fertigung des Auskunftstextes ein Mitarbeiter des gehobenen Dienstes 0,3 Stunden (a 45 Euro), • für Beteiligung Dritter ein Mitarbeiter des höheren Dienstes 3,3 Stunden (a 60 Euro), • für Zusammenstellen der Unterlagen ein Mitarbeiter des höheren Dienstes 20 Minuten (a 60 Euro/Std.), ein Mitarbeiter des gehobenen Dienstes 4,45 Stunden (a 45 Euro) und ein Mitarbeiter des mittleren Dienstes 20 Minuten (a 30 Euro/Std.) und • für Schwärzung von Unterlagen ein Mitarbeiter des gehobenen Dienstes 4 Stunden (a 45 Euro). Danach ergeben sich Gebühren von 1763,25 Euro, die auf den Höchstbetrag von 500 Euro be- grenzt werden. Die Gebühr wird aus Billigkeitsgründen nach§ 2 Abs. 1 IFGGebVum 50 Prozent ermäßigt. da die herauszugebenden Unterlagen in keinem adäquaten Verhältnis zu der Bearbei- tungszeit und den insoweit angefallenen Kosten stehen. Ich bitte Sie, den Betrag von 250 Euro innerhalb eines Monats zu überweisen an Kontoinhaber: Bundeskasse Halle Bank: Deutsche Bundesbank Filiale Leipzig BIC: MARKDEF1860 IBAN: DE38860000000086001040 Verwendungszweck: 1180 0496 2164 Werden Gebühren nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefan- genen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Betrags zu entrichten. Der Säumniszuschlag wird nur erhoben, wenn der rückständige Betrag 50
-· Seite 3 von 3 Euro übersteigt und die Säumnis länger als drei Tage beträgt. Für die Berechnung des Säumnis- zuschlages ist der rückständige Betrag auf volle 50 Euro abzurunden (§ 16 des Gesetzes über Ge- bühren und Auslagen des Bundes - Bundesgebührengesetz). Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich nach§ 10 !FG gehalten bin, Gebühren zu erheben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesminis- terium des Innern und für Heimat (BMI), erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Nie- derschrift beim Bundesministerium des Innern und für Heimat, Alt-Moabit 140 in 10557 Berlin, oder elektronisch 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen durch E-Mail, an die E-Mail-Adresse Poststelle@bmi.bund.de, oder 2. durch eine De-Mail mit der Versandart nach§ S Absatz S des De-Mail-Gesetzes an die De- Mail-Adresse Poststelle@bmi-bund.de-mail.de erklärt werden. Mit freundlichen Grüßen Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/DE/service/datenschutz/datenschutz node.htrnl auf der Inter- netseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Anlagen -5 Dokumente-