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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bezahlkarte für Asylbewerber:innen“
Engelke, Jens Von: Nordhofen, Sonja Gesendet: Mittwoch, 4. November 2020 12:00 An: M4AG_; Gl1_; PGAnkER_ Ce: Fischer, Markus, Dr.; Manthey-Aznavuryan, Andreas; MS_; RegMS Betreff: 201104 MS - Bu MZ - Einführung einer Bezahlkarte in BY Ankern Anlagen: (OCR)_20201029Scan072138.pdf; 201104 AE VorlageMin Bezahlkarte.docx Kennzeichnung: Be/ChW 22000/14#37 Kennzeichnungsstatus: Gekennzeichnet MS- 21004/2#14 Liebe KuK, anbei der AE zum Schreiben von Staatsminister Herrmann an Herrn Minister zur Einführung einer Bezahlkarte in bayrischen AnkERn mit der Bitte um Ergänzung und Mitzeichnung bis morgen, Donnerstag den 5.11.2020 DS (Verschweigen). Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Sonja Nordhofen / 10111 / Referat MS -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Manthey-Aznavuryan, Andreas Gesendet: Donnerstag, 29. Oktober 2020 07:29 An: Nordhofen, Sonja Betreff: WG: Post Scan :-) Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Andreas Manthey,Aznavuryan I Referat M 5 1 -12456 -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Manthey~Aznavuryan, Andreas Gesendet: Donnerstag, 29. Oktober 2020 07:28 An: Metzler, Björn, Dr.<Bjoern.Metzler@bmi.bund.de> Ce: Kutzschbach, Gregor, Dr. (Gregor.Kutzschbach@bmi.bund.de) <Gregor.Kutzschbach@bmi.bund.de> Betreff: Post Scan Lieber Björn, lieber Herr Dr. Kutzschbach, beiliegender Scan lag heute in der Post ..... Original liegt bei Herrn Dr. Kutzschbach auf dem Besuchertisch.
Ich gehe mal davon aus, dass das gleich als "Auftrag" zurück kommt?:-) VG Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Andreas Manthey-Aznavuryan I Referat M 5 1 -12456 -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Manthey-Aznavuryan, Andreas <Andreas.MantheyAznavuryan@bmi.bund.de> Gesendet: Donnerstag, 29. Oktober 2020 07:23 An: Manthey-Aznavuryan, Andreas <Andreas.MantheyAznavuryan@bmi.bund.de> Betreff: Scan von HP MFP Das eingescannte Dokument befindet sich im Anhang. 2
Referat M5 Berlin, den 30. Oktober 2020 M5-21004/2#14 Hausruf: 1O111 Refl.: MinR Dr. Kutzschbach Ref.: Tbe Nordhofen 1) Herrn Minister über Abdruck(e): Herrn PSt Mayer Herrn St Dr. Teichmann Herrn ALM Wählen Sie ein Element aus. Klicken Sie hier, um Text einzugeben Frau UALn M M4 / PG ANKER und Gl1 haben mitgezeichnet. Bezahlkarte Asylbewerberleistungen Bezug: Schreiben des bayrischen Staatsministers Herrmann, Mdl vom 14.10.2020 Anlage: -1- 1. Votum Antwort entsprechend beiliegendem Entwurf. 2. Sachverhalt Mit Schreiben vom 14.10.2020 richtet sich der bayrische Staatsminister des In- nern, Herr Herrmann, Mdl an Herrn Minister. Er berichtet zu der geplanten Ein-
-2- führung einer Bezahlkarte in bayrischen AnkER-Einrichtungen, welche die Aus- gabe von Bargeld an Bezieher von Asylbewerberleistungen ersetzen soll. Ziel sei die Reduzierung von Pull-Effekten und die Unterbindung möglicher Schlep- perfinanzierungen. Er bittet um wohlwollende Begleitung und Unterstützung des bayrischen Projektvorhabens durch das BMI. 3. Stellungnahme Entscheidungen zur Migration beruhen meist auf einem komplexen Zusammen- spiel individueller Motive sowie struktureller Faktoren. Der Großteil der internati- onalen Forschung zu den Auswirkungen von Sozialleistungen auf Migrations- entscheidungen (sog. ''welfare magnet hypothesis") findet keine, oder nur mini- male Einflüsse dieser Art. Hinsichtlich der Auswahl des Ziellandes und in Hin- blick auf Sekundärmigration ist jedoch ein gewisser Einfluss von Sozialleis- tungsniveau und den Gewährungsmodalitäten plausibel. In Deutschland werden, innerhalb des verfassungsrechtlich gebotenen Rah- mens, Asylbewerberleistungen in Abhängigkeit von Aufenthaltsdauer und Un- terbringungsart des Leistungsberechtigten in unterschiedlichen Anteilen als Sach- und Geldleistungen gewährt. Wertgutscheine, Bezahlkarten und an- dere unbare Abrechnungen gelten dabei nicht als Sachleistungen im Sinne des AsylbLG, sondern als Geldleistung. 