Bezahlter Bildungsurlaub lt. dem "Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation v. 24.07.1974 über den Bezahlten Bildungsurlaub"
Schriftverkehr (analog und digital), Aktennotizen, Besprechungsprotokolle u. dgl. zwischen Ihrem Ministerium und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Thema Bildungsurlaub sowie ggf. weiteren Stellen, z. B. der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die geeignet sind, ein umfassendes Bild über den Stand der Dinge zu vermitteln und vor allen Dingen plausibel und nachvollziehbar darlegen, warum es in Bayern bisher noch nicht gelungen ist, ein Gesetz über Bildungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu formulieren und zu verabschieden.
Ich frage diese Informationen bei Ihnen an, weil ich verstehen möchte, warum in allen Bundesländern ein Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub besteht, lediglich in Sachsen und Bayern den Bürgerinnen und Bürgern dieser Anspruch versagt bleibt. Mein Interesse an den angefragten Informationen ist berechtigt, da ich - wie auch alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Sachsens und Bayerns - im Vergleich zu den Anspruchsberechtigten der übrigen Bundesländer diskriminiert werde.
Anfrage abgelehnt
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Datum23. November 2019
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28. Dezember 2019
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