BFH-Urteile VI R 11/10 vom 24.03.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Urteil VI R 11/10 sowie VI R 48/10 vom 24.03.2011 hat der BFH seine Rechtsprechung vom 13.12.2007 in Sachen VI R 73/06 bestätigt. Trotz dieser wiederholt Steuerzahlerfreundlichen Urteile weigern sich die Finanzämter aktuell noch immer, diese Urteile auch in laufenden Veranlagungsverfahren anzuerkennen und anzuwenden. Offensichtlich sollen wohl auch diese wiederum durch einen Nichtanwendungserlass ausgehebelt werden. Dies würde jedoch zu einem oder mehreren weiteren Verfahren führen, wass wohl nicht im Sinne der Arbeitslast der Gerichte und des sinnvollen Umgangs mit Steuermitteln durch die Finanzbehörden ist und erst recht nicht geeignet ist, den Glauben in den Rechtsstaat zu vertiefen. Meine Frage also: Wann werden diese Urteile veröffentlicht bzw. wann werden die Finanzämter angewiesen, diese auch in anderen als den entschiedenen Einzelfällen anzuwenden.

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  • Datum
    2. August 2011
  • Frist
    3. September 2011
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Steffen Branse
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Steffen Branse
Betreff
BFH-Urteile VI R 11/10 vom 24.03.2011
Datum
2. August 2011 09:54
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Urteil VI R 11/10 sowie VI R 48/10 vom 24.03.2011 hat der BFH seine Rechtsprechung vom 13.12.2007 in Sachen VI R 73/06 bestätigt. Trotz dieser wiederholt Steuerzahlerfreundlichen Urteile weigern sich die Finanzämter aktuell noch immer, diese Urteile auch in laufenden Veranlagungsverfahren anzuerkennen und anzuwenden. Offensichtlich sollen wohl auch diese wiederum durch einen Nichtanwendungserlass ausgehebelt werden. Dies würde jedoch zu einem oder mehreren weiteren Verfahren führen, wass wohl nicht im Sinne der Arbeitslast der Gerichte und des sinnvollen Umgangs mit Steuermitteln durch die Finanzbehörden ist und erst recht nicht geeignet ist, den Glauben in den Rechtsstaat zu vertiefen. Meine Frage also: Wann werden diese Urteile veröffentlicht bzw. wann werden die Finanzämter angewiesen, diese auch in anderen als den entschiedenen Einzelfällen anzuwenden.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Steffen Branse Postanschrift Steffen Branse << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Steffen Branse

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