Bibliotheken der RWTH

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes in tabellarischer Form zu:

1) Die am häufigsten genutzten Bibliotheken, nach Ausleihen und Besucherzahlen sortiert.
2) Die 25 am häufigsten ausgeliehenen Bücher.
3) Die 10 am häufigsten vorhandenen Bücher pro Standort nach Bibliotheken sortiert.
4) Die 25 am häufigsten gestohlenen bzw. nicht zurückgegebenen Bücher.
5) Die 10 in Umfragen am häufigsten gewünschten Bücher.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    16. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bibliotheken der RWTH [#192801]
Datum
16. Juli 2020 12:24
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes in tabellarischer Form zu: 1) Die am häufigsten genutzten Bibliotheken, nach Ausleihen und Besucherzahlen sortiert. 2) Die 25 am häufigsten ausgeliehenen Bücher. 3) Die 10 am häufigsten vorhandenen Bücher pro Standort nach Bibliotheken sortiert. 4) Die 25 am häufigsten gestohlenen bzw. nicht zurückgegebenen Bücher. 5) Die 10 in Umfragen am häufigsten gewünschten Bücher. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192801/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Mein Zeichen: 702/20 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihren obigen Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgese…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
Ihre IFG-Anfrage zu Büchern und Bibliotheken der RWTH Aachen
Datum
21. Juli 2020 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,2 KB


Mein Zeichen: 702/20 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihren obigen Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) teile ich Ihnen mit, dass nach Rücksprache mit der Universitätsbibliothek eine Beantwortung bestenfalls lückenhaft bleiben wird. Zahlreiche kleinere Bibliotheken der Hochschule erheben keine Besucherzahlen, zudem sind die IT-Systeme der Verwaltung nicht einheitlich auswertbar. Jedenfalls wird die Beantwortung der Fragen einen erheblichen Rechercheaufwand notwendig machen. In entsprechender Anwendung der §§ 11 Abs. 1 S. 1 IFG NRW, 1 VerwGebO IFG NRW sowie Nr. 1.3.2 des zugehörigen Gebührentarifs ist hierfür eine Gebühr von 200,- € als angemessen zu erachten. Ich mache die weitere Bearbeitung von einer Vorauszahlung dieser Gebühr abhängig, § 16 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW). Bitte leisten Sie die Vorauszahlung unter Angabe des obigen Aktenzeichens auf das Konto DE53 3905 0000 0000 0000 18 bei der Sparkasse Aachen (AACSDE33). Mit freundlichem Gruß