1) Für die Zeit des Aufenthalts in Aufnahmeeinrichtungen im Sinne von§ 44 Abs. 1 AsylG gilt ein Sachleistungsvorrang nach § 3 Abs. 2 AsylbLG: • Für die Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs und Verbrauchs- güter des Haushalts (notwendiger Bedarf) besteht ein Sachleistungs- zwang. • Für die Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (notwendiger persönlicher Bedarf, sog. ,,Taschengeld") gilt ein Vorrang der Sachleistung. Nur soweit Sachleistungen nicht mit vertret- barem Verwaltungsaufwand möglich sind, können auch Leistungen in Form von Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Ab- rechnungen oder von Geldleistungen gewährt werden. Wird der notwen- dige persönliche Bedarf vollständig durch Geldleistung gedeckt, beträgt
-3- dieser entsprechend § 3a Abs. 1 AsylbLG für einen erwachsenen Leis- tung sberechtigten in einer Erstaufnahmeeinrichtung (Bedarfsstufe 2b) derzeit 139€/Monat (ab 2021 : 146€/Monat). 2) Bei Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des §44 Abs. 1 AsylG erhalten Leistungsberechtigte entsprechend § 3 Abs. 3 AsylbLG vorrangig Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs. Anstelle der Geldleistungen können Leistungen in Form von unbaren Ab- rechnungen , von Wertgutscheinen oder von Sachleistungen gewährt wer- den . 3) Leistungsberechtigte, die sich bereits länger als 18 Monate in Deutsch- land aufhalten, erhalten sog. Analogleistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG grundsätzlich als Geldleistung in Höhe der Regelsätze nach§ 28 SGB XII (.. Hartz 4"). Die Länder führen das AsylbLG als eigene Angelegenheit aus und sind in- soweit allein zuständig für die konkrete Ausgestaltung. Die Umsetzung der Re- gelungen vor Ort wird dabei unterschiedlich gehandhabt. Mit Blick auf den ho- hen Organisations- und Verwaltungsaufwand bei der Gewährung von Sachleistungen, präferieren viele Länder die Auszahlung von Bargeld. Bayern dagegen setzt aus migrationspolitischen Erwägungen vor allem auf Sachleis- tungen . Auf bayerischer Seite ist dies u.a. im Bayerischen Asylplan vom 5. Juni 2018 und im Koalitionsvertrag CSU-FW vom 5. November 2018 festgehalten . Auch die Einführung einer Chipkarte ist im Koalitionsvertrag als Ziel vorgese- hen. Ggf kurze Ergänzung zur E robung m ba nschen AnkERn? Im Übrigen wird auf den Antwortentwurf verwiesen. 4. Kommunikation Siehe anliegenden Antwortentwurf. Wählen Sie ein Element aus Vorname Nachname Vorname Nachname
Briefentwurf Herrn Joachim Herrmann, MdL Bayrischer Staatsminister des Innern, für Sport und Integration Odeonsplatz 3 80539 München Sehr geehrter Herr Kollege, ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihr Schreiben vom 14. Oktober 2020, mit dem Sie über die geplante Einführung einer Bezahlkarte in bayrischen AnkER-Einrich- tungen berichten. Der Bund ist sich mit den Ländern im politischen Bemühen einig, Anreizen irregu- lärer Migration entschieden entgegen zu wirken und Schleusungskriminalität zu unterbinden. Für diese gemeinsamen Ziele können wir auch nur gemeinsam wirk- same. Lösungen finden. Die Bundesregierung hat mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einen Rahmen gesetzt, der dem Sachleistungsprinzip gegenüber der Geldleistung bei der Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen weitest mögliche Geltung verschafft. Die Länder sind dazu aufgefordert, ihre Maßnahmen zur Umsetzung entsprechend zu gestalten und die gebotenen Möglichkeiten in eigener Verantwortung auszu- schöpfen. Unbare Abrechnungen, wie Wertgutscheine und Bezahlkarten, können dabei einen sinnvollen Beitrag leisten, gerade wenn Sachleistungen nicht mit ver- tretbarem Verwaltungsaufwand zu leisten sind. Zu den Regelungen des AsylbLG und deren Umsetzung steht die Bundesregie- rung in ständigem Austausch mit den Ländern. Konkret wird die Gewährung und Auszahlungspraxis von Geldleistungen an Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG bereits bei der Telefonschaltkonferenz im Rahmen der ArgeFlü am 9.11.2020 wieder thematisiert.
