Bezirksmappe Nippes

die Bezirksmappe Nippes.

Diese liegt laut Ihrer Antwort auf folgende Anfrage bereits vollständig in digitaler Form vor (https://fragdenstaat.de/anfrage/bezirksmappe-nippes/#nachricht-608942). Laut dem an Sie adressierten Schreiben der LDI vom 11. Januar (Aktenzeichen 201.4.25.0 - 1738/21 bzw. 324/2) gibt es keine Rechtsgrundlage für die Speicherung von personenbezogenen Daten von Beschwerdeführern. Ebenfalls zweifelt die LDI an, dass es für andere personenbezogene Daten in den Bezirksmappen eine Rechtsgrundlage gibt und fordert bei fehlender Rechtsgrundlage zur Schwärzung der personenbezogenen Daten auf. Somit ist der Ablehnungsgrund der zitierten Anfrage hinfällig und ich gehe von einer zeitnahen gebührenfreien Beantwortung meiner Anfrage aus. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass eine Löschung der angefragten Daten nach Eingang meiner Anfrage rechtswidrig wäre.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Februar 2022
  • Frist
    5. März 2022
  • 9 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bezirksmappe Nippes [#239763]
Datum
2. Februar 2022 23:32
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Bezirksmappe Nippes. Diese liegt laut Ihrer Antwort auf folgende Anfrage bereits vollständig in digitaler Form vor (https://fragdenstaat.de/anfrage/bezirksmappe-nippes/#nachricht-608942). Laut dem an Sie adressierten Schreiben der LDI vom 11. Januar (Aktenzeichen 201.4.25.0 - 1738/21 bzw. 324/2) gibt es keine Rechtsgrundlage für die Speicherung von personenbezogenen Daten von Beschwerdeführern. Ebenfalls zweifelt die LDI an, dass es für andere personenbezogene Daten in den Bezirksmappen eine Rechtsgrundlage gibt und fordert bei fehlender Rechtsgrundlage zur Schwärzung der personenbezogenen Daten auf. Somit ist der Ablehnungsgrund der zitierten Anfrage hinfällig und ich gehe von einer zeitnahen gebührenfreien Beantwortung meiner Anfrage aus. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass eine Löschung der angefragten Daten nach Eingang meiner Anfrage rechtswidrig wäre.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239763/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Email: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erinnere ich an die Beantwortung meiner Anfrage vom 02.02.2022. Laut Hand…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bezirksmappe Nippes [#239763]
Datum
23. Februar 2022 22:09
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erinnere ich an die Beantwortung meiner Anfrage vom 02.02.2022. Laut Handbuch der Stadt Köln ist jeder Vorgang nach 3 Wochen abzuschließen oder zumindest ein Zwischenbescheid zu erstellen. Dieser soll die Begründung für die Verzögerung enthalten. Diese Frist verstreicht mit dem 23.02.2022. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239763/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bezirksmappe Nippes“ [#239763]
Datum
7. März 2022 21:38
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/239763/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die gesetzliche Frist zur Beantwortung der Anfrage, trotz Erinnerung und ohne Reaktion, verstrichen ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 239763.pdf Anfragenr: 239763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239763/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.03.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Bezirksmappe Nippes“ [#239763]
Datum
8. März 2022 07:36
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.03.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.6-1892/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag auf Informationszugang vom 02.02.2…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.6-1892/22 Antrag auf Informationszugang vom 02.02.2022 zu der Bezirksmappe Nippes
Datum
15. März 2022 14:38
