Bezüglich Vereinfachter Antrag ALG2 / Mietbescheinigung als Anlage zum Antrag auf ALG2
1. Bitte benennen Sie mir anhand der von Ihnen verwendeten Mietbescheinigung diejenigen Informationen, die nach Auffassung des Jobcenters Kusel für die abschließende Bearbeitung der Bescheide auf ALG2 erforderlich sind, die aber in den durch den Antragsteller vorzulegenden Mietverträgen, Nebenkostenabrechnungen, und Meldebescheinigungen nicht einsehbar sind.
2. Bitte übersenden Sie mir die entsprechende Dienstanweisung, nach der Ihre Mitarbeiter regelmäßig die Mietbescheinigung einfordern sollen. Und erläutern Sie kurz warum dies nötig ist.
3. Bitte benennen Sie mir die Rechtsgrundlage auf der Sie die Antragsbearbeitung von der Vorlage der Mietbescheinigung abhängig machen.
4. Bitte benennen Sie mir die Rechtsgrundlage auf der ein Vermieter zur Mitwirkung und zum Ausfüllen einer Mitbescheinigung als Anlage zu einem ALG2 Antrage verpflichtet ist.
5. Wieso ist die von Ihnen verwendete Mietbescheinigung nicht in den offiziellen bundesweiten Unterlagen und Downloads zum Antrag auf ALG2 zu finden?
6. Wie ist die Position des Jobcenters Kusel zu den Prinzipien der Datenvermeidung und Datensparsamkeit aus § 3a sowie § 71 - Bundesdatenschutzgesetz(BDSG)?
Anfrage eingeschlafen
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Datum14. Juni 2021
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16. Juli 2021
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- Von
- Behörde
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 14. Juni 2021 09:23
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bernd Kempfer
- Betreff
- AW: Unzustellbar: Bezüglich Vereinfachter Antrag ALG2 / Mietbescheinigung als Anlage zum Antrag auf ALG2 [#223364]
- Datum
- 14. Juni 2021 12:17
- An
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Von
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Betreff
- WG: Ihre E-Mail vom 14. Juni 2021
- Datum
- 18. Juni 2021 12:06
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bernd Kempfer
- Betreff
- Bezüglich Vereinfachter Antrag ALG2 / Mietbescheinigung als Anlage zum Antrag auf ALG2 [#223364]
- Datum
- 13. November 2021 12:25
- An
- Jobcenter Kusel
- Status
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- Von
- Bernd Kempfer
- Betreff
- AW: Bezüglich Vereinfachter Antrag ALG2 / Mietbescheinigung als Anlage zum Antrag auf ALG2 [#223364]
- Datum
- 13. November 2021 13:23
- An
- Jobcenter Kusel
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bernd Kempfer
- Betreff
- AW: Bezüglich Vereinfachter Antrag ALG2 / Mietbescheinigung als Anlage zum Antrag auf ALG2 [#223364]
- Datum
- 13. Mai 2022 06:42
- An
- Jobcenter Kusel
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- Jobcenter Kusel
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- Betreff versteckt
- Datum
- 13. Mai 2022 06:42
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- Bernd Kempfer
- Betreff
- AW: Bezüglich Vereinfachter Antrag ALG2 / Mietbescheinigung als Anlage zum Antrag auf ALG2 [#223364]
- Datum
- 13. Mai 2022 06:42
- An
- Jobcenter Kusel
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- Von
- Bernd Kempfer
- Betreff
- AW: Bezüglich Vereinfachter Antrag ALG2 / Mietbescheinigung als Anlage zum Antrag auf ALG2 [#223364]
- Datum
- 26. Juni 2022 16:58
- An
- Jobcenter Kusel
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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