Beziehungen des Beschaffungsamtes des Bundesministerium des Innern zum Bundesservice Telekommunikation
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Beantwortung folgender Fragen bzw. Übersendung der angefragten Dokumente.
1. Bestand seitens des Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern oder nachgeordneter Organisationseinheiten Kontakt zum Bundesservice Telekommunikation?
2.1 Wenn ja mit welchem Ziel?
2.2 Sollte Kontakt bestanden haben bitte ich weiterhin um eine kurze Mitteilung durch welche der Behörden dieser initiiert wurde.
3. Sollte der Bundesservice Telekommunikation Dienstleistungen des Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern in Anspruch genommen haben, so bitte ich um Mitteilung um welche Art von Dienstleistung es sich dabei handelte und welche Kosten dabei entstanden. Bitte nach Aufträgen aufschlüsseln.
4. Sollte das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Dienstleistungen des Bundesservice Telekommunikation in Anspruch genommen haben, so bitte ich um Mitteilung um welche Art von Dienstleistung es sich dabei handelte und welche Kosten dabei entstanden. Bitte nach Aufträgen aufschlüsseln.
5. Liegen Ihnen Informationen oder Verträge mit Bezug zur Heidelberger Straße 63 - 64
12435 Berlin und deren Nutzung durch Sie oder durch eine Behörde oder sonstige Organisation mit Verbindung zu Ihnen vor?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum16. Februar 2022
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18. März 2022
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