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.2.6-1892/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag auf Informationszugang vom 02.02.2022 zu der Bezirksmappe Nippes Ihre E-Mail vom 08.03.2022 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 08.03.2022 wenden Sie sich gem. § 13 Abs.2 an die Landesbeauftragte für Datenschutz- und Informationsfreiheit, da Ihnen die informationspflichtige Stelle keine Antwort zu Ihrem Antrag erteilt haben soll. Mit E-Mail vom 02.02.2022 beantragten Sie bei der Stadt Köln, Ordnungs- und Verkehrsdienst den Zugang zu der "Bezirksmappe Nippes" und verweisen in Ihrem Antrag darauf, dass diese vollständig in digitaler Form vorläge (https://fragdenstaat.de/anfrage/bezirksmappe-nippes/#nachricht-608942). In diesem Vorgang wird aber darauf verwiesen, dass der (Teil-) Zugang zu den Informationen gebührenpflichtig sei. Sie verweisen auf eine Datenschutzbeschwerde und darauf. dass keine Rechtsgrundlage für die Speicherung von personenbezogenen Daten von Beschwerdeführern in den Bezirksmappen bestehen soll. Für den Zugang zu Informationen nach dem IFG NRW ist dies jedoch unerheblich: Die Behörde hat gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 IFG NRW nicht zu prüfen, ob die Informationen inhaltlich oder rechtlich richtig sind. Maßgeblich ist in-soweit allein, dass die Informationen als solche vorhanden sind. Es bleibt dabei, dass der Zugang zu den von Ihnen begehrten Informationen laut Auskunft der Stadt Köln gebührenpflichtig ist. Ich werde daher Ihre Eingabe gegenüber der Stadt Köln derzeit nicht aufgreifen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> wie mit Ihnen besprochen, sende ich Ihnen erneut den Text meiner Anfrage (siehe unt…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-1892/22 Antrag auf Informationszugang vom 02.02.2022 zu der Bezirksmappe Nippes [#239763]
Datum
15. März 2022 20:28
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie mit Ihnen besprochen, sende ich Ihnen erneut den Text meiner Anfrage (siehe unten). Da die Stadt Köln selbst für die Weiterleitung der Nachrichten aus dem allgemeinen Postfach an die zuständigen Mitarbeiter verantwortlich ist, entsteht hieraus keine neue Anfrage und keine neue Frist. Wenn Sie mir die Zusage geben keine Informationen zu löschen, sondern, wie von der LDI gefordert, lediglich die personenbezogenen Daten zu schwärzen, gebe ich Ihnen gerne eine Fristverlängerung bis die Diskussion zu dem Thema mit der LDI abgeschlossen ist. Ich hatte auch mit der LDI Kontakt. Sie hält eine Löschung von angefragten Informationen ebenfalls für rechtswidrig und wird Ihnen hierzu ihrerseits ein Schreiben zukommen lassen. Ich möchte Sie bitten mir zukünftig fristgerecht Zwischenbescheide zukommen lassen. Hierfür sieht das Handbuch der Stadt Köln eine Frist von drei Wochen vor. meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezirksmappe Nippes“ vom 02.02.2022 (#239763) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möcht…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
15. März 2022 20:28
Status
Warte auf Antwort
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-lT-Wahl-2022.JPG]<http://www.wahlhelfer.koeln> [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-zensus2022_logo-neu.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/artikel/71532/index.html> Interviewer*innen für den Zensus 2022 gesucht, jetzt bewerben: www.zensus2022.koeln. [https://www.stadt-koeln.de/images/footer_ordnungsdienst.png]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> wie mit Ihnen besprochen, sende ich Ihnen erneut den Text meiner Anfrage (siehe unt…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-1892/22 Antrag auf Informationszugang vom 02.02.2022 zu der Bezirksmappe Nippes [#239763]
Datum
15. März 2022 20:30
