Bezeichnung Akten in Untergruppe "Akteneinsicht Dritter nach Informationsfreiheitsgesetz / IFG (Ressortkreis IFG)"

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- Die Titel sämtlicher Akten in der Untergruppe 028/12 (Akteneinsicht Dritter nach Informationsfreiheitsgesetz / IFG (Ressortkreis IFG))

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2017
  • Frist
    22. April 2017
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Titel sämt…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Bezeichnung Akten in Untergruppe "Akteneinsicht Dritter nach Informationsfreiheitsgesetz / IFG (Ressortkreis IFG)" [#20751]
Datum
21. März 2017 19:14
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Titel sämtlicher Akten in der Untergruppe 028/12 (Akteneinsicht Dritter nach Informationsfreiheitsgesetz / IFG (Ressortkreis IFG))
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundeskanzleramt
Empfangsbestätigung Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre E-Mail vom 21. März 2017 habe ich erhalten. Sie beantragen …
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
5. April 2017
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,3 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre E-Mail vom 21. März 2017 habe ich erhalten. Sie beantragen darin u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): "Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Titel sämtlicher Akten in der Untergruppe 028112 ( Akteneinsicht Dritter nach Informationsfreiheitsgesetz I IFG (Ressortkreis IFG)). " Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden. Des Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Beantwortung Ihrer Anfrage je nach Arbeitsaufwand Gebühren entstehen können. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeskanzleramt
Antwort [aus der Antwort]: "Im Bundeskanzleramt existiert keine Untergruppe von Akten mit der Bezeichnung &q…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
21. April 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
[aus der Antwort]: "Im Bundeskanzleramt existiert keine Untergruppe von Akten mit der Bezeichnung "028/12". Ich gehe daher davon aus, dass Ihre Anfrage sich auf die Akten der Untergruppe "028 12 (Akteneinsicht Dritter nach lnformationsfreiheitsgesetz/IFG (Ressortkreis IFG)" bezieht. Diese Untergruppe "028 12" besteht aus folgenden Akten: 13 IFG 02812 ln 003 (lnformationsfreiheitsgesetz), 13 IFG 02812 ln 003 NA 1 (lnformationsfreiheitsgesetz) und 13 IFG 02812 ln 003 NA 2 (lnformationsfreiheitsgesetz).