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Bezug zur Pressemitteilung vom 8. März 2013

Bezug zu dieser Pressemitteilung:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=403336&type=do

1. Wurde das Verfahren abgeschlossen, das die Gründe für Mehrbelastungen durch den Rundfunkbeitrag untersucht hat? Welche Kosten hat dieses Verfahren erzeugt? Wer hat die Kosten getragen? Welche Ergebnisse wurden erzielt?
2. Mit welchen Kirchen und Unternehmensverbänden wurden Gespräche geführt und welche Ergebnisse sind dabei entstanden? Bitte eine Auflistung. Falls Dokumente unterzeichnet wurden, schicken Sie bitte diese in der Antwort mit.

Vielen Dank.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    21. März 2017
  • Frist
    22. April 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezug z…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
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Betreff
Bezug zur Pressemitteilung vom 8. März 2013 [#20752]
Datum
21. März 2017 22:50
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezug zu dieser Pressemitteilung: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=403336&type=do 1. Wurde das Verfahren abgeschlossen, das die Gründe für Mehrbelastungen durch den Rundfunkbeitrag untersucht hat? Welche Kosten hat dieses Verfahren erzeugt? Wer hat die Kosten getragen? Welche Ergebnisse wurden erzielt? 2. Mit welchen Kirchen und Unternehmensverbänden wurden Gespräche geführt und welche Ergebnisse sind dabei entstanden? Bitte eine Auflistung. Falls Dokumente unterzeichnet wurden, schicken Sie bitte diese in der Antwort mit. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre e-mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Die Hö…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Bezug zur Pressemitteilung vom 8. März 2013 [#20752]
Datum
23. März 2017 12:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre e-mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht von ARD und ZDF festgelegt, sondern von den Ministerpräsidenten der Länder. Eine unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt den Ministerpräsidenten, wie hoch der Haushaltsbeitrag sein soll. Die Landtage der Bundesländer fassen entsprechende Beschlüsse. Im Januar 2013 hat der Haushaltsbeitrag die bisherige Rundfunkgebühr abgelöst. Anfang 2015 sank der monatliche Beitrag von 17,98 auf 17,50 Euro. Pro Wohnung ist ein Beitrag zu bezahlen, egal, wie viele Personen in der Wohnung leben und wie viele Empfangsgeräte es gibt. Die Umstellung auf den geräteunabhängigen Beitrag war notwendig geworden, weil Hörfunk und Fernsehen heute nicht nur mit Radio und Fernseher zu empfangen sind, sondern auch mit PCs, Laptops, Tablet-Computern, Smartphones und anderen mobilen Geräten wie Handys mit UKW-Empfang. Alle Bürger müssen sich an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen, unabhängig davon, wie stark sie die Angebote von ARD und ZDF nutzen. Denn die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland beruht auf einem Solidarmodell, das von allen finanziert wird. Der Gesetzgeber sieht weiterhin keine Möglichkeit vor, dass Kunden den Beitrag kürzen, wenn sie mit den angebotenen Programmen nicht zufrieden sind. Als Gegenleistung für den Haushaltsbeitrag garantiert der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Grundversorgung an Informations-, Unterhaltungs- und Bildungsprogrammen. Der Haushaltsbeitrag ist an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (50656 Köln) zu bezahlen. Abmeldungen, Änderungen oder gegebenenfalls Anträge auf Befreiung reichen Sie bitte dort ein. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte<Information-entfernt> mein Antrag bezog sich auf Pressemitteilung von ARD. https://ratsinforma…
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Von
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Betreff
AW: AW: Bezug zur Pressemitteilung vom 8. März 2013 [#20752]
Datum
25. März 2017 13:13
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> mein Antrag bezog sich auf Pressemitteilung von ARD. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=403336&type=do Bitte antworten Sie nur auf die gestellten Fragen bezogen nur auf diese Pressemitteilung. 1. Wurde das Verfahren abgeschlossen, das die Gründe für Mehrbelastungen durch den Rundfunkbeitrag untersucht hat? Welche Kosten hat dieses Verfahren erzeugt? Wer hat die Kosten getragen? Welche Ergebnisse wurden erzielt? 2. Mit welchen Kirchen und Unternehmensverbänden wurden Gespräche geführt und welche Ergebnisse sind dabei entstanden? Bitte eine Auflistung. Falls Dokumente unterzeichnet wurden, schicken Sie bitte diese in der Antwort mit. Zitat aus der Pressemitteilung: "Die kommunalen Spitzenverbände und die ARD haben gemeinschaftlich ein Verfahren beschlossen ... Die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund erklären, gerne auf das Angebot der ARD eingehen zu wollen ..." Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20752 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Erstes Deutsches Fernsehen
? ? ? ? ? Ich bin erst am 27. März wieder im Hause. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an die Zuschauerre…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
Automatische Antwort: AW: Bezug zur Pressemitteilung vom 8. März 2013 [#20752]
Datum
25. März 2017 13:21
Status
Warte auf Antwort
? ? ? ? ? Ich bin erst am 27. März wieder im Hause. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an die Zuschauerredaktion <<E-Mail-Adresse>> Tel: 23344). Petra Putz
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Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezug zur Pressemitteilung vom 8. Mä…
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Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: AW: Bezug zur Pressemitteilung vom 8. März 2013 [#20752]
Datum
22. April 2017 00:01
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezug zur Pressemitteilung vom 8. März 2013“ vom 21.03.2017 (#20752) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20752 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezug zur Pressemitteilung vom 8. Mä…
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Betreff
AW: AW: Automatische Antwort: AW: Bezug zur Pressemitteilung vom 8. März 2013 [#20752]
Datum
22. April 2017 00:01
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezug zur Pressemitteilung vom 8. März 2013“ vom 21.03.2017 (#20752) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20752 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrtAntragsteller/in Detaillierte Nachfragen zum Rundfunkbeitrag richten Sie bitte direkt an die Kolleginn…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Automatische Antwort: AW: Bezug zur Pressemitteilung vom 8. März 2013 [#20752]
Datum
25. April 2017 14:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Detaillierte Nachfragen zum Rundfunkbeitrag richten Sie bitte direkt an die Kolleginnen und Kollegen vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> Erstes Deutsches Fernsehen ist der richtige Ansprechpartner. Es wurden…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
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Betreff
AW: AW: Automatische Antwort: AW: Bezug zur Pressemitteilung vom 8. März 2013 [#20752]
Datum
27. April 2017 12:18
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> Erstes Deutsches Fernsehen ist der richtige Ansprechpartner. Es wurden Informationen beantragt, die sich auf ARD-Pressemitteilung beziehen und die sich bei Erstes Deutsches Fernsehen befinden. Daher ist alles richtig. Bitte bearbeiten Sie meinen Antrag. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20752 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre neuerliche Anfrage. Für Fragen zum Rundfunkbeitrag ist grundsät…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: AW: Automatische Antwort: AW: Bezug zur Pressemitteilung vom 8. März 2013 [#20752]
Datum
5. Mai 2017 10:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre neuerliche Anfrage. Für Fragen zum Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zuständig. Ich habe Ihr Anliegen daher mit der Bitte um direkte Beantwortung an die Kolleginnen und Kollegen in Köln weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Erstes Deutsches Fernsehen
WG: Anfrage wegen einer Pressemitteilung Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail liegt mir vor. Da es sich bei Ih…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
WG: Anfrage wegen einer Pressemitteilung
Datum
9. Mai 2017 09:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail liegt mir vor. Da es sich bei Ihren Fragen nicht um einen Beitragssachverhalt handelt, können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die für Sie zuständige Landesrundfunkanstalt. Danke. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bezug zur Pressemitteilung vom 8. März 2013“ [#20752]
Datum
12. Mai 2017 10:11
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20752 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. ARD gibt eine Pressemitteilung raus. Ich möchte Informationen, die in dieser Pressemitteilung enthalten ist. ARD weigert, Infos zu liefern. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20752 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. Mai 2017 15:05
Status
Warte auf Antwort

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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Erklärung dieser Situation: 1. ARD bringt eine Pressemitte…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Bezug zur Pressemitteilung vom 8. März 2013“ [#20752]
Datum
15. Mai 2017 22:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Erklärung dieser Situation: 1. ARD bringt eine Pressemitteilung raus https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=403336&type=do 2. In dieser Pressemitteilung steht oben das Logo von ARD. 3. Am Ende dieser Pressemitteilung steht folgende Zeile: "Kontakt: ARD, Ilka Steinhausen und Anna Engelke, Pressesprecherinnen, Tel.: 040/4156 5004 oder 5003" Welche Möglichkeit hat ein Bürger, um an Informationen, die in dieser Pressemitteilung lediglich angerissen wurde, zu kommen? Das Ganze entwickelt sich als Lächerlichkeit. ARD bringt Pressemitteilung raus und weigert, die Infos aus eigener Mitteilung zu liefern. Meine Anfrage wurde 21.03.2017 gestellt. Heute ist 15.05.2017. Ich hätte nie gedacht, dass es so schwierig wird, die Informationen, die für alle in der Pressemitteilung mitgeteilt wurden, zu bekommen. Vielen Dank für Ihre Hilfe. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20752 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.