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie mit Ihnen besprochen, sende ich Ihnen erneut den Text meiner Anfrage (siehe unten). Da die Stadt Köln selbst für die Weiterleitung der Nachrichten aus dem allgemeinen Postfach an die zuständigen Mitarbeiter verantwortlich ist, entsteht hieraus keine neue Anfrage und keine neue Frist. Wenn Sie mir die Zusage geben keine Informationen zu löschen, sondern, wie von der LDI gefordert, lediglich die personenbezogenen Daten zu schwärzen, gebe ich Ihnen gerne eine Fristverlängerung bis die Diskussion zu dem Thema mit der LDI abgeschlossen ist. Ich hatte auch mit der LDI Kontakt. Sie hält eine Löschung von angefragten Informationen ebenfalls für rechtswidrig und wird Ihnen hierzu ihrerseits ein Schreiben zukommen lassen. Ich möchte Sie bitten mir zukünftig fristgerecht Zwischenbescheide zukommen lassen. Hierfür sieht das Handbuch der Stadt Köln eine Frist von drei Wochen vor. meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezirksmappe Nippes“ vom 02.02.2022 (#239763) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Kommunalverwaltung Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möcht…
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Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
15. März 2022 20:31
Status
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-lT-Wahl-2022.JPG]<http://www.wahlhelfer.koeln> [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-zensus2022_logo-neu.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/artikel/71532/index.html> Interviewer*innen für den Zensus 2022 gesucht, jetzt bewerben: www.zensus2022.koeln. [https://www.stadt-koeln.de/images/footer_ordnungsdienst.png]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.6-1892/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Erneuter Antrag auf Informationszugang des He…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.6-1892/22 Antrag auf Informationszugang des Herrn Antragsteller/in vom 02.02.2022 zu der Bezirksmappe Nippes
Datum
16. März 2022 10:06
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.2.6-1892/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Erneuter Antrag auf Informationszugang des Herrn Antragsteller/in vom 02.02.2022 zu der Bezirksmappe Nippes Sehr Antragsteller/in Herr Antragsteller/in hat sich gem. § 13 Abs.2 IFG NRW an mich gewandt, da er zu seinem erneuten Antrag auf Informationszugang vom 02.02.2022 zu der Bezirksmappe Nippes von Ihnen bislang keine Antwort erhalten soll. Siehe hierzu: https://fragdenstaat.de/a/239763/ Ich hatte Herrn Antragsteller/in zunächst mitgeteilt, dass ich den Vorgang gegenüber der Stadt Köln nicht aufgreifen werde (siehe hierzu meine E-Mail vom 15.03.2022 an ihn). Der Antragsteller teilte mir jedoch nun mit, dass er von Ihnen die Auskunft erhalten habe, dass die von ihm begehrten Informationen um die personenbezogenen Daten bereinigt worden sein sollen. Alle anderen Informationen liegen damit vor und gelten damit als vorhanden im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW. Zudem liegen Ihnen auch Anträge auf Informationszugang zu Bezirksmappen anderer Stadtteile vor. Insofern stünde einem Zugang nichts mehr entgegen und ich bitte daher den Antrag auf Informationszugang erneut zu prüfen und mich über ihr Ergebnis zu informieren. Dem Antragsteller habe ich eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich ihm eine Kopie Ihrer Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden. Sollten Sie gegen die Übersendung Ihrer Stellungnahme an den Antragsteller Bedenken haben, bitte ich um Mitteilung. Ferner weise ich darauf hin, dass er ggf. einen Anspruch auf Zugang zu Ihrer Stellungnahme haben könnte. Bei Rückfragen können Sie mich in der Regel bis 14.00 Uhr erreichen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.6-1892/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Erneuter Antrag auf Informationszugang des He…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: 209.2.3.2.6-1892/22 Antrag auf Informationszugang des Herrn Antragsteller/in vom 02.02.2022 zu der Bezirksmappe Nippes
Datum
16. März 2022 10:29
Status
209.2.3.2.6-1892/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Erneuter Antrag auf Informationszugang des Herrn Antragsteller/in vom 02.02.2022 zu der Bezirksmappe Nippes Sehr Antragsteller/in in Ergänzung zu meinem u.a. Auskunftsersuchen hatte Herr Antragsteller/in soeben klargestellt, dass Sie ihm sinngemäß mitgeteilt haben sollen, dass die Bezirksmappen in der bisherigen Form nicht mehr vorliegen. Die vom Antragsteller begehrten Informationen dürfen nicht gelöscht werden, lediglich personenbezogene Daten. Das gleiche gilt für Anträge auf Informationszugang zu den Bezirksmappen anderer Stadtteile. Dies bitte ich zu beachten. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.6-1892/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr erneuter Antrag auf Inf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.6-1892/22 erneuter Antrag auf Informationszugang vom 02.02.2022 zu der Bezirksmappe Nippes
Datum
11. April 2022 13:20
Status
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.6-1892/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr erneuter Antrag auf Informationszugang des Herrn Antragsteller/in vom 02.02.2022 zu der Bezirksmappe Nippes Sehr Antragsteller/in leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr Antragsteller/in aufgrund der enormen Anzahl an Anfragen nach den Informationsfreiheitsgesetz NRW kann ich I…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-1892/22 Antrag auf Informationszugang vom 02.02.2022 zu der Bezirksmappe Nippes [#239763]
Datum
22. April 2022 12:59
Status
Sehr Antragsteller/in aufgrund der enormen Anzahl an Anfragen nach den Informationsfreiheitsgesetz NRW kann ich Ihre Anfrage erst jetzt beantworten. Ihre vorhegende Anfrage hinsichtlich der Bezirksmappe Nippes wurde von hier nicht abgelehnt. Da Sie auf mein Schreiben vom 30.06.2021 nicht reagiert haben, wurde Ihre Anfrage als erledigt betrachtet. Darüber hinaus habe ich das von Ihnen zitierte Schreiben der Landesdatenschutzbeauftragten vom 11.01.2022 zum Anlass genommen, meine Prozesse datenschutzrechtlich zu prüfen und zu überarbeiten. Eine „Bezirksmappe“, wie sie noch in der Dienst- und Geschäftsanweisung mit Stand 2019 benannt ist, ist nun nicht mehr existent. Die vorhanden Daten wurden bereits Ende Januar gesichtet und in ein für jeden Abschnitt individualisiertes, digitales Abschnittslaufwerk überführt. Diese Abschnittslaufwerke enthalten folgende Unterordner: 1. Anhänger, 2. Anordnungen, 3. Ausnahmegenehmigungen + Aufstellprotokolle 4. Doppelstreifenbereiche 5. Feuerwehr 6. Geänderte Verwarnpraxis + Besonderheiten Nach § 5 Absatz 1 Satz 3 IFG NRW muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Information er gerichtet ist. Ich bitte darum, Ihren Antrag dahingehen zu konkretisieren. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ein Schreiben von Ihnen datiert auf den 30.06.2021 ist mir nicht bekannt. Bitte las…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-1892/22 Antrag auf Informationszugang vom 02.02.2022 zu der Bezirksmappe Nippes [#239763]
Datum
24. April 2022 12:04
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ein Schreiben von Ihnen datiert auf den 30.06.2021 ist mir nicht bekannt. Bitte lassen Sie mir dieses Schreiben zukommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239763/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möcht…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
24. April 2022 12:04
Status
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-ukraine-2022-400px.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/artikel/71801/index.html> [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-lT-Wahl-2022.JPG]<http://www.wahlhelfer.koeln> [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-zensus2022_logo-neu.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/artikel/71532/index.html> Interviewer*innen für den Zensus 2022 gesucht, jetzt bewerben: www.zensus2022.koeln.

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Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-1892/22 Antrag auf Informationszugang vom 02.02.2022 zu der Bezirksmappe Nippes [#239763]
Datum
25. April 2022 12:03
Status
Sehr Antragsteller/in mein Schreiben ist unter folgendem Link auf fragdenstaat.de öffentlich. https://fragdenstaat.de/anfrage/bezirksmappe-nippes/ Mit freundlichen Grüßen