Bezahlter Bildungsurlaub lt. dem "Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation v. 24.07.1974 über den Bezahlten Bildungsurlaub"

Schriftverkehr (analog und digital), Aktennotizen, Besprechungsprotokolle u. dgl. zwischen Ihrem Ministerium und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Thema Bildungsurlaub sowie ggf. weiteren Stellen, z. B. der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die geeignet sind, ein umfassendes Bild über den Stand der Dinge zu vermitteln und vor allen Dingen plausibel und nachvollziehbar darlegen, warum es in Bayern bisher noch nicht gelungen ist, ein Gesetz über Bildungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu formulieren und zu verabschieden.

Ich frage diese Informationen bei Ihnen an, weil ich verstehen möchte, warum in allen Bundesländern ein Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub besteht, lediglich in Sachsen und Bayern den Bürgerinnen und Bürgern dieser Anspruch versagt bleibt. Mein Interesse an den angefragten Informationen ist berechtigt, da ich - wie auch alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Sachsens und Bayerns - im Vergleich zu den Anspruchsberechtigten der übrigen Bundesländer diskriminiert werde.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. November 2019
  • Frist
    28. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
Peter Förster
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schriftve…
An Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Details
Von
Peter Förster
Betreff
Bezahlter Bildungsurlaub lt. dem "Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation v. 24.07.1974 über den Bezahlten Bildungsurlaub" [#170892]
Datum
23. November 2019 22:27
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schriftverkehr (analog und digital), Aktennotizen, Besprechungsprotokolle u. dgl. zwischen Ihrem Ministerium und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Thema Bildungsurlaub sowie ggf. weiteren Stellen, z. B. der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die geeignet sind, ein umfassendes Bild über den Stand der Dinge zu vermitteln und vor allen Dingen plausibel und nachvollziehbar darlegen, warum es in Bayern bisher noch nicht gelungen ist, ein Gesetz über Bildungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu formulieren und zu verabschieden. Ich frage diese Informationen bei Ihnen an, weil ich verstehen möchte, warum in allen Bundesländern ein Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub besteht, lediglich in Sachsen und Bayern den Bürgerinnen und Bürgern dieser Anspruch versagt bleibt. Mein Interesse an den angefragten Informationen ist berechtigt, da ich - wie auch alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Sachsens und Bayerns - im Vergleich zu den Anspruchsberechtigten der übrigen Bundesländer diskriminiert werde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Peter Förster Anfragenr: 170892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170892 Postanschrift Peter Förster << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Förster

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Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Förster, vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie um Aktenauskunft nach § 39 BayDSG bitten. Da…
Von
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Bezahlter Bildungsurlaub lt. dem "Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation v. 24.07.1974 über den Bezahlten Bildungsurlaub" [#170892]
Datum
17. Dezember 2019 18:09
Status
Warte auf Antwort
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3,8 KB


Sehr geehrter Herr Förster, vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie um Aktenauskunft nach § 39 BayDSG bitten. Da Sie Informationen betreffend einer Rechtsetzungsangelegenheit anfragen, ist ein Auskunftsanspruch gemäß Art. 39 Abs. 4 S.1 Nr. 2 Alt. 2 BayDSG ausgeschlossen. Die weiteren von Ihnen angeführten Anspruchsgrundlagen sind bezüglich des vorgebrachten Anliegens nicht einschlägig. Gerne behandeln wir Ihre Anfrage als Bürgeranfrage. Hierfür bitten wir Sie jedoch, Ihre Anfrage mit einer persönlichen E-Mail an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu richten. Referat I3 Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Winzererstraße 9 80797 München [StMAS-WBM-2018_2zli_rgb_e-mail]