Bezüglich Vereinfachter Antrag ALG2 / Mietbescheinigung als Anlage zum Antrag auf ALG2

Anfrage an: Jobcenter Kusel

1. Bitte benennen Sie mir anhand der von Ihnen verwendeten Mietbescheinigung diejenigen Informationen, die nach Auffassung des Jobcenters Kusel für die abschließende Bearbeitung der Bescheide auf ALG2 erforderlich sind, die aber in den durch den Antragsteller vorzulegenden Mietverträgen, Nebenkostenabrechnungen, und Meldebescheinigungen nicht einsehbar sind.

2. Bitte übersenden Sie mir die entsprechende Dienstanweisung, nach der Ihre Mitarbeiter regelmäßig die Mietbescheinigung einfordern sollen. Und erläutern Sie kurz warum dies nötig ist.

3. Bitte benennen Sie mir die Rechtsgrundlage auf der Sie die Antragsbearbeitung von der Vorlage der Mietbescheinigung abhängig machen.

4. Bitte benennen Sie mir die Rechtsgrundlage auf der ein Vermieter zur Mitwirkung und zum Ausfüllen einer Mitbescheinigung als Anlage zu einem ALG2 Antrage verpflichtet ist.

5. Wieso ist die von Ihnen verwendete Mietbescheinigung nicht in den offiziellen bundesweiten Unterlagen und Downloads zum Antrag auf ALG2 zu finden?

6. Wie ist die Position des Jobcenters Kusel zu den Prinzipien der Datenvermeidung und Datensparsamkeit aus § 3a sowie § 71 - Bundesdatenschutzgesetz(BDSG)?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Juni 2021 09:23
Status
Warte auf Antwort

