Bezirksmappe Porz

die Bezirksmappe Porz.

Diese liegt laut Ihrer Antwort auf folgende Anfrage bereits vollständig in digitaler Form vor (https://fragdenstaat.de/anfrage/bezirksmappe-nippes/#nachricht-608942). Laut dem an Sie adressierten Schreiben der LDI vom 11. Januar (Aktenzeichen 201.4.25.0 - 1738/21 bzw. 324/2) gibt es keine Rechtsgrundlage für die Speicherung von personenbezogenen Daten von Beschwerdeführern. Ebenfalls zweifelt die LDI an, dass es für andere personenbezogene Daten in den Bezirksmappen eine Rechtsgrundlage gibt und fordert bei fehlender Rechtsgrundlage zur Schwärzung der personenbezogenen Daten auf. Somit ist der Ablehnungsgrund der zitierten Anfrage hinfällig und ich gehe von einer zeitnahen gebührenfreien Beantwortung meiner Anfrage aus. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass eine Löschung der angefragten Daten nach Eingang meiner Anfrage rechtswidrig wäre.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Februar 2022
  • Frist
    8. März 2022
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bezirksmappe Porz [#240036]
Datum
4. Februar 2022 21:53
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Bezirksmappe Porz. Diese liegt laut Ihrer Antwort auf folgende Anfrage bereits vollständig in digitaler Form vor (https://fragdenstaat.de/anfrage/bezirksmappe-nippes/#nachricht-608942). Laut dem an Sie adressierten Schreiben der LDI vom 11. Januar (Aktenzeichen 201.4.25.0 - 1738/21 bzw. 324/2) gibt es keine Rechtsgrundlage für die Speicherung von personenbezogenen Daten von Beschwerdeführern. Ebenfalls zweifelt die LDI an, dass es für andere personenbezogene Daten in den Bezirksmappen eine Rechtsgrundlage gibt und fordert bei fehlender Rechtsgrundlage zur Schwärzung der personenbezogenen Daten auf. Somit ist der Ablehnungsgrund der zitierten Anfrage hinfällig und ich gehe von einer zeitnahen gebührenfreien Beantwortung meiner Anfrage aus. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass eine Löschung der angefragten Daten nach Eingang meiner Anfrage rechtswidrig wäre.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 240036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240036/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezirksmappe Porz“ vom 04.02.2022 (#240036) wu…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bezirksmappe Porz [#240036]
Datum
8. März 2022 09:13
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezirksmappe Porz“ vom 04.02.2022 (#240036) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Eingang und den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr Antragsteller/in aufgrund der enormen Anzahl an Anfragen nach den Informationsfreiheitsgesetz NRW kann ich I…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
WG: Bezirksmappe Porz [#240036]
Datum
22. April 2022 12:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in aufgrund der enormen Anzahl an Anfragen nach den Informationsfreiheitsgesetz NRW kann ich Ihre Anfrage erst jetzt beantworten. Anders als in Ihrer Anfrage geschildert lag die Bezirksmappe Porz bis Januar nicht in digitaler Form vor. Ich habe jedoch das von Ihnen zitierte Schreiben der Landesdatenschutzbeauftragten vom 11.01.2022 zum Anlass genommen, meine Prozesse datenschutzrechtlich zu prüfen und zu überarbeiten. Eine „Bezirksmappe“, wie sie noch in der Dienst- und Geschäftsanweisung mit Stand 2019 benannt ist, ist nun nicht mehr existent. Die vorhanden Daten wurden bereits Ende Januar gesichtet und in ein für jeden Abschnitt individualisiertes, digitales Abschnittslaufwerk überführt. Diese Abschnittslaufwerke enthalten folgende Unterordner: 1. Anhänger, 2. Anordnungen, 3. Ausnahmegenehmigungen + Aufstellprotokolle 4. Doppelstreifenbereiche 5. Feuerwehr 6. Geänderte Verwarnpraxis + Besonderheiten Nach § 5 Absatz 1 Satz 3 IFG NRW muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Information er gerichtet ist. Ich bitte darum, Ihren Antrag dahingehen zu konkretisieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Bezirksmappe nun Abschnittslaufwerke Porz [#240036] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfrei…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bezirksmappe nun Abschnittslaufwerke Porz [#240036]
Datum
22. April 2022 22:03
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezirksmappe Porz“ vom 04.02.2022 (#240036) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Der Verweis auf den neuen Namen "Abschnittslaufwerke" und dem damit verbundenen unberechtigten Verweis auf einen angebliche Unbestimmtheit der Anfrage weise ich als unberechtigt zurück. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage im besonderen wird auf § 4 Absatz 1 IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möcht…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
22. April 2022 22:03
Status
Warte auf Antwort
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7,8 KB


Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-ukraine-2022-400px.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/artikel/71801/index.html> [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-lT-Wahl-2022.JPG]<http://www.wahlhelfer.koeln> [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-zensus2022_logo-neu.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/artikel/71532/index.html> Interviewer*innen für den Zensus 2022 gesucht, jetzt bewerben: www.zensus2022.koeln.

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Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
AW: WG: Bezirksmappe nun Abschnittslaufwerke Porz [#240036] Sehr Antragsteller/in gerne würde ich Ihnen die begeh…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: WG: Bezirksmappe nun Abschnittslaufwerke Porz [#240036]
Datum
25. April 2022 12:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in gerne würde ich Ihnen die begehrten Informationen zur Verfügung stellen. Leider ist mir jedoch unklar, welche Informationen Sie begehren. Nach § 5 IFG NRW muss Ihr Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Ich bitte Sie daher erneut um Konkretisierung Ihres Antrages. Mit freundlichen Grüßen