Bezug von Elsevier-und Springer-Produkten

Eine Übersicht der Kosten, die der Universität in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 für den Bezug von Produkten der Unternehmen Elsevier und Springer Business & Science Media entstanden sind. Bitte schlüsseln Sie die Kosten nach Jahr und Produktnamen auf.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    25. Oktober 2021
  • Frist
    27. November 2021
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Melek Bazgan
Melek Bazgan
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht…
An Universität Tübingen Details
Von
Melek Bazgan
Betreff
Bezug von Elsevier-und Springer-Produkten [#231689]
Datum
25. Oktober 2021 12:50
An
Universität Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Kosten, die der Universität in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 für den Bezug von Produkten der Unternehmen Elsevier und Springer Business & Science Media entstanden sind. Bitte schlüsseln Sie die Kosten nach Jahr und Produktnamen auf.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Melek Bazgan Anfragenr: 231689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231689/ Postanschrift Melek Bazgan << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Melek Bazgan
Universität Tübingen
Sehr geehrter Herr Bazgan, auf den ersten Blick gehe ich davon aus, dass es sich um eine zulässige Anfrage nach L…
Von
Universität Tübingen
Betreff
Bezug von Elsevier-und Springer-Produkten [#231689]
Datum
25. Oktober 2021 14:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bazgan, auf den ersten Blick gehe ich davon aus, dass es sich um eine zulässige Anfrage nach LIFG handelt. Wegen Ihres Widerspruchs wie unten: Ich müsste Ihre Anfrage zur Prüfung bzw. Bearbeitung an weitere Stellen der Universität weitergeben. Das geht für Sie in Ordnung/wir sind uns einig, dass diese Stellen keine "Dritte" sind? Was etwaige Kosten betrifft, melde ich mich ggf. mit einer weiteren Mail. Mit freundlichen Grüßen
Melek Bazgan
Melek Bazgan
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für die schnelle Antwort! Genau, das geht in Ordnung. Mit freundlichen Grüß…
An Universität Tübingen Details
Von
Melek Bazgan
Betreff
AW: Bezug von Elsevier-und Springer-Produkten [#231689]
Datum
26. Oktober 2021 09:58
An
Universität Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für die schnelle Antwort! Genau, das geht in Ordnung. Mit freundlichen Grüßen Melek Bazgan Anfragenr: 231689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231689/ Postanschrift Melek Bazgan << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universität Tübingen
Sehr geehrter Herr Bazgan, Sie hatten um Mitteilung gebeten, ob die Aktenauskunft gebührenpflichtig sein sollte. …
Von
Universität Tübingen
Betreff
Bezug von Elsevier-und Springer-Produkten [#231689]
Datum
11. November 2021 17:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bazgan, Sie hatten um Mitteilung gebeten, ob die Aktenauskunft gebührenpflichtig sein sollte. Dazu führen Sie aus, dass es sich Ihres Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand handelt und Gebühren somit nicht anfallen. 1. Allgemeine Hinweise Ihre Einschätzung betreffend der Schwierigkeit der Auskunft ist nicht zutreffend. Es handelt sich um kompliziertere und im Lauf der angefragten Jahre wechselnde Konstellationen (Unterscheidung von lokalen Verträgen, Konsortialverträgen auf Landes- und Bundesebene (DEAL) etc.; Berücksichtigung verschiedener Arten von Literatur (E-Journals, E-Books, Datenbanken, gedruckte Bücher und gedruckte Zeitschriften) sowie von Publikationskosten; Berücksichtigung der Umstrukturierung von Springer Nature). Hinzu kommt, dass Ihre Anfrage nicht nur die Universität Tübingen betrifft, sondern auch die schutzwürdigen Interessen unserer Vertragspartner. Folglich wäre im vorliegenden Fall im Hinblick auf die benannten Verlage und ggf. Stellen mit Agenturfunktion wie die Max Planck Digital Library ein sogenanntes Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 LIFG durchzuführen. Aufgrund der Komplexität der Bearbeitung würde also ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand entstehen, als bei einer einfachen Auskunft. Die dabei anfallenden Gebühren würden sich auf mindestens 200,01 bis 500 € belaufen. Da mehrere Vertragspartner, Verträge und Produkte betroffen sind, käme eine Ausschöpfung des Gebührenrahmens in Betracht. Dazu kämen voraussichtlich noch Auslagen für Kopien bzw. Scans. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Universität gegenüber Vertragspartnern wie den betroffenen Verlagen in aller Regel vertraglich zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet ist. Insofern ist von einem berechtigten Interesse der Verlage an der Nicht-Preisgabe der angefragten Informationen auszugehen. 2. Vorsorglicher Hinweis Nach den Anwendungshinweisen des Landes (zu finden unter https://www.baden-wuerttemberg.datens...) ist eine amtliche Information, über die Auskunft zu erteilen ist, „jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, außer Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Nicht erfasst sind z. B. Kopien als „Handakte“ oder bloße (Vor-)Entwürfe oder eine nicht aufgezeichnete Rechtsauffassung. Die informationspflichtige Stelle ist nicht verpflichtet, die Informationen nach den Wünschen von antragstellenden Personen (z. B. Statistiken aus vorhandenen Informationen erstellen) aufzubereiten oder zu erläutern. Auch besteht grundsätzlich keine Pflicht, bei ihr nicht vorhandene Informationen zu beschaffen. Nur ausnahmsweise, wenn amtliche Informationen einer nach § 2 Abs. 4 einbezogenen privaten Stelle begehrt werden, hat sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten von der privaten Stelle die amtlichen Informationen zu beschaffen.“ Wir behalten uns daher vor, auch für den Fall, dass Sie eine gebührenpflichtige Auskunft wünschen, diese Auskunft als nicht dem LIFG entsprechend zu verweigern, da schon nach kursorischer Prüfung davon auszugehen ist, dass die gewünschten Angaben erst in komplexeren Prozessen aus verschiedenen Systemen zusammenzutragen und wie gewünscht zu erstellen wären. Vgl. dazu ergänzend auch die Ausführungen wie oben, unter 1. Bitte teilen Sie uns innerhalb eines Monats mit, ob Sie die anfallenden Kosten übernehmen und das Verfahren weiterbetreiben möchten. Falls ja, bitten wir außerdem vorsorglich um Mitteilung, inwieweit wir Ihre persönlichen Daten als antragstellende Person und die Antragsbegründung weitergeben dürften (vgl. § 7 Abs. 1 S. 3 LIFG). Mit freundlichen Grüßen

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Melek Bazgan
Melek Bazgan
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort! Ich ziehe meine Anfrage aufgrund der Kosten zurück. …
An Universität Tübingen Details
Von
Melek Bazgan
Betreff
AW: Bezug von Elsevier-und Springer-Produkten [#231689]
Datum
21. November 2021 14:58
An
Universität Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort! Ich ziehe meine Anfrage aufgrund der Kosten zurück. Mit freundlichen Grüßen Melek Bazgan Anfragenr: 231689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231689/ Postanschrift Melek Bazgan << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>