BFH-Urteile VI R 11/10 vom 24.03.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Urteil VI R 11/10 sowie VI R 48/10 vom 24.03.2011 hat der BFH seine Rechtsprechung vom 13.12.2007 in Sachen VI R 73/06 bestätigt. Trotz dieser wiederholt Steuerzahlerfreundlichen Urteile weigern sich die Finanzämter aktuell noch immer, diese Urteile auch in laufenden Veranlagungsverfahren anzuerkennen und anzuwenden. Offensichtlich sollen wohl auch diese wiederum durch einen Nichtanwendungserlass ausgehebelt werden. Dies würde jedoch zu einem oder mehreren weiteren Verfahren führen, wass wohl nicht im Sinne der Arbeitslast der Gerichte und des sinnvollen Umgangs mit Steuermitteln durch die Finanzbehörden ist und erst recht nicht geeignet ist, den Glauben in den Rechtsstaat zu vertiefen. Meine Frage also: Wann werden diese Urteile veröffentlicht bzw. wann werden die Finanzämter angewiesen, diese auch in anderen als den entschiedenen Einzelfällen anzuwenden.
Anfrage eingeschlafen
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Datum2. August 2011
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3. September 2011
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