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Bezirksstadtrat Soziales und Bezirksamt Voranbringen, eines „Hauptstadt Berlin“ eigenen SGB XII Regelsatzes , derartige Ausnahmen sieht das Bundesgesetz mit Ermächtigung des § 29 Abs.2 SGB II bereits vor .?
Anfrage an:
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Aus welchen konkreten Vorgängen, Akten ergibt als sich Ihre Tätigkeit, für das Umsetzen, Voranbringen, eines „Hauptstadt Berlin“ eigenen SGB XII Regelsatzes , derartige Ausnahmen sieht das Bundesgesetz mit Ermächtigung des § 29 Abs.2 SGB II bereits vor .?
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Datum19. Februar 2020
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21. März 2020
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