Bezug von Elsevier-und Springer-Produkten

Eine Übersicht der Kosten, die der Universität in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 für den Bezug von Produkten der Unternehmen Elsevier und Springer Business & Science Media entstanden sind. Bitte schlüsseln Sie die Kosten nach Jahr und Produktnamen auf.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Oktober 2021
  • Frist
    4. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
Melek Bazgan
Melek Bazgan
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Melek Bazgan
Betreff
Bezug von Elsevier-und Springer-Produkten [#231824]
Datum
27. Oktober 2021 12:43
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Kosten, die der Universität in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 für den Bezug von Produkten der Unternehmen Elsevier und Springer Business & Science Media entstanden sind. Bitte schlüsseln Sie die Kosten nach Jahr und Produktnamen auf.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Melek Bazgan Anfragenr: 231824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231824/
Mit freundlichen Grüßen Melek Bazgan
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrte Melker Bazgan, vielen Dank für Ihre Anfrage nach IFG, deren Eingang wir Ihnen heute bestätigen. Wir…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Bezug von Elsevier-und Springer-Produkten [#231824]
Datum
27. Oktober 2021 17:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Melker Bazgan, vielen Dank für Ihre Anfrage nach IFG, deren Eingang wir Ihnen heute bestätigen. Wir haben sie im Hause zur Bearbeitung weitergeben. Mit besten Grüßen,
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrte Melek Bazgan, Sie haben am 27.10.2021 an die HU eine Anfrage auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft n…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Bezug von Elsevier-und Springer-Produkten [#231824]
Datum
4. November 2021 10:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Melek Bazgan, Sie haben am 27.10.2021 an die HU eine Anfrage auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz gerichtet. Sie baten um vorherige Mitteilung über anfallende Kosten. Dem kommen wir gern nach. Bitte beachten Sie, dass damit eine inhaltliche Entscheidung zu Ihrem Antrag nicht getroffen ist. Die Akteneinsicht ist nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebührenpflichtig. Ein Gebührenbefreiungstatbestand ist hier nicht ersichtlich. Die Gebühren entstehen bereits bei Vorliegen eines Antrags mit dessen Eingang (§ 9 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge). Die Verwaltungsgebühren werden nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis (Anlage VGebO) erhoben. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist dabei insbesondere der (oben dargestellte) Umfang der Amtshandlung und die Schwierigkeiten, die sich bei der Amtshandlung ergeben. In Ihrem Fall halten wir vorläufig die Tarifstelle 1004 Buchst. a Ziff. 2 für einschlägig. Die für Ihren Antrag erforderliche Gebühr kann erst ermessen werden, wenn die erforderlichen Amtshandlungen tatsächlich vorgenommen wurden. Bei der Berechnung halten wir uns an die Vorgaben der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen zu den ermittelten Stundensätzen als Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung. Unter Berücksichtigung des Vorgenannten kann mit einem Arbeitsaufwand von ca. 1 Stunde gerechnet werden. Demzufolge ist davon auszugehen, dass nach den aktuellen Personalkostensätzen Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 85 € für Sie anfallen werden. Hinzu kommen etwaige Kosten für Kopien (Tarifstelle 1004 Buchst. d). Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht weiter aufrechterhalten möchten. Wir möchten Sie zudem um Mitteilung einer Postanschrift bitten, an die eine abschließende Entscheidung sowie ein Gebührenbescheid zugestellt werden kann. Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Begehren erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
Melek Bazgan
Melek Bazgan
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre Antwort! Ich halte an meiner Anfrage fest. Mit freundlichen Grüßen…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Melek Bazgan
Betreff
AW: Re: Bezug von Elsevier-und Springer-Produkten [#231824]
Datum
13. Dezember 2021 14:57
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre Antwort! Ich halte an meiner Anfrage fest. Mit freundlichen Grüßen Melek Bazgan Anfragenr: 231824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231824/ Postanschrift Melek Bazgan << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Bazgan, Sie haben einen Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreihei…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Bezug von Elsevier-und Springer-Produkten [#231824]
Datum
16. Dezember 2021 10:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bazgan, Sie haben einen Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bln) gestellt und bitten um Übersendung einer Übersicht der Kosten, die der Universität von 2017 bis 2020 für den Bezug von Produkten von Elsevier und Springer Business & Science Media entstanden sind. Ihr Antrag vom 27.10.2021 wird abgelehnt. Ihrem Auskunftsbegehren nach § 3 Abs. 1 IFG Bln steht § 7 IFG Bln entgegen. Gemäß § 7 Satz 1 IFG Bln besteht das Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft nicht, soweit dadurch ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird oder den Betroffenen durch die Offenbarung ein nicht nur unwesentlicher wirtschaftlicher Schaden entstehen kann, es sei denn, das Informationsinteresse überwiegt das schutzwürdige Interesse der Betroffenen an der Geheimhaltung. Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis werden alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives z.B. kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig beeinflusst. Preis- und Produktinformationen sind als Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 7 IFG Bln einzuordnen. Die Preispolitik der von Ihrer Anfrage betroffenen Verlage gehört zu den grundlegendsten Wettbewerbsfaktoren. Wir möchten Sie zudem darauf hinweisen, dass die Humboldt-Universität zu Berlin gegenüber den genannten Verlagen vertraglich zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet ist. Bei Nichtbeachtung der Vertraulichkeitsvereinbarung kann die Humboldt-Universität zu Berlin von den Verlagen in Haftung genommen werden, so dass ein nicht unerheblicher Schaden entstehen könnte. Schließlich führt auch die vorzunehmende Interessenabwägung zu keinem anderen Ergebnis. Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Offenlegung der Information ist weder ersichtlich noch haben Sie ein solches dargelegt. Der befürchtete wirtschaftliche Schaden für die Humboldt-Universität zu Berlin sowie für die genannten Verlage wäre zudem nicht nur gering. Ein Anspruch auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 1 VIG ist nicht gegeben, da das VIG vorliegend nicht anwendbar ist. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch bei der Humboldt-Universität zu Berlin, vertreten durch die Präsidentin, Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst, Unter den Linden 6, 10099 Berlin, erheben. Mit freundlichen Grüßen