-2- Vor diesem Hintergrund habe ich Ihre Ankündigung, eine Bezahlkarte in bayri- schen AnkER-Einrichtungen einführen zu wollen, um möglichst kein Bargeld mehr ausreichen zu müssen, mit großem Interesse gelesen und bitte gleichzeitig um fortlaufende Unterrichtung hinsichtlich der in der Praxis gewonnenen Erfahrungen. Ggf. Ergänzung zu AnkERn 3 Dem bayrischen Leuchtturmprojekt wünsche ich viel Erfolg. Denn Erfolg in diesem wichtigen Bereich ist nicht zuletzt unabdingbar, um die Akzeptanz der Bevölkerung für die Schutzbedürftigen erhalten. Mit freundlichen Grüßen N.d.H.
Der Bayerische Staatsminister des Innern, für Sport und Integration rrmann, Mdl BMI - Ministe 19. OKT. 2020 Bundesminister des Innern, Nr □ S1 8 D StE QStK ...... ....... ~ M r,1ster ~ □ □ . i U.:./>... .:1.r Ste ·ungnatrne ._ 1ft: Kurzvotum U!:lernahme des Termins Uoernahrr~ der Antwort Z1 für Bau und Heimat Herrn Horst Seehafer, MdB Alt-Moabit 140 Q!l St T □ StR □ PSI t< 1::J 0s,M Q 05, '/ □ OzwV Kenntnisnahme □ z<1A J3(. ,0 .I.; ~ 10557 Berlin ::J E:AF = 8..\ 1( /4 ,2 ,,dt_ . ~.: :. "': .l.:~.l'.": :. .:S~•.· •:;: .:~➔ • -1------- ~ 2w t Munchen, 4. 10 20 GS-6744-1-18 Bitte um Unterstützung - Bezahlkarte Asylbewerberleistungen Sehr geehrter Herr Bundesminister, lieber Horst, gerne informiere ich Dich über eine wesentliche Maßnahme Bayerns, um unser gemeinsames Ziel zu erreichen, die mit der Auszahlung von Bargeld verbundenen Pull-Effekte zu vermeiden sowie die Finanzierung von Schlepperkriminalitat zu un- terbinden: Hierzu haben wir uns entschlossen, in Bayern möglichst kein Bargeld mehr an Leistungsberechtigte von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs- gesetz auszureichen . In diesem Rahmen soll eine bayerische Bezahlkarte für die Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs In bayerischen ANKERn einge- führt werden. Auf diese wird der zur Deckung der betreffenden Bedarfe notwendige Betrag mo- natlich aufgeladen (ähnlich einer Prepaid-Karte). Anschließend wird diese Karte ähnlich einer EC-Karte vom Leistungsberechtigten zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen eingesetzt Bargeldabhebungen von der Karte sind grundsätzlich nicht moglich Ich habe mich mit dem Generaldirektor des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD), Prof. Dr. Michael Sp1ndelegger, darauf verständigt, Telefon 089 2192-01 E-Mail mm1ster@stml bayern.de Odeonsplatz 3 Telefax: 069 2192-12100 l nlernet. www mnenm1nistenum.bayem de 60539 MUnchen
-2- dieses neue Bezahlsystem in Kooperation mit Prof. Dr. Sp1ndelegger und der ICMPD zu implementieren. Hier kann es gegebenenfalls als Vorbildfunktion für ähnliche Projekte 1n Europa dienen Gerne halte ich Dich über die weitere Umsetzung auf dem laufenden und würde mich über eine wohlwollende Begleitung unseres LeuchtturmproJektes durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat freuen. Mit freundlichen Grüßen