Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Bezirksamt und Sozialstadtrat mehrere IFG Berlin Vorgänge

Aus welchen konkreten Vorgängen, Akten ergibt die konkrete Qualifikation der einzelnen Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten § 116 Absatz 2 Woraus aus welchen Vorgängen , Akten u.s.w ergibt sich eine Besondere Erfahrenheit im Sozialen der Mitglieder des Beirates konkret und inhaltlich genau jedes einzelnen ?
Aus welchen konkreten Vorgängen, Akten ergibt als sich Ihre Tätigkeit Herr Stadtrat für Arbeit, Soziales und Gesundheit auf die Anhörung der Widerspruchsbeiräte zu verzichten, weil der damit verbundene Aufwand sowie die teilweise erhebliche zeitliche Verzögerung für die Inanspruchnahme der Rechtsmittel durch die Betroffenen, als auch rechtlich und verfassungsrechtlich bedenklich erschien?
Wie viele Anträge insoweit liegen oder lagen ihnen vor ?.
Welche gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen zur Ausgestaltung der Beiräte in Sozialhilfeangelegenheiten nach § 116 Absatz 2 SGB XII gibt es in Berlin Treptow –Köpenick ?
Wann und wie häufig tagt der einzelnen Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten nach § 116 SGB XII Berlin Treptow –Köpenick ?
Wie viele Widersprüche gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe werden in den Beiräten nach § 116 Absatz 2 SGB XII durchschnittlich pro Sitzung jeweils beraten,
In wie vielen Fällen ist der Sozialhilfeträger der Empfehlung der Beiräte nach § 116 Absatz 2 SGB XII in den Jahren seit 2018 gefolgt/nicht gefolgt?
Welche Organisationen sind in den Beiräten nach § 116 Absatz 2 SGB XII in den Berliner Bezirken jeweils vertreten ?
Nach welchen Kriterien werden die Beiratsmitglieder und – Stellvertreter_/innen in den einzelnen Beirat jeweils ausgewählt und wie funktioniert der Auswahlprozess in den einzelnen Bezirk Treptow –Köpenick?
Gib es Betroffene SGB XII Leistungsberechtigte einzelnen Beirat Bezirk Treptow –Köpenick
Wenn nein warum nicht
Aus welchen Akten und Vorgängen u.sw. ergibt sich der Nachweis der konkret eigenen jeweiligen sozialen erfahrenen Erfahrung, der sozial erfahrenen Dritten im Bezirk Treptow –Köpenick des einzelnen Beirat Mitgliedes in Sozialhilfeangelegenheiten nach § 116 Absatz 2 SGB XII ?

Haben sich die jeweiligen Beiräte eine Geschäftsordnung gegeben
Wenn ja, wird um Übersendung per E –Mal per PDF Datei gebeten !

Welche inhaltliche konkrete Bedeutung misst das Bezirksamt und Sie , als stellvertretender Bezirksbürgermeister den Beiräten in Sozialhilfeangelegenheiten nach § 116 Absatz 2 SGB XII sozial-hilferechtlichen Widerspruchsverfahren bei?
§ 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) enthält hierzu entsprechende Konkretisierungen.

Welche inhaltliche konkrete Bedeutung misst das Bezirksamt und Sie, als stellvertretender Bezirksbürgermeister und , Sie konkret als Stadtrat für Arbeit, Soziales und Gesundheit, der – bedenklichen - Unterbesetzung von Stellen im Bereich des SGB XII bei, insbesondere in der dortigen Rechtsstelle ?
Aus welchen Vorgängen und Akten , mit Geschäftszeichen ergeben sich die Versuche den Zustand der Personalnot dort im SGB XII Bereich und der dortigen Rechtsstelle beschleunigt , zu verändern ?
Aus welchen konkreten Vorgängen, Akten ergibt als sich Ihre Tätigkeit für das

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Februar 2020
  • Frist
    21. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bezirksamt und Sozialstadtrat mehrere IFG Berlin Vorgänge [#180827]
Datum
19. Februar 2020 08:57
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus welchen konkreten Vorgängen, Akten ergibt die konkrete Qualifikation der einzelnen Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten § 116 Absatz 2 Woraus aus welchen Vorgängen , Akten u.s.w ergibt sich eine Besondere Erfahrenheit im Sozialen der Mitglieder des Beirates konkret und inhaltlich genau jedes einzelnen ? Aus welchen konkreten Vorgängen, Akten ergibt als sich Ihre Tätigkeit Herr Stadtrat für Arbeit, Soziales und Gesundheit auf die Anhörung der Widerspruchsbeiräte zu verzichten, weil der damit verbundene Aufwand sowie die teilweise erhebliche zeitliche Verzögerung für die Inanspruchnahme der Rechtsmittel durch die Betroffenen, als auch rechtlich und verfassungsrechtlich bedenklich erschien? Wie viele Anträge insoweit liegen oder lagen ihnen vor ?. Welche gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen zur Ausgestaltung der Beiräte in Sozialhilfeangelegenheiten nach § 116 Absatz 2 SGB XII gibt es in Berlin Treptow –Köpenick ? Wann und wie häufig tagt der einzelnen Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten nach § 116 SGB XII Berlin Treptow –Köpenick ? Wie viele Widersprüche gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe werden in den Beiräten nach § 116 Absatz 2 SGB XII durchschnittlich pro Sitzung jeweils beraten, In wie vielen Fällen ist der Sozialhilfeträger der Empfehlung der Beiräte nach § 116 Absatz 2 SGB XII in den Jahren seit 2018 gefolgt/nicht gefolgt? Welche Organisationen sind in den Beiräten nach § 116 Absatz 2 SGB XII in den Berliner Bezirken jeweils vertreten ? Nach welchen Kriterien werden die Beiratsmitglieder und – Stellvertreter_/innen in den einzelnen Beirat jeweils ausgewählt und wie funktioniert der Auswahlprozess in den einzelnen Bezirk Treptow –Köpenick? Gib es Betroffene SGB XII Leistungsberechtigte einzelnen Beirat Bezirk Treptow –Köpenick Wenn nein warum nicht Aus welchen Akten und Vorgängen u.sw. ergibt sich der Nachweis der konkret eigenen jeweiligen sozialen erfahrenen Erfahrung, der sozial erfahrenen Dritten im Bezirk Treptow –Köpenick des einzelnen Beirat Mitgliedes in Sozialhilfeangelegenheiten nach § 116 Absatz 2 SGB XII ? Haben sich die jeweiligen Beiräte eine Geschäftsordnung gegeben Wenn ja, wird um Übersendung per E –Mal per PDF Datei gebeten ! Welche inhaltliche konkrete Bedeutung misst das Bezirksamt und Sie , als stellvertretender Bezirksbürgermeister den Beiräten in Sozialhilfeangelegenheiten nach § 116 Absatz 2 SGB XII sozial-hilferechtlichen Widerspruchsverfahren bei? § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) enthält hierzu entsprechende Konkretisierungen. Welche inhaltliche konkrete Bedeutung misst das Bezirksamt und Sie, als stellvertretender Bezirksbürgermeister und , Sie konkret als Stadtrat für Arbeit, Soziales und Gesundheit, der – bedenklichen - Unterbesetzung von Stellen im Bereich des SGB XII bei, insbesondere in der dortigen Rechtsstelle ? Aus welchen Vorgängen und Akten , mit Geschäftszeichen ergeben sich die Versuche den Zustand der Personalnot dort im SGB XII Bereich und der dortigen Rechtsstelle beschleunigt , zu verändern ? Aus welchen konkreten Vorgängen, Akten ergibt als sich Ihre Tätigkeit für das
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 180827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180827 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Die Anfrage #180827 ist im Bezirksamt Treptow-Köpenick eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Bezirksamt und Sozialstadtrat mehrere IFG Berlin Vorgänge [#180827]
Datum
19. Februar 2020 09:47
Status
Warte auf Antwort
Die Anfrage #180827 ist im Bezirksamt Treptow-Köpenick eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezirksamt und Sozialstadtrat mehre…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bezirksamt und Sozialstadtrat mehrere IFG Berlin Vorgänge [#180827]
Datum
21. März 2020 07:59
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezirksamt und Sozialstadtrat mehrere IFG Berlin Vorgänge“ vom 19.02.2020 (#180827) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Warum wird so getrödelt bei Ihnen ? Der Verantwortliche Bereich: Sozialstadtrat des Bezirksamt Treptow-Köpenick erschwert unzulässig und in nicht verfassungskonformer Weise, eine ordnungshgemäße Rechtsverteidigung und Rechtswahrnehmung und stelle hierdurch - mit - unseren Rechtsstaat und gesetzliche, von Ihnen zu beachtende Vorgaben , bedenklich mit in Frage! Das Bundesverfassungsgericht hat nach erfolgter konkreter Auskunft, vom 19.März 2020 des Statistischen Bundesamtes , IFG Bund –Auskunft für die Regelsatzentscheidungen, vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 - 1 BvL 3/09 - 1 BvL 4/09); vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12 - 1 BvL 12/12 - 1 BvR 1691/13) In den zitierten Verfahren keinerlei Daten, Auswertungen und/oder sonstige Informationen vom Statistischen Bundesamt angefordert. Für die vom Bundesinnenministerium erlassene Rechtsverordnung für die Erhebung von Auslagen und ihre Gebührenforderung fehle bereits eine Verfassung konforme Rechtsgrundlage Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 180827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180827

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bezirksamt und Sozialstadtrat mehrere IFG Berlin Vorgänge“ [#180827] [#180827]
Datum
21. März 2020 08:03
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/180827 Der Verantwortliche Bereich: Sozialstadtrat des Bezirksamt Treptow-Köpenick erschwert unzulässig und in nicht verfassungskonformer Weise, eine ordnungshgemäße Rechtsverteidigung und Rechtswahrnehmung und stelle hierdurch - mit - unseren Rechtsstaat und gesetzliche, von Ihnen zu beachtende Vorgaben , bedenklich mit in Frage! Das Bundesverfassungsgericht hat nach erfolgter konkreter Auskunft, vom 19.März 2020 des Statistischen Bundesamtes , IFG Bund –Auskunft für die Regelsatzentscheidungen, vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 - 1 BvL 3/09 - 1 BvL 4/09); vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12 - 1 BvL 12/12 - 1 BvR 1691/13) In den zitierten Verfahren keinerlei Daten, Auswertungen und/oder sonstige Informationen vom Statistischen Bundesamt angefordert. Für die vom Bundesinnenministerium erlassene Rechtsverordnung für die Erhebung von Auslagen und ihre Gebührenforderung fehle bereits eine Verfassung konforme Rechtsgrundlage Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 180827.pdf Anfragenr: 180827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180827
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.