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Bernd Kempfer
Sehr << Anrede >> leider kann meine Anfrage an das Jobcenter Kusel nicht über die Üblichen wege bearbe…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Bernd Kempfer
Betreff
AW: Unzustellbar: Bezüglich Vereinfachter Antrag ALG2 / Mietbescheinigung als Anlage zum Antrag auf ALG2 [#223364]
Datum
14. Juni 2021 12:17
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider kann meine Anfrage an das Jobcenter Kusel nicht über die Üblichen wege bearbeitet werden. Evtl. können Sie hier behilflich sein. Nachfolgend finden Sie meine Anfrage an das Jobcenter Kusel mit bitte um Beantwortung. Beste Grüße Bernd Kempfer ________________________________________________________________ Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Bitte benennen Sie mir anhand der von Ihnen verwendeten Mietbescheinigung diejenigen Informationen, die nach Auffassung des Jobcenters Kusel für die abschließende Bearbeitung der Bescheide auf ALG2 erforderlich sind, die aber in den durch den Antragsteller vorzulegenden Mietverträgen, Nebenkostenabrechnungen, und Meldebescheinigungen nicht einsehbar sind. 2. Bitte übersenden Sie mir die entsprechende Dienstanweisung, nach der Ihre Mitarbeiter regelmäßig die Mietbescheinigung einfordern sollen. Und erläutern Sie kurz warum dies nötig ist. 3. Bitte benennen Sie mir die Rechtsgrundlage auf der Sie die Antragsbearbeitung von der Vorlage der Mietbescheinigung abhängig machen. 4. Bitte benennen Sie mir die Rechtsgrundlage auf der ein Vermieter zur Mitwirkung und zum Ausfüllen einer Mitbescheinigung als Anlage zu einem ALG2 Antrage verpflichtet ist. 5. Wieso ist die von Ihnen verwendete Mietbescheinigung nicht in den offiziellen bundesweiten Unterlagen und Downloads zum Antrag auf ALG2 zu finden? 6. Wie ist die Position des Jobcenters Kusel zu den Prinzipien der Datenvermeidung und Datensparsamkeit aus § 3a sowie § 71 - Bundesdatenschutzgesetz(BDSG)?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Kempfer ... Mit freundlichen Grüßen Bernd Kempfer Anfragenr: 223364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223364/
Mit freundlichen Grüßen Bernd Kempfer
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
WG: Ihre E-Mail vom 14. Juni 2021 Sehr geehrter Herr Kempfer, Ihre E-Mail vom 14. Juni 2021 habe ich erhalten und…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
WG: Ihre E-Mail vom 14. Juni 2021
Datum
18. Juni 2021 12:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempfer, Ihre E-Mail vom 14. Juni 2021 habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen. Grundsätzlich wird für eine Antwort die private Postanschrift oder E-Mail Adresse benötigt. Für das von Ihnen vorgetragene Anliegen ist jedoch meine Zuständigkeit nicht gegeben. Denn es geht Ihnen in Ihrer E-Mail um Formulare / Bescheinigungen, die für die Entscheidung über die Anerkennung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung Relevanz haben oder auch nicht. Für diese Bedarfe sind die örtlichen Kommunalbehörden zuständig; die Aufsicht obliegt insoweit den zuständigen Landesbehörden. Ich rege daher an, dass Sie sich mit Ihren Anliegen unter Angabe Ihrer privaten Postanschrift oder E-Mail Adresse dorthin wenden. Mit freundlichen Grüßen
Bernd Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Bitte benen…
An Jobcenter Kusel Details
Von
Bernd Kempfer
Betreff
Bezüglich Vereinfachter Antrag ALG2 / Mietbescheinigung als Anlage zum Antrag auf ALG2 [#223364]
Datum
13. November 2021 12:25
An
Jobcenter Kusel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Bitte benennen Sie mir anhand der von Ihnen verwendeten Mietbescheinigung diejenigen Informationen, die nach Auffassung des Jobcenters Kusel für die abschließende Bearbeitung der Bescheide auf ALG2 erforderlich sind, die aber in den durch den Antragsteller vorzulegenden Mietverträgen, Nebenkostenabrechnungen, und Meldebescheinigungen nicht einsehbar sind. 2. Bitte übersenden Sie mir die entsprechende Dienstanweisung, nach der Ihre Mitarbeiter regelmäßig die Mietbescheinigung einfordern sollen. Und erläutern Sie kurz warum dies nötig ist. 3. Bitte benennen Sie mir die Rechtsgrundlage auf der Sie die Antragsbearbeitung von der Vorlage der Mietbescheinigung abhängig machen. 4. Bitte benennen Sie mir die Rechtsgrundlage auf der ein Vermieter zur Mitwirkung und zum Ausfüllen einer Mitbescheinigung als Anlage zu einem ALG2 Antrage verpflichtet ist. 5. Wieso ist die von Ihnen verwendete Mietbescheinigung nicht in den offiziellen bundesweiten Unterlagen und Downloads zum Antrag auf ALG2 zu finden? 6. Wie ist die Position des Jobcenters Kusel zu den Prinzipien der Datenvermeidung und Datensparsamkeit aus § 3a sowie § 71 - Bundesdatenschutzgesetz(BDSG)? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Kempfer Anfragenr: 223364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223364/ Postanschrift Bernd Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bernd Kempfer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezüglich Vereinfachter Antrag ALG2 / Mietbesc…
An Jobcenter Kusel Details
Von
Bernd Kempfer
Betreff
AW: Bezüglich Vereinfachter Antrag ALG2 / Mietbescheinigung als Anlage zum Antrag auf ALG2 [#223364]
Datum
13. November 2021 13:23
An
Jobcenter Kusel
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezüglich Vereinfachter Antrag ALG2 / Mietbescheinigung als Anlage zum Antrag auf ALG2“ vom 14.06.2021 (#223364) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 121 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bernd Kempfer Anfragenr: 223364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223364/
Bernd Kempfer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezüglich Vereinfachter Antrag ALG2 / Mietbesc…
An Jobcenter Kusel Details
Von
Bernd Kempfer
Betreff
AW: Bezüglich Vereinfachter Antrag ALG2 / Mietbescheinigung als Anlage zum Antrag auf ALG2 [#223364]
Datum
13. Mai 2022 06:42
An
Jobcenter Kusel
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezüglich Vereinfachter Antrag ALG2 / Mietbescheinigung als Anlage zum Antrag auf ALG2“ vom 14.06.2021 (#223364) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 302 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bernd Kempfer
Jobcenter Kusel
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Von
Jobcenter Kusel
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. Mai 2022 06:42
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bernd Kempfer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezüglich Vereinfachter Antrag ALG2 / Mietbesc…
An Jobcenter Kusel Details
Von
Bernd Kempfer
Betreff
AW: Bezüglich Vereinfachter Antrag ALG2 / Mietbescheinigung als Anlage zum Antrag auf ALG2 [#223364]
Datum
13. Mai 2022 06:42
An
Jobcenter Kusel
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezüglich Vereinfachter Antrag ALG2 / Mietbescheinigung als Anlage zum Antrag auf ALG2“ vom 14.06.2021 (#223364) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 302 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bernd Kempfer

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Bernd Kempfer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezüglich Vereinfachter Antrag ALG2 / Mietbesc…
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Bernd Kempfer
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AW: Bezüglich Vereinfachter Antrag ALG2 / Mietbescheinigung als Anlage zum Antrag auf ALG2 [#223364]
Datum
26. Juni 2022 16:58
An
Jobcenter Kusel
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezüglich Vereinfachter Antrag ALG2 / Mietbescheinigung als Anlage zum Antrag auf ALG2“ vom 14.06.2021 (#223364) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 346 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bernd Kempfer