Bezug von Elsevier- und Springer-Produkten

- Eine Übersicht der Kosten, die der Universität in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 für den Bezug von Produkten der Unternehmen Elsevier und Springer Business & Science Media entstanden sind. Bitte schlüsseln Sie die Kosten nach Jahr und Produktnamen auf.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juni 2016
  • Frist
    12. Juli 2016
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Universität Bielefeld Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Bezug von Elsevier- und Springer-Produkten [#17029]
Datum
8. Juni 2016 23:18
An
Universität Bielefeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Übersicht der Kosten, die der Universität in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 für den Bezug von Produkten der Unternehmen Elsevier und Springer Business & Science Media entstanden sind. Bitte schlüsseln Sie die Kosten nach Jahr und Produktnamen auf.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezug von Elsevier- und Springer-Produkten“ vo…
An Universität Bielefeld Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Bezug von Elsevier- und Springer-Produkten [#17029]
Datum
18. August 2016 08:58
An
Universität Bielefeld
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezug von Elsevier- und Springer-Produkten“ vom 08.06.2016 (#17029) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 17029 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Universität Bielefeld
Sehr geehrter Herr Semsrott,   auf Ihren o.g. IFG-Antrag können wir Ihnen unter Berücksichtigung von § 8 IFG (Sc…
Von
Universität Bielefeld
Betreff
Bezug von Elsevier- und Springer-Produkten [#17029]
Datum
29. August 2016 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott,   auf Ihren o.g. IFG-Antrag können wir Ihnen unter Berücksichtigung von § 8 IFG (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) die beigefügten Informationen geben.   Mit freundlichen